Jan Lehmann

Endlich Badewetter: Berliner Bäder bezahlbar für alle!

Endlich Badewetter: Berliner Bäder bezahlbar für alle!

Baden in Berlin – zwischen Spaß, Sanierungsstau und steigenden Preisen

Von maroden Becken über ungleiche Wasserflächen in den Bezirken bis hin zu höheren Eintrittspreisen: Die Berliner Bäder stehen vor großen Herausforderungen. Wie können sie für alle bezahlbar und zukunftsfähig bleiben?

Mit insgesamt 67 Bädern sind die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) der größte kommunale Bäderbetrieb in Europa – doch seit einigen Jahren gibt es im Rahmen finanzieller Engpässe und Haushaltseinsparungen des Landes Berlin viele Herausforderungen bei der Finanzierung der Berliner Bäder. Bereits jetzt sind nach Angaben von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) fast die Hälfte (48 %) des gesamten Haushaltes für das Ressort Sport für die Bäder-Betriebe vorgesehen. Dennoch besteht in vielen Bädern erheblicher Sanierungsbedarf, ebenso sind längst nicht alle Bezirke gleich gut aufgestellt, wenn es um die Wasserflächen pro 100 Einwohner:innen geht. Außenbezirke wie Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg, Reinickendorf und Treptow-Köpenick müssen sich mit sechs bis acht Quadratmetern Wasserfläche pro 100 Einwohner:innen zufriedengeben, während es in Charlottenburg (26 Quadratmeter), Tempelhof-Schöneberg (23 Quadratmeter) und Mitte (20 Quadratmeter) fast vierfach so viel Wasserfläche gibt. Insbesondere Marzahn-Hellersdorf leidet unter den Sparmaßnahmen – denn hier muss das angeplante und lang ersehnte Kombibad aus Kostengründen doch durch ein einfaches Funktionsbad ersetzt werden. Mit ein wenig Glück könnte allerdings auch ein Außenbecken dazu realisiert werden.

Deutlich geringere Wasserflächen in den Außenbezirken

Jan Lehmann, Abgeordneter für Kaulsdorf und Hellersdorf: „Die Berliner Bäder sind Teil der Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger – egal ob Außenbezirk oder Mitte. Doch wie in vielen anderen Bereichen scheinen die Außenbezirke leicht in Vergessenheit zu geraten. Daneben müssen wir uns in Berlin auch für bezahlbaren Eintritt in die Berliner Bäder stark machen, denn gerade Familien mit Kindern, Senior:innen und Menschen mit geringem Einkommen sind auf bezahlbare Sport- und Freizeitangebote angewiesen.“

Zuletzt gaben die Berliner Bäder-Betriebe zum Mai 2025 geänderte und erhöhte Preisstrukturen bekannt. Das neue Preismodell richtet sich nach Art und Ausstattung des Bades, Aufenthaltsdauer und Buchungszeitpunkt – den teuersten Schwimmbadbesuch würde es nach dem neuen Modell im Stadtbad Lankwitz (Steglitz-Zehlendorf, aktuell aber bis Mitte September geschlossen) für 11,50 € geben. Entscheidet man sich im Sommer frühzeitig und nicht spontan für einen Freibadbesuch, kann man nach dem neuen Modell mit Rabatten in Höhe von 5–20 % rechnen – wenn das Ticket vorher online gebucht wird, was wiederum auch Schwierigkeiten für Senior:innen bieten kann. Grob gesagt gilt: je besser das jeweilige Bad ausgestattet und ggf. renoviert ist, desto teurer ist der Besuch.

Steigende Eintrittspreise der Berliner Bäder – ein möglicher Familiensonntag?

„Um angesichts der gestiegenen Preise insbesondere Familien zu entlasten, könnte einmal im Monat ein sogenannter ‚Familiensonntag‘ eingeführt werden, an dem Kinder bis 16 Jahre in Begleitung einer erwachsenen Person freien Eintritt erhalten – denn alle Kinder sollen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern schwimmen lernen und Spaß im Wasser haben!“, schlägt Lehmann vor.

Schwimmen ist kein Geschäftsmodell, das zeigt bereits die Auflistung der Kostendeckungsgrade der Berliner Bäder, die ich im Rahmen meiner schriftlichen Anfrage erfragt habe. Der sogenannte Kostendeckungsgrad beschreibt das Verhältnis zwischen Betriebseinnahmen (z. B. Eintrittsgelder und Kursgebühren) und den Gesamtkosten des Betriebs (z. B. Energie, Personal, Instandhaltung). Liegt ein Kostendeckungsgrad bei 100 %, so decken die Einnahmen alle Kosten – insbesondere bei der örtlichen Daseinsvorsorge und öffentlichen Bädern unmöglich. 2019, vor der Corona-Pandemie, lag der Kostendeckungsgrad noch bei 24,3 % und fiel in den Folgejahren 2020 und 2021 auf 12,6 % bzw. 11,7 % zurück. Seitdem ist er zwar wieder leicht angestiegen (2024 bei 18 %), doch das Vorkrisenniveau wurde nicht wieder erreicht, was vermutlich an den gestiegenen Energiepreisen liegt. Der letzte Bundesdurchschnitt aus 2017 lag bei circa 30 %, wobei sich die Kostendeckungsgrade nach Schwimmbadtyp stark unterscheiden.

Bis 2030: 370 Millionen Euro für Sanierung

Doch auch der (energetische) Sanierungsbedarf der Bäder ist hoch und das Land Berlin hat mit den Berliner Bäder-Betrieben in diesem Zusammenhang für den Erhalt der Bäderinfrastruktur mit jährlich zu veranschlagenden Mitteln den sogenannten Bädervertrag geschlossen. Gemäß der Antwort auf meine schriftliche Anfrage stehen seit 2022 jährlich circa 10-12 Millionen Euro für die Instandhaltung zur Verfügung. Bis 2030 sollen insgesamt 370 Millionen Euro für Sanierungen und Neubauten zur Verfügung stehen – das sind knapp 135 Millionen Euro weniger als ursprünglich geplant. Lehmann hierzu: „Einsparungen in der Höhe bedeuten immer, dass zuvor wichtige geplante Vorhaben ganz wegfallen oder zumindest verkleinert oder verzögert werden. In Marzahn-Hellersdorf soll lediglich ein Funktionsbad am Kienberg entstehen – ein Hallenbad, dessen mögliches Außenbecken noch nicht mit absoluter Sicherheit feststeht. Ich verstehe, dass wir mit dem Budget wirtschaften müssen, was wir in Berlin haben – aber in Anbetracht der ohnehin geringsten Wasserfläche in Quadratmetern in ganz Berlin zieht Marzahn-Hellersdorf wieder einmal den Kürzeren, was ich sehr bedaure.“

Fokus auf erneuerbare Energiequellen für Hallenbäder

Doch die neue Strategie der Berliner Bäder liegt nach Angaben der Senatsverwaltung schwerpunktmäßig „bei den Hallenbädern“, wie aus der Antwort zu meiner Anfrage hervorgeht. Das ist zwar wichtig, weil Schwimmen ganzjährig für alle möglich sein sollte – doch Hallenbäder haben in aller Regel einen deutlich höheren Energiebedarf als Freibäder, was insbesondere aufgrund der hohen Strom- und Wärmepreise zu hohen Betriebskosten führt. Lehmann hierzu: „Gerade deshalb ist es aus energetischer Sicht sehr sinnvoll, bei Sanierungen oder Neubauten von Hallenbädern auf energieeffiziente Technik und erneuerbare Energiequellen in Form von zum Beispiel Solarthermie und Wärmepumpen zu setzen. Dadurch können die Betriebskosten langfristig deutlich gesenkt werden, was wiederum auch positive Effekte auf die Eintrittspreise haben kann. Klimaschutz und Bäder-Betrieb gehören immer zusammen gedacht!“

Im Rahmen des geplanten Berliner Klimapakts führt die Senatsverwaltung eine Reihe von möglichen Maßnahmen für einen Fokus auf Solarthermie auf. Der Kostenpunkt für die Umsetzung aller Maßnahmen würde bei 200 Millionen Euro liegen. Im Idealfall erfolgt die Finanzierung dieser Summe aus dem geplanten Klimapakt mit den landeseigenen Unternehmen. Doch wenn ebendiese Finanzierung doch nicht erfolgen kann, werden von den Bäder-Betrieben nur vereinzelt Maßnahmen durchgeführt, deren Finanzierung wiederum von der Berücksichtigung der kommenden Haushalte abhängt. Doch auch Bundesmittel können in diesem Zusammenhang beantragt werden – wie kürzlich für die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Stadtbads Wilmersdorf II.

„Letztlich kommt es darauf an, dass alle Berlinerinnen und Berliner in ihren Bezirken bezahlbar schwimmen gehen können – ob Sportschwimmer:innen, Planschkinder oder Senior:innen und ob drinnen oder draußen. Dafür braucht es insbesondere hohe Investitionen in Sanierungen und Klimatechnik, die sich langfristig für alle auszahlen werden“, so Lehmann.

2025-08-25T14:21:19+02:0013.08.2025|

Vandalismus und Sachbeschädigung in Berlin – Weniger Schmierereien, aber mehr Feuer

Immer wieder kommt es in den Berliner Lokalnachrichten zu Meldungen über Vandalismus und Verwüstungen auf Berlins Straßen, Wegen und Plätzen. Daneben häufen sich auch die Polizeimeldungen über Autobrände im ganzen Stadtgebiet. Um einen ganzheitlichen Blick auf die Vorfälle und die Entwicklungen in den letzten Jahren zu werfen, habe ich den Senat im Rahmen meiner schriftlichen Anfrage um eine Zusammenstellung aller registrierten Sachbeschädigungen und Fahrzeugbrände seit 2017 gebeten.

Jan Lehmann, Sprecher für Recht der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus: „Die vom Senat vorgelegten Daten zeigen, dass Beschädigungen an Straßen, Denkmälern oder anderen öffentlichen Anlagen von 2017 bis heute spürbar zurückgegangen sind. Gleichzeitig steigen die Zahlen der Sachbeschädigungen und Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen: sie haben 2024 einen neuen Höchststand erreicht – eine Entwicklung, die wir so nicht hinnehmen dürfen!“

Sachbeschädigungen auf Straßen, Wegen und Plätzen seit 2017 um ein Drittel gesunken

Zwischen 2017 und 2024 ist die Zahl der Sachbeschädigungen auf Berlins Straßen, Wegen und Plätzen deutlich gesunken – konkret von insgesamt über 6.200 Fällen im Jahr 2017 auf circa 4.000 Fälle im Jahr 2024. Das ist ein erfreulicher Rückgang von fast 35 %. Daneben reduzierten sich im Laufe der Jahre ebenfalls die Fallzahlen, in denen die Sachbeschädigung durch Graffitis erfolgte.

 Aktionsprogramme zeigen Wirkung

„Der Rückgang dieser Zahlen zeigt, dass die verschiedenen Präventionsmaßnahmen des Landes Berlin, unter anderem das Aktionsprogramm „Saubere Berlin“, die Gesamtstrategie „Saubere Stadt“ sowie flächendeckende Park- und Kiezmanager-Teams und Sensibilisierungskampagnen ihre Wirkung zeigen!“, so Lehmann. Für das Aktionsprogramm „Sauberes Berlin“ werden nach Angaben des Senats je nach Bezirk unterschiedliche Summen in sechsstelliger Höhe ausgegeben. Einige Bezirke haben leider nicht innerhalb der erbetenen Frist geantwortet.

Sachbeschädigungen und Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen steigen kontinuierlich an

 Doch während gemeinschädliche (§ 304 StGB) und sonstige Sachbeschädigungen auf Berlins Straßen, Wegen und Plätzen zahlenmäßig sinken, steigen die Zahlen von Sachbeschädigungen und Brandstiftungen an Kraftfahrzeugen kontinuierlich weiter an. Kam es 2017 noch zu 12.429 (allgemeinen) Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen, sind es 2024 bereits etwas mehr als 14.000, was eine Steigerung von 13 % bedeutet. Zwar lag die Anzahl der Sachbeschädigungen an Kraftfahrzeugen 2023 sogar noch höher (14.839 Fälle) – doch der minimale Einbruch im Jahr 2024 deutet vor dem Hintergrund der Entwicklungen der Zahlen eher auf eine Normalisierung als auf einen Trendbruch hin.

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2025-07-16T11:03:04+02:0016.07.2025|

Mehr Tempo bei der Gewinnung von Notar:innen Statt Bewerbungsflut nun konstante Ausschreibung: Zukünftig werden Notarstellen jährlich ausgeschrieben

Bereits seit einigen Jahren beschäftigt sich der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Jan Lehmann mit dem Thema der Gewinnung von neuen Notar:innen im Land Berlin. Der Hintergrund ist, dass 60 % aller Berliner Notar:innen über 55 Jahre alt sind und dem Notarwesen in Berlin damit in den nächsten Jahren eine große Ruhestandswelle bevorsteht. Zwischen 2025 und 2028 werden mehr als 120 Berliner Notar:innen altersbedingt aus dem Notarwesen ausscheiden. Auch scheiden durchschnittlich weitere 20 Notar:innen jährlich vor Erreichen der Altersgrenze aus anderen Gründen aus.

Ruhestandswelle, wenig Bewerbungen und lange Bewerbungsverfahren

 Parallel zu der demografischen Problematik gab es in den letzten Jahren weniger Bewerbungen als ausgeschriebene Stellen. Zudem klagten die Bewerbenden klagten über zum Teil jahrelange Bewerbungsverfahren, die der Senat mit einer „äußerst aufwendigen“ Prüfung von Bewerbungen um Notar:innenstellen begründet. Aus den Ausschreibungsrunden 2019 bis 2021 waren zum Dezember 2023 noch zwölf Bewerbungsverfahren offen, die mittlerweile jedoch abgeschlossen sein dürften. Eine Auswertung der Berliner Notarkammer ergab, dass von der Bewerbung bis zur Bestellung als Notar:in im Durchschnitt fast zwei Jahre vergehen.

Neben der Ausschreibung, die sich nach der sogenannten Bedürfniszahl richtet und eine gewichtete Summierung der in Berlin stattgefundenen Notarleistungen pro Jahr darstellt, wurden bislang gemäß Nr. 1 Abs. 1 und 3 der Allgemeinen Verfügung über Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot) zur „Wahrung einer geordneten Altersstruktur“ in jedem ungeraden Jahr 30 Stellen ausgeschrieben.

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2025-07-08T14:06:26+02:0008.07.2025|

Jan Lehmanns Stadtteiltag am 4. Juli

Am Freitag, dem 4. Juli, veranstaltet der SPD-Abgeordnete Jan Lehmann seinen Stadtteiltag im Norden vom Marzahn-Hellersdorf.

Auf dem Programm stehen:

10:30 – 11:30 Uhr (öffentlich)

Offenes Frühstück mit Bürger:innengesprächen auf dem Abenteuer- und Umweltspielplatz „Wicke“

Kommen Sie mit Jan Lehmann und Bezirkspolitiker:innen ins Gespräch und genießen Sie dabei eine leckere Schrippe und einen hausgemachten Kaffee. Was brennt Ihnen auf der Seele? Hier ist Platz für Ihre Sorgen und Fragen!

Abenteuer- und Umweltspielplatz Wicke Marzahn Nord,
Schorfheidestraße 52, 12689 Berlin

11:30 – 13:00 Uhr (öffentlich, mit Anmeldung)

Besuch der Spielplatzinitiative Marzahn e. V.

Kinder brauchen Platz zum Spielen – dem stimmen wohl alle zu. Doch über das Wo und Wie wird dagegen viel gestritten. Gemeinsam mit Vertreter:innen der Bezirkspolitik tauschen wir uns mit dem Träger zweier Abenteuerspielplätze und eines Kinderbauernhofs aus. Sie kennen die Situation mit Ihren Kindern aus erster Hand? Dann kommen Sie gerne dazu und teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns. Anmeldungen bitte unter: post@jan-lehmann.de

Spielplatzinitiative Marzahn e. V.,
Schorfheidestraße 52, 12689 Berlin

 13:30 – 14:00 Uhr (öffentlich)

Bürger:innengespräche am S-Bahnhof Ahrensfelde

Schmutzige Bahnhöfe, ausgefallene Laternen oder langsame Ampeln – egal was, wir befassen uns damit! Kommen Sie zu unserem Infostand am S-Bahnhof Ahrensfelde, nehmen Sie ein leckeres Eis und tauschen Sie sich mit uns aus.

S-Bhf. Ahrensfelde (Zugang Märkische Allee), 12689 Berlin

14:30 – 16:00 Uhr (nicht öffentlich)

Austausch mit Nachbarschafts- und Familienzentrum „Kiek in“ und dem „Kinderkeller“

Kindern eine schöne und erfüllte Kindheit zu ermöglichen, haben sich das „Kiek in“ und der „Kinderkeller“ vorgenommen. Mit deren Verantwortlichen sprechen wir über die örtlichen Angebote, Herausforderungen und Chancen.

2025-06-30T17:06:09+02:0030.06.2025|

Neue Regelungen über die Arbeit des Berliner Verfassungsschutzes

Jan Lehmann, Sprecher für Verfassungsschutz und Recht der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, begrüßt den Entwurf der Innensenatorin Iris Spranger der Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Verfassungsschutzrechts in Berlin, der heute im Senat vorgestellt wurde.
„Insbesondere, weil die bestehenden Regelungen schon beinah ein Vierteljahrhundert alt sind und das Bundesverfassungsgericht in der Zwischenzeit mehrere wegweisende Beschlüsse zu diesem Themenfeld gefasst hatte, wurde eine Novellierung auch in Berlin notwendig. In den neuen Vorschriften sind nicht nur die Befugnisse des Berliner Verfassungsschutzes genauer als je zuvor bezeichnet.“
Als besonders erfreulich zu nennen sind der in § 15 des novellierten Verfassungsschutzgesetzes Berlin explizit bezeichnete Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung als auch weiterer zeugnisverweigerungsberechtigter Personen (§ 16).
Verbesserte richterliche Vorab-Kontrolle
Gestiegen ist insgesamt die Anzahl der nur nach richterlicher Bestätigung erlaubten Anwendungen nachrichtendienstlicher Mittel. Jan Lehmann: „Das ist für eine freie und demokratische Stadt wie Berlin ein gutes Signal. Nach Rücksprache mit der Justizverwaltung wird dafür beim Amtsgericht Tiergarten ständig eine richterliche Ansprechperson zur Verfügung stehen.“
Auch für den Umgang mit solchen Parteien wie der AfD können die neuen Vorschriften Veränderungen bringen. Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen wird unser Berliner Verfassungsschutz auch über von ihm beobachtete Verdachtsfälle informieren dürfen.
Essentiell für Jan Lehmann ist, dass „der Verfassungsschutzausschuss im Abgeordnetenhaus auch auf der Grundlage der neuen Regelungen weiter eine intensive Kontrolle über die Arbeit des Verfassungsschutzes ausüben wird.“
2025-05-20T14:43:18+02:0020.05.2025|
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