Iris Spranger

Eiertanz im Bezirksamt – Badeverbot im Biesdorfer Baggersee soll nun durchgesetzt werden – Mittelverschwendung durch Um- und Rückbau

Iris Spranger, MdA und Mitglied im Umweltausschuss dazu: „Mit Unverständnis habe ich die Antwort auf meine schriftliche Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus zur Kenntnis genommen. Seit vielen Jahren ist die Problematik des Badens im Biesdorfer Baggersee, für den ein Badeverbot ausgesprochen ist, allen bekannt. Seit fast 15 Jahren zeichnen zwei CDU-Stadträte dafür verantwortlich, diese Situation aufzulösen. Nach dem in der letzten Legislaturperiode die bauliche Ausgestaltung rund um den See mit zwei Sandstränden, einer Liegewiese, einem Beachvolleyballfeld, einem Imbissstand und einem Toilettenhäuschen nicht nur die Menschen aus unserem Bezirk zum Baden anlockte, soll dies nun nach Plänen der zuständigen Stadträtin großenteils zurückgebaut werden und ein striktes Badeverbot durchgesetzt werden. Die Mittel, die dafür nötig sind, könnten wir an anderer Stelle im Bezirk gut gebrauchen.“

Ein Schildbürgerstreich sondergleichen!

Die SPD-Fraktion der BVV Marzahn-Hellersdorf hat sich dieses Themas schon lange angenommen. Mit Anträgen, öffentlicher Bürgerversammlung, digitaler Bürgerversammlung und Flyern möchte sie die Anliegen und Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohnern rund um den See und darüber hinaus unterstützen. Die Probleme Vermüllung, Lärm- und Verkehrsbelästigung, Sicherheit und Ordnung, um nur einige zu nennen, sollten durch das Bezirksamt gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern erörtert werden und zu Lösungen führen.

Liane Ollech, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD in der BVV Marzahn-Hellersdorf dazu: „Unsere Bemühungen mit den Bürgerinnen und Bürgern den Dialog zu suchen und ihre Anliegen in unsere politische Arbeit aufzunehmen und umzusetzen, wären nach den Aussagen des Bezirksamtes auf die schriftliche Anfrage von Iris Spranger eine vertane Chance, um die saisonale Situation um den Baggersee verträglich für alle Beteiligten zu gestalten. Es wird sich doch niemand der Illusion hingeben, dass dann niemand mehr dort baden geht. Abgesehen von der Mittelverschwendung kann ich keine konsequent umgesetzte Linie erkennen. Es wäre ein trauriges Beispiel für planloses politisches Handeln.“

2021-02-06T10:33:06+01:0006.02.2021|

Evaluierung der Leitlinien des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung

Auf seiner Sitzung am vergangenen Dienstag beschloss der Berliner Senat die Erstellung eines Zwischenberichts zur Evaluierung der Leitlinie des Modells der kooperativen Baulandentwicklung. Iris Spranger, MdA und bau- und mietenpolitische Sprecherin dazu: „Die Bedeutung des Berliner Modells für die Entwicklung unserer Stadt ist hoch. In den Ausschussberatungen werde ich mich besonders intensiv mit dieser Evaluierung beschäftigen.“

Die Einführung des Berliner Modells wurde im Jahr 2014 beschlossen. Seitdem sind rund 30.500 Wohnungen, davon 7.300 mietpreis- und belegungsgebundene, sowie 2.400 Grundschulplätze und 2.250 Kitaplätze im Rahmen von städtebaulichen Verträgen gesichert worden. In derzeitigen Verhandlungen sind weitere 49 städtebauliche Verträge. Eine berlinweit einheitliche und transparente Verfahrensweise für den Abschluss städtebaulicher Verträge sichert die Übernahme von entstehenden Folgekosten der Wohnungsneubauvorhaben für soziale und technische Infrastruktur durch die Vorhabensträger. Sie sichert aber vor allem auch die Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum.

Zum 1. August 2018 wurde eine Erhöhung der Quote für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum erhöht. Bezogen auf die Geschossfläche Wohnen, wurde ein Anteil von 30% vereinbart. Auch damit wird ein großer Anteil zum Erhalt und zur Stärkung der Berliner Mischung geleistet. Ab einer Fläche von 5.000 m 2 Geschossfläche Wohnen kann das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung angewendet werden.

2021-01-15T14:48:34+01:0015.01.2021|

Realisierung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung

Iris Spranger MdA, bau-und mietenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion dazu: „Mit dem Instrument des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung wurden im August 2014 die Leitlinien für den Abschluss städtebaulicher Verträge, die zwischen dem Land Berlin, den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, gemeinwohlorientierten Bauträgern und privaten Bauherren geschlossen werden entwickelt. Hier wird die Übernahme von Kosten für technische, soziale und auch grüne Infrastruktur, die Voraussetzungen oder Folgen von geplanten Wohnungsbauvorhaben sind, durch den Vorhabensträger sichergestellt. Des Weiteren wird über das Berliner Modell die Absicherung geschaffen, dass in den Wohnungsneubauvorhaben auch preiswerter Wohnungsbau entsteht. Im Februar 2017 erfolgte eine Anpassung der Quote für mietpreis-und belegungsgebundenen Wohnraum auf 30 % der Geschossfläche Wohnen. Wir haben damit einen einheitlichen und transparenten Rahmen für den notwendigen Wohnungsneubau. Für unseren Bezirk bedeutet das, dass wir seitdem zwei Projekte mit einer Anzahl von 1.321 Wohnungseinheiten gemäß WE-Förderanteil von 25 % in der Planung haben. Davon sind 331 Wohneinheiten mietpreis-und belegungsgebunden. (mehr …)

2020-12-11T13:51:27+01:0011.12.2020|

Kohleumschlagplatz Kaulsdorf: reines Gewerbehochhaus zu einseitig – hier müssen auch Wohnungen entstehen!

Beim Treffen der Interessenvertreter am ehemaligen Kohleumschlagplatz Kaulsdorf am 8. Dezember 2020 hat sich Jan Lehmann, SPD-Kandidat für das Abgeordnetenhaus, für eine gemischte Nutzung ausgesprochen: „Man muss erkennen: Der Bebauungsplan aus dem Jahr 2008 für den Kohleumschlagplatz Kaulsdorf ist nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen hier gemeinsam mit den Anwohnern nicht nur Gewerbe haben, sondern eine gesunde Mischung aus Wohnen, Einzelhandel und Dienstleistungen. Wir brauchen seitens des Bezirksamtes eine Sondergenehmigung für das Wohnen im Gewerbegebiet, denn der Weg eines neuen B-Planes ist viel zu langwierig.“ Es geht um das Areal um die südlich am S-Bahnhof Kaulsdorf gelegene Fläche zwischen Bahnstrecke und Wilhelmsmühlenweg. (mehr …)

2020-12-15T10:06:58+01:0011.12.2020|

Mobile Luftreinigungsgeräte für Berliner Schulen

Der Berliner Senat hat die Vorlage von Bildungssenatorin Scheeres zur Ausstattung der Berliner Schulen mit mobilen Luftreinigungsgeräten beschlossen. Demnach sollen ca. 1.200 mobile Luftreinigungsgeräte Schulen für die Klassenzimmer, die durch ihre bauliche Situation schwer zu belüften sind, zur Verfügung gestellt werden. Für die Anschaffung stehen 4,5 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Geräte kann die Infektionsgefahr durch Aerosole stark verringert werden. Auch die Berliner Charité hat für diese Geräte eine Empfehlung ausgesprochen. Im Vorfeld hat es an drei Berliner Schulen eine mehrwöchige Testphase gegeben. Die Resonanz war durchweg positiv. (mehr …)

2020-11-06T11:48:41+01:0005.11.2020|
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