Iris Spranger MdA, bau-und mietenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion dazu: „Mit dem Instrument des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung wurden im August 2014 die Leitlinien für den Abschluss städtebaulicher Verträge, die zwischen dem Land Berlin, den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, gemeinwohlorientierten Bauträgern und privaten Bauherren geschlossen werden entwickelt. Hier wird die Übernahme von Kosten für technische, soziale und auch grüne Infrastruktur, die Voraussetzungen oder Folgen von geplanten Wohnungsbauvorhaben sind, durch den Vorhabensträger sichergestellt. Des Weiteren wird über das Berliner Modell die Absicherung geschaffen, dass in den Wohnungsneubauvorhaben auch preiswerter Wohnungsbau entsteht. Im Februar 2017 erfolgte eine Anpassung der Quote für mietpreis-und belegungsgebundenen Wohnraum auf 30 % der Geschossfläche Wohnen. Wir haben damit einen einheitlichen und transparenten Rahmen für den notwendigen Wohnungsneubau. Für unseren Bezirk bedeutet das, dass wir seitdem zwei Projekte mit einer Anzahl von 1.321 Wohnungseinheiten gemäß WE-Förderanteil von 25 % in der Planung haben. Davon sind 331 Wohneinheiten mietpreis-und belegungsgebunden.

Ein Projekt mit einem Wohnflächen-Förderanteil von 30 % hat 345 geplante Wohneinheiten und 10.356 m² Geschossfläche für mietpreis-und belegungsgebundene Wohneinheiten.

Derzeit sind in unserem Bezirk fünf Projekte in Verhandlung. Dabei ist angestrebt, 3.182 Wohneinheiten gemäß Berliner Modell und 955 mietpreis- und belegungsgebundene Wohneinheiten zu schaffen. Abschließend muss ich sagen, das Berliner Modell ist gestartet, eine erste positive Umsetzung ist zu verzeichnen, es hat aber nach oben noch viele Kapazitäten zum Ausschöpfen“.