Für eine Anfrage des Sprechers für Datenschutz und Digitalisierung der SPD-Fraktion Jan Lehmann hat die Senatsinnenverwaltung eine Statistik über die Nutzung des Informationsfreiheitsgesetzes in Berlin (IFG) zusammengestellt.

Die Zahlen zu den IFG-Anfragen sind dabei nicht abschließend – einfache Auskünfte werden nicht immer dokumentiert. Es werden also tatsächlich noch mehr Anfragen nach dem IFG gestellt als hier aufgezählt.

Anfragen

2020

2021

2022

Senat

516

546

539

Bezirke

8.421

9.327

9.953

Sonstige

128

135

142

Summe

9.065

10.008

10.634

Nach etwas geringerem Umfang im Jahr 2020 (9.065) stieg die Zahl der IFG-Anfragen 2021 auf 10.008 und 2022 auf 10.634. Davon wurden etwa 61 % komplett beantwortet. Auffällig ist dabei die Verteilung über die Senatsverwaltungen: Die für Inneres, Sport und im Befragungszeitraum auch für Digitales zuständige Verwaltung wurde mit Abstand am häufigsten befragt – im Mahr 2022 insgesamt 229 Mal. Die Senatsverwaltung für Arbeit musste dagegen im letzten Jahr lediglich sechs Anfragen bearbeiten. Die Innenverwaltung, die unter anderem Verantwortung für die sensiblen Bereiche Polizei und Verfassungsschutz trägt, hatte zugleich die höchste Ablehnungsquote: im vergangenen Jahr wurde nur knapp ein Fünftel der Anfragen komplett beantwortet, weitere 15 % wurden zum Teil beantwortet. Die Verkehrsverwaltung, mit klassischerweise wenig geheimen Unterlagen, konnte dagegen zuletzt fast alle Anfragen beantworten.

Im Jahr 2022 wurden gegen 76 Ablehnungen Widersprüche eingelegt, bei 14 Fällen konnte zumindest zum Teil abgeholfen werden. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde in 85 Fällen zu einer nicht oder unzureichend erteilten Auskunft bzw. Einsicht angerufen.

Die allermeisten IFG-Anfragen gehen an die Bezirksverwaltungen. 9.953 Anfragen beschäftigten sich 2022 mit Themen direkt vor Ort. Das zeigt, dass die Berliner:innen sich aktiv in ihrer Nachbarschaft engagieren wollen und die Bezirkspolitik und -verwaltung entsprechend kritisch begleiten.

2022 wurden insgesamt 581 Anfragen zurückgezogen – ein Grund dafür könnten die Kosten sein. Während einfache Aussagen in Berlin kostenfrei sind, kann eine Auskunft, die außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand bedeutet, bis zu 500 € kosten. 2022 gab jedoch lediglich 16 solche Aktenauskünfte und 9 Akteneinsichten, die in der höchsten Kostenkategorie lagen. Der Großteil der Akteneinsichten sind einfache Anfragen (2022: 3.656 von insgesamt gestellten 3695), während bei der Aktenauskunft 1.041 mündliche Auskünfte und 1.494 einfache schriftliche Auskünfte erteilt wurden (von 2.780 im Jahr 2022 insgesamt stattgegebene Aktenauskünften).

Lehmann dazu: „Die Antwort auf meine Anfrage zeigt deutlich das große Interesse der Berlinerinnen und Berliner an Informationsfreiheit insgesamt. Berlin ist eine politikinteressierte Stadt, deren Bevölkerung selbstbewusst danach fragt, was ihre Verwaltung und Regierung so tun. Doch während das Berliner Informationsfreiheitsgesetz einst deutschlandweit führend war, ist es jetzt in die Jahre gekommen. Auch um dem steigenden Umfang der Anfragen gerecht zu werden, benötigen wir ein modernes Transparenzgesetz, an dem die Koalition gerade arbeitet, wie dies im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Der entsprechende Gesetzentwurf wird auf die guten Erfahrungen aus Hamburg aufsetzen und die Regelungen modern weiterentwickeln. Kern des neuen Gesetzes wird ein Informationsportal sein, auf dem die Behörden von sich aus und – wenn möglich – automatisiert, bereits eine große Anzahl relevanter Dokumente veröffentlichen werden. Das spart sowohl den Bürger:innen als auch den Beamten viel Zeit, da nicht mehr so viele Anfragen gestellt werden müssen. Damit diese Veröffentlichung möglichst problemlos vonstattengeht, wird das Transparenzportal eng mit der E-Akte verbunden sein.“

Die komplette Auswertung kann unter post@jan-lehmann.de erfragt werden.