Die Einsatzzahlen im Rettungsdienst steigen immer weiter, und wir sind mit einer hohen Belastung des Systems konfrontiert: 2024 gab es 486.213 Einsätze.
Der demografische Wandel trifft uns beim Personal, verändert aber auch den Bedarf der Patientinnen und Patienten. Dazu kommt eine abnehmende Gesundheitskompetenz der Bevölkerung: Im vergangenen Jahr konnte die Feuerwehr fast 40.000 Einsätze an die kassenärztliche Vereinigung abgeben; diese Anrufe waren bei der 112 einfach falsch aufgehoben. Denn der Rettungsdienst soll Menschen in echten medizinischen Notfällen helfen. Die 112 ist der entsprechende Notruf.
All das zeigt: Eine Stabilisierung des Rettungsdienstes ist dringend notwendig. Nun hat der Senat, auf meine Initiative und in Zusammenarbeit mit der Gesundheitssenatorin, ein neues Rettungsdienstgesetz beschlossen. Damit setzen wir ein zentrales Anliegen um: eine stabile und zuverlässige Versorgung im Notfall für alle Berlinerinnen und Berliner und zugleich eine Entlastung unserer Einsatzkräfte. Bei ihnen bedanke ich mich herzlich für ihre wichtige Arbeit. Sie leisten jeden Tag Beachtliches und sind sieben Tage in der Woche für uns alle da, rund um die Uhr.
Mit unserem neuen Rettungsdienstgesetz nehmen wir Druck aus dem System und fokussieren den Rettungsdienst auf seine wirkliche Aufgabe: die Notfallrettung, also wenn es um Leib und Leben geht.
Prävention, Innovation und Reduzierung der Einsatzzahlen
Unsere Lösungsansätze sind Prävention, Reduzierung der Einsatzzahlen und Innovation. Mit Prävention, wie dem „vorbeugenden Rettungsdienst“, wollen wir aus Notfällen lernen und daraus Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz ableiten, zum Beispiel durch flächendeckende Erste-Hilfe-Kurse. Wir reduzieren damit vermeidbare Einsätze.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Innovation des Systems. Der Einsatz moderner Versorgungskonzepte wird dazu beitragen, die Bedarfe der Bevölkerung durch neue Ideen zielgerichteter zu erfüllen und eine passende Versorgung zu ermöglichen.
Wir haben zum Beispiel festgestellt, dass ein Drittel der Einsätze zwar eine sehr schnelle Versorgung benötigt, aber keiner komplexen medizinischen Betreuung bedarf. Für solche Fälle haben wir bereits 2024 einen wichtigen Schritt getan und den sogenannten RTW-B eingeführt. Dieser Rettungswagen ist mit zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitätern besetzt.
Nun verankern wir die Grundlagen für eine Kategorisierung der Notfälle gesetzlich, um eine genaue Abstufung in Bezug auf Dringlichkeit und Komplexität der Lage zu ermöglichen. Dabei werden die Einsätze zunächst nach der Art der benötigten Retter klassifiziert.
Also, ob ein Notarzt zum Einsatz fahren muss oder ob ein Notfallsanitäter oder Rettungssanitäter für die Versorgung die richtigen Retter sind. So soll jede und jeder genau die medizinische Hilfe bekommen, die benötigt wird.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Thema Krankentransport. Offiziell wird er in Berlin durch Krankentransport-Unternehmen organisiert und durchgeführt. Dennoch landen immer wieder Krankentransporte bei der Feuerwehr. Das ist nicht im Sinn der Organisation des Krankentransportwesens in Berlin. Daher wird in Zukunft der Krankentransport vollständig durch die Krankentransportunternehmen durchgeführt.
Wir drehen mit dem neuen Rettungsdienstgesetz an den entscheidenden Stellschrauben, um das System als Ganzes zu entlasten und damit die Versorgung der Bevölkerung deutlich zu verbessern. So können wir durch strukturelle Veränderungen und Verbesserungen den Rettungsdienst stabilisieren und unsere Einsatzkräfte zuverlässig dort einsetzen, wo sie wirklich gebraucht werden.