Sommerferien 2026


WK 2
Bei einer gemeinsamen Veranstaltung der Senatsverwaltung für Inneres und
Sport, dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und den Berliner Bäder-Betrieben
stellte Iris Spranger, MdA und Sportsenatorin, heute den aktuellen Stand der
Planungen des neuen Schwimmbads mit Außenbecken am Kienberg vor. Für
Planung und Bau stehen 35,4 Mio. Euro aus SIWA-Mitteln (Sondervermögen
Infrastruktur der Wachsenden Stadt) und dem Sondervermögen des Bundes
bereit. Darin enthalten sind rund 25,1 Mio. Euro für das Funktionsbad sowie
rund 10,3 Mio. Euro für das Außenbecken.
Iris Spranger: „Dem langersehnten Schwimmbad mit Außenbecken für unseren
Bezirk kommen wir in großen Schritten näher. 35,4 Millionen Euro konnten wir mit
Beschluss vom 24. Juni 2026 im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses dafür
sichern. Damit können wir nun nicht nur ein dringend benötigtes Schwimmbad in
Marzahn-Hellersdorf errichten, sondern auch den Traum vieler Familien des Bezirkes
von einem Außenschwimmbecken erfüllen. Das neue Schwimmbad mit
Außenbecken wird ein wichtiger Ort für den Sport, für Schwimmunterricht, Badespaß
und vieles mehr. Gerade angesichts steigender Temperaturen ist das Außenbecken
ein wichtiger Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur Steigerung der Lebensqualität
vieler Menschen in unserem Bezirk. Die Planungen und den Bau weiterhin
voranzutreiben, bleibt für mich eine Herzensangelegenheit.“
Die Ergebnisse der aktuell durchgeführten Machbarkeitsstudie im Auftrag der
Berliner Bäderbetriebe sollen Ende August 2026 vorliegen. Geplant werden ein
Hallenbad mit Sport- und Lehrschwimmbecken sowie ein Außenbecken mit
Poollandschaft und weiteren Funktionsgebäuden.
Das 25 Meter lange Sportbecken wird mit sechs Bahnen geplant (25 m x 16,66 m,
insg. 416,5 qm), das Lehrschwimmbecken soll zehn Meter lang werden (10 m x
16,66 m, insg. 160 qm). Der Baubeginn ist für 2027 vorgesehen.

„Während sich in Charlottenburg-Wilmersdorf 350 Notargeschäftssitze ballen, hat Marzahn-Hellersdorf einen einzigen Notar im Bezirk. Das ist kein Zufall, sondern ein strukturelles Versorgungsproblem!“, sagt Jan Lehmann, Abgeordneter für Kaulsdorf und Hellersdorf und rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus.
Hintergrund ist die Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage, die das Ausmaß der Schieflage offenbart. Die Zahlen aus der Senatsantwort sprechen für sich: Charlottenburg-Wilmersdorf beherbergt 350 Geschäftssitze, Mitte 154, Tempelhof-Schöneberg 37, Steglitz-Zehlendorf 32.
Auf der anderen Seite stehen Pankow mit 15 Geschäftssitzen, Treptow-Köpenick und Reinickendorf mit je 13, Spandau und Neukölln mit je acht, Lichtenberg mit fünf – und Marzahn-Hellersdorf mit einem einzigen Geschäftssitz für mehr als eine Viertelmillion Berliner:innen.
„350 zu 1 ist keine statistische Auffälligkeit, sondern eine Versorgungslücke, die seit Jahren wächst. Wer einen Grundstückskaufvertrag, einen Ehevertrag oder eine Vorsorgevollmacht beurkunden lassen will, soll das in seinem Bezirk tun können – in Marzahn-Hellersdorf genauso wie in Wilmersdorf. Alles andere ist Zwei-Klassen-Daseinsvorsorge nach Postleitzahl! Hinzu kommen noch die vielen Vereine, die Notare sogar im Ehrenamt benötigen“, so Jan Lehmann.
Das bundesrechtliche Instrument liegt auf dem Tisch – Berlin nutzt es nicht
Dabei erlaubt die Bundesnotarordnung in § 10 Absatz 1 ausdrücklich, freie Notarstellen regional begrenzt bzw. in Berlin bezirksscharf auszuschreiben. Auch Nordrhein-Westfalen macht von dieser Regelung seit Jahren Gebrauch und schreibt Stellen etwa für Stadtteile wie Köln-Porz, Köln-Mülheim oder Wuppertal-Elberfeld aus.
Koalitionsvertrag hat das Ziel formuliert
Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz setzt dagegen nach eigener Aussage auf „kommunikative und niedrigschwellige Maßnahmen“ und hat die Berliner Notarkammer gebeten, Bewerberinnen und Bewerber in Informationsveranstaltungen auf unterversorgte Bezirke hinzuweisen. Dabei sah der Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Berlin vor, die Versorgung aller Berliner Bezirke mit Notariaten besser sicherzustellen und zu prüfen, ob Notarstellen regional bedarfsorientiert ausgeschrieben werden können.
Lehmann hierzu: „Positiv ist, dass die Senatsverwaltung das Problem jetzt zumindest nicht mehr leugnet. Doch nur Werbung und gutes Zureden lösen kein Strukturproblem. Wenn das Bundesrecht uns das Steuerungsinstrument in die Hand gibt und andere Bundesländer es selbstverständlich anwenden, dann müssen wir in Berlin es endlich nutzen. Bezirksscharfe Ausschreibungen mögen vielleicht unbequem für etablierte Innenstadtkanzleien sein, aber genau dafür ist das Instrument in der Bundesnotarordnung vorgesehen. Daseinsvorsorge ist kein Hoffnungsgeschäft. Daseinsvorsorge muss überall sichergestellt werden – nicht nur dort, wo es schon alles gibt!“
Ein öffentliches Amt – kein Geschäft, wie jedes anderes
Notariat unterscheidet sich von anderen freien Berufen. Denn Notarinnen und Notare üben ein öffentliches Amt mit hoheitlichen und übertragenen Befugnissen aus. Sie beurkunden Grundstückskaufverträge, Erb- und Eheverträge, Vorsorgevollmachten und GmbH-Gründungen sowie Satzungsänderungen von Sportvereinen. All das sind Lebensereignisse, die Berliner Familien, kleine Selbstständige, Immobilienkäufer:innen und auch Ehrenamtliche unmittelbar betreffen.
Koalitionserfolg: Jährliche Ausschreibung von 15 Altersstrukturstellen
Zur strukturellen Ungleichverteilung kommt überdies noch die Demografie, denn auch dem Notariat steht eine größere Ruhestandswelle bevor. Die Zahl der in Berlin tätigen Notarinnen und Notare ist bereits in den vergangenen Jahren spürbar gesunken. Ohne aktive Steuerung würde sich die Schieflage weiter verschärfen. Als positiver Koalitionserfolg kann jedoch festgehalten werden, dass nun jährlich zur Wahrung einer geordneten Altersstruktur 15 Altersstrukturstellen ausgeschrieben werden. Zuvor wurden im 2-Jahres-Turnus 30 Altersstrukturstellen ausgeschrieben. Um die langen Bewerbungsverfahren (teils dauern einzelne Verfahren bis zu zwei Jahre!) zu entzerren, erfolgt künftig, wie von Jan Lehmann angeregt, eine jährliche Ausschreibung.
„Ich stehe weiterhin in engem Austausch mit verschiedenen Berliner Notarinnen und Notaren sowie mit der Senatsverwaltung für Justiz. Das Thema der Verteilung der Notariate sowie die langen Bewerbungsverfahren werde ich in den zuständigen Gremien und im Rechtsausschuss weiterverfolgen!“, sagt Lehmann.
Das Förderprogramm zum Ganztagsausbau muss in Marzahn-Hellersdorf zügig und konsequent umgesetzt werden. Die SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat sich daher mit einer Großen Anfrage an das Bezirksamt gewandt, um den aktuellen Stand der Umsetzung zu erfragen. Ziel ist es sicherzustellen, dass alle Schulen im Bezirk die notwendige Unterstützung erhalten, damit die vorhandenen Fördermittel vollständig und gerecht genutzt werden können.
„Der Ganztagsausbau ist eine der wichtigsten bildungspolitischen Aufgaben der künftigen Jahre. Bereits ab dem kommenden Schuljahr besteht ein rechtlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen“, erklärt die bildungspolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion, Marion Hoffmann.
„Laut einer aktuellen UNICEF-Studie zum Kindeswohl belegt Deutschland lediglich Platz 25 von 37 Industriestaaten. Eine unzureichende Ausstattung der Schulen und fehlendes Personal bremsen den dringend notwendigen Ganztagsausbau aus. Das darf nicht unser Anspruch sein. Das Ganztagsausbauprogramm verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, schafft echte Chancengleichheit und stärkt die Bildungsgerechtigkeit. Gleichzeitig ermöglicht es eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Den 12 Berliner Bezirken stehen für den Ausbau insgesamt 220 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Verteilung auf die Bezirke erfolgt nicht über vorab zugeteilte Bezirksbudgets, sondern „bedarfsorientiert und antragsbasiert“, d.h. abhängig von der Zahl und Beschaffenheit der beantragten Projekte.
Die Antragstellung ist jedoch komplex: Zahlreiche Kriterien müssen erfüllt werden, und bereits kleine Fehler können zur Ablehnung eines Antrags führen. Wir als SPD erwarten deshalb, dass die Schulen bei der Antragstellung stärker unterstützt werden, damit die Fördermittel dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden“, so Hoffmann weiter.
Der zuständige Bezirksstadtrat Stefan Bley betont in seiner Beantwortung, dass der Ganztagsausbau für das Bezirksamt eine hohe Priorität habe. Aus der Antwort geht hervor, dass derzeit 33 Anträge mit einem Gesamtvolumen von lediglich 1,769 Millionen Euro zur Prüfung vorliegen. Vier Anträge wurden bewilligt, darunter drei Anträge für den Bau und die Ausstattung der Spielplätze an der Peter-Pan-Grundschule in Marzahn und der Gemeinschaftsschule Mahlsdorf sowie ein Antrag zum Aufbau einer Kreativwerkstatt an der Beatrix-Potter-Grundschule in Hellersdorf. 15 weitere Anträge befinden sich aktuell in Bearbeitung. Ein Antrag zur Instandsetzung der Sanitäranlagen an der Mahlsdorfer Grundschule wurde bereits abgelehnt. Bei den übrigen Anträgen fehlen laut Bezirksamt noch Unterlagen oder Zuarbeiten anderer Fachämter. Bley verweist darauf, dass das bezirkliche Schul- und Sportamt die Schulen bei der Antragstellung inhaltlich, organisatorisch und koordinierend unterstützt. Durch eine enge Abstimmung zwischen Schulen, Schulaufsicht und den zuständigen Ämtern solle eine bestmögliche Begleitung gewährleistet werden.
Kritisch bewertet die SPD-Fraktion jedoch, dass keine zusätzliche Stelle für Beratung und Koordinierung vorgesehen ist. Dadurch entsteht ein erheblicher Mehraufwand für die bereits stark belasteten Mitarbeitenden im Schulamt. Nach eigener Einschätzung des Bezirksamts kann deshalb derzeit nicht sichergestellt werden, dass alle eingereichten Förderanträge fristgerecht bearbeitet und die verfügbaren Fördermittel vollständig ausgeschöpft werden.
„Wenn Fördermittel aufgrund fehlender personeller Kapazitäten im Bezirksamt nicht abgerufen werden können, fehlen unseren Schulen wichtige Investitionen in die Zukunft. Das wäre ein fatales Signal für die Schülerinnen und Schüler in Marzahn-Hellersdorf. Der Osten Berlins darf in der Bildungspolitik nicht zum blinden Fleck werden“, kritisiert Hoffmann die Ausführungen des Bezirksamts.
Für die SPD-Fraktion steht fest: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung darf nicht an fehlenden Kapazitäten in der Verwaltung scheitern. Jetzt braucht es ein entschlossenes Handeln des Bezirksamts, damit alle verfügbaren Fördermittel vollständig genutzt und die Schulen im Bezirk wirksam entlastet werden. Bildungsgerechtigkeit darf kein Opfer personeller Engpässe werden. Die SPD-Fraktion wird sich daher weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle Kinder in Marzahn-Hellersdorf die gleichen Bildungs- und Entwicklungschancen erhalten.