Jan Lehmann

Angebote der BVG für mobilitätseingeschränkte Personen

Jan Lehmann, Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf: „Der Berliner ÖPNV muss für alle Berlinerinnen und Berliner funktionieren. Die verschiedenen Angebote der BVG begrüße ich daher sehr. Der Rufbus verwirklicht für breite Teile der Bevölkerung ihr Recht auf Mobilität in unserer Stadt.“

Kostenloser Transport zu barrierefreien Bahnhöfen – Muva

Noch sind nicht alle Bahnhöfe in Berlin barrierefrei – und manchmal ist auch der Fahrstuhl einfach kaputt oder der Zug zu voll. Trotzdem können sich alle Menschen weiter auf den ÖPNV, jedenfalls in dieser Hinsicht, verlassen: Der Rufbus Muva bringt mobilitätseingeschränkte Menschen überall in Berlin innerhalb von 5 km von Bahnhof zu Bahnhof (gleiches gilt für Bushaltestellen).

Den Muva-Rufbus können alle nutzen, die mehr Hilfe benötigen: egal, ob Senioren, Personen mit Kinderwagen oder Kleinkindern, Schwangere, Verletzte oder auch Personen mit großem Gepäck. Wer ein gültiges BVG-Ticket oder einen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke hat, zahlt für die Fahrt dann nichts.

Der Rufbus ist über eine App oder übers Telefon (030 256 55 555) in den Betriebszeiten der BVG zu bestellen.

Mobilitätstrainings bei der BVG

Mit Rollstuhl oder Rollator im oft hektischen ÖPNV ist es gar nicht so einfach. Auch wer schlecht oder gar nicht sieht, steht häufig vor einer Herausforderung im ÖPNV. Um in stressfreier Atmosphäre das Ein- und Aussteigen und mehr zu üben, bietet die BVG kostenloses Mobilitätstraining an. Die BVG hat nun die Termine für die nächste Zeit veröffentlicht. Die aktuellen Termine gibt es immer online. Eine Anmeldung ist nur für Gruppen ab fünf Personen notwendig

Bus + Tram

  • Samstag, 16. August, 10–12 Uhr, Marzahn-Hellersdorf, Betriebshof der BVG, Landsberger Allee 576
  • Samstag, 20. September, 10–12 Uhr, Lichtenberg, Betriebshof der BVG, Siegfriedstr. 30–45

Bus

  • Mittwoch, 07. Mai, 10–12 Uhr, Steglitz-Zehlendorf, vor dem Rathaus, Kirchstraße, Haltestelle Linie 118
  • Donnerstag, 15. Mai, 10–12 Uhr, Tempelhof-Schöneberg, an der Betriebshaltestelle am Parkplatz der Trabrennbahn Mariendorf, Kruckenbergstraße/Hirzerweg an der Seniorenwohnanlage Rosenhof
  • Donnerstag, 12. Juni, 10–12 Uhr, Spandau, Betriebshof der BVG, Am Omnibushof 1 – 11
  • Samstag, 21. Juni, 11.15-14 Uhr, Reinickendorf, Bushaltestelle U Rathaus Reinickendorf, direkt vor dem Rathaus Reinickendorf
  • Mittwoch, 30. Juli, 10–12 Uhr, Tempelhof-Schöneberg, U Innsbrucker Platz, an der Haltestelle M48 und M85, direkt am Park
  • Mittwoch, 10. September, 10–12 Uhr, Neukölln, U Hermannplatz, an der Haltestelle Pos.9 (Linie N7), direkt vor dem Kaufhaus
  • Donnerstag, 25. September, 10–12 Uhr, Steglitz-Zehlendorf – Rosenhof Zehlendorf – Winfriedstraße 6
  • Donnerstag, 16. Oktober, 10–12 Uhr, Wedding, Betriebshof der BVG, Müllerstr. 79, nahe U – Bhf. Afrikanische Str.

U-Bahn

  • Donnerstag, 13. November, 10–12 Uhr, Mitte, U Alexanderplatz, Bahnsteig U5, Gleis 3

Sicherheitstraining für blinde und sehbehinderte Fahrgäste bei der U-Bahn

  • Mittwoch, 15. Oktober, 10–12 Uhr, Mitte, U Alexanderplatz, Bahnsteig U5, Gleis 3
2025-04-28T13:52:16+02:0028.04.2025|

Frauentag ist nicht nur am 8. März – sondern an 365 Tagen im Jahr!

Am 8. März wird traditionell der internationale Frauenkampftag begangen, der die vergangenen Errungenschaften in Sachen Frauenrechte und Gleichstellung feiert und an weiterhin bestehende Ungerechtigkeiten und die Notwendigkeit weiteren Kämpfens erinnert.

Aus der SPD Marzahn-Hellersdorf kam unter Federführung von Innensenatorin Iris Spranger der Vorschlag, den 8.3. zum offiziellen Feiertag zu erklären, was bereits 2019 durch das Berliner Abgeordnetenhaus umgesetzt werden konnte.

Iris Spranger, MdA und Innensenatorin:

„Der 8. März ist jedes Jahr Anlass für eine Bilanz und zeigt, dass wir uns nach wie vor für gleichwertige und sichere Lebens- und Arbeitsbedingungen für Frauen einsetzen müssen. Alle drei Minuten wird in Deutschland eine Frau Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt. Umso wichtiger ist es, die Präventionsarbeit zu stärken. So konnte ich zuletzt das Präventionsprojekt an Grundschulen von BIG e.V. sichern, der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen. Es ist ein wichtiges Projekt, in dem Kinder lernen, häusliche Gewalt zu erkennen und Hilfe zu holen. Einen weiteren großen Schritt haben wir endlich bewältigt: Ab März wird es bei häuslicher Gewalt die ersten Fallkonferenzen geben, bei denen behördenübergreifend Informationen ausgetauscht werden. Wenn alle beteiligten Einrichtungen an einem Strang ziehen, können wir den Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder deutlich verbessern.“

Auf Bezirksebene setzt sich die SPD intensiv für den Erhalt und Ausbau der Gewaltschutz- und Beratungsinfrastruktur ein und steht in engem Kontakt mit den Trägern.

„Wir sind dankbar für die großartige Arbeit, die die Frauenberatungsstellen und Träger im Bezirk leisten, wie Matilde e.V., HellMa, ROSA, Hella MädchenClub und Marie e.V. Die Frauen in Marzahn-Hellersdorf und ihre Bedürfnisse sind so vielfältig wie der Bezirk selbst, und die SPD Marzahn-Hellersdorf will ihnen in allen Lebenslagen solidarisch zur Seite stehen. Bei den anstehenden Haushaltskürzungen werden wir dafür kämpfen, dass die sowieso schon stark ausgelastete Fraueninfrastruktur keine Einschnitte erlebt“, so Dr. Luise Lehmann, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf.

 

Co-Kreisvorsitzende der SPD Marzahn-Hellersdorf Marion Hoffmann dankt den Genossinnen und Genossen für die große Verteilaktion von Rosen an unsere Bürgerinnen im ganzen Bezirk. Diese Geste ist ein Ausdruck der Wertschätzung für die Frauen, und wir signalisieren damit auch, dass die SPD mit ihrer Politik Familien und besonders die Frauen vielfältig unterstützt.

2025-03-10T12:49:54+01:0010.03.2025|

Teurer Kampf? Berliner Justiz setzt auf kostspielige Maßnahmen bei der Drogenabwehr in Gefängnissen

Jan Lehmann, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin: „Die Kosten für repressive Maßnahmen wie die justizeigene Hundestaffel oder Drogendetektionsgeräte sind hoch. Ebenso dringend benötigte Resozialisierungs- und Präventionsangebote bleiben oft unterfinanziert. Dieses Ungleichgewicht führt mich im Ergebnis zu der Frage nach der Kosten-Nutzen-Rechnung für die jeweiligen teuren Maßnahmen. Auch eine große Hundestaffel und mehrere Drogendetektionsgeräte können Drogen in den Berliner Justizvollzugsanstalten nicht vollständig eliminieren. Auch eine erhöhte Fundquote wird suchtkrankte Inhaftierte in aller Regel nicht davon abhalten, weiterhin Drogen – auf welchem Wege auch immer – zu beschaffen. Es ist wichtig, stärker auf Prävention, Therapie und langfristige Resozialisierungsprojekte zu setzen.“

Seit dem 23. November 2024 wird in den Berliner Justizvollzugsanstalten eine justizeigene Hundestaffel zur Drogenabwehr eingesetzt. In den Jahren zuvor fanden jährlich circa 45 Kontrollen mit Spürhunden in den Berliner Gefängnissen statt – mit Spürhunden der Berliner Polizei und des Zolls. Die Hundeführer*innen und die Vierbeiner traten jeweils die im Wege der Amtshilfe ihren Dienst in den Berliner Justizvollzugsanstalten an.

Einsatzzahl im Vergleich zu den Vorjahren fast verfünffacht: mit zwei justizeigenen Spürhunden rechnerisch 205 Einsätze pro Jahr

Nun wurden und werden in Berlin eigene Hunde angeschafft und mit allen damit verbundenen Ausgaben für Aus- und Weiterbildung, Pflege, Unterbringung sowie einer Aufwandsentschädigung für die Diensthundeführenden unterhalten. In der Zeit vom 23. November bis zum 13. Februar 2025 fanden mit den bisher zwei Spürhundeteams insgesamt 46 Kontrollen statt – exakt so viele wie bislang in einem Kalenderjahr mit den Hunden von Polizei und Zoll. Unterstellt man rechnerisch eine gleichbleibende Einsatzstärke mit den zwei justizeigenen Spürhundeteams kämen insgesamt circa 205 Einsätze pro Kalenderjahr zusammen – damit würden sich die Einsätze aus den Vorjahren (circa 45 pro Jahr) bereits fast verfünffacht haben. Doch im weiteren Jahresverlauf 2025 sowie 2026 und 2027 sollen noch vier weitere Spürhunde an die justizeigene Hundestaffel angebunden werden. Bereits mit zwei Spürhunden zeigt sich ein drastischer Anstieg an Kontrollen. Das wird erst recht mit sechs Spürhunden der Fall sein – aber zu welchem Preis? Das hat der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Jan Lehmann mit einer schriftlichen Anfrage zu erfahren versucht.

Kosten: 100.000 € für 2024 und 2025

Für die Anschaffung und Unterhaltungskosten der justizeigenen Hundestaffel (bestehend aus sechs Spürhunden) sind im Haushaltsplan für 2024 und 2025 insgesamt 100.000 € angesetzt. Zur Begründung der hohen Kosten gibt der Senat in der Antwort zur Anfrage an, dass sich bereits innerhalb von knapp drei Monaten gezeigt habe, dass justizeigene Suchhunde flexibel verfügbar seien und unauffälliger eingesetzt werden können. Das Eintreffen fremder Hundestaffeln hingegen bliebe von Gefangenen üblicherweise nicht lange unbemerkt, sodass häufig Drogen über die WC-Spülung entsorgt werden, bevor der Hund am Einsatzort ist, so der Senat weiter.

„Natürlich ist die Sicherheit und Ordnung in den Berliner Justizvollzugsanstalten ein wichtiges Thema – ebenso wie die Bekämpfung von Drogen im Justizvollzug. Doch angesichts von 100.000 € für eine justizeigene Hundestaffel und nur einem Bruchteil der insgesamt sichergestellten Drogen stellt sich die Frage, ob das Kosten-Nutzen-Verhältnis hier wirklich stimmt. Einer Erweiterung der Hundestaffel auf insgesamt sechs Spürhunde sehe ich insbesondere mit Blick auf die Kosten eher kritisch entgegen. Bereits mit zwei Hunden hat sich die Anzahl der Spürhundkontrollen im Vergleich zu den Vorjahren fast verfünffacht. Es ist kritisch zu prüfen, ob noch mehr auch wirklich noch mehr bringt oder das Geld besser genutzt werden könnte. Anstatt Symptombekämpfung müssen die Ursachen – die Drogensucht – stärker angegangen werden“, so Jan Lehmann, Sprecher für Verfassungsschutz und Recht der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus.

Fundquote der Spürhunde im Vergleich zu den Gesamtfunden 2021-2024 eher niedrig

Bei den bisher 46 Spürhundkontrollen erschnüffelten die Diensthunde Ria und Tara seit Ende November 2024 6,83 g Kokain, 108,21 g Haschisch sowie einige Mobiltelefone und Ladekabel bzw. -stecker. Unterstellt man eine rechnerisch gleiche Einsatzstärke und Fundquote, so würden in einem Kalenderjahr von zwei Spürhunden etwa 30 g Kokain und 480 g Haschisch sichergestellt werden.

Vergleicht man diese Anzahl mit der tabellarischen Auflistung der Drogenfunde in den Jahren 2021 bis 2024, die der Senat im Rahmen einer Anfrage von Jan Lehmann zur Verfügung stellte, werfen sich hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Hundestaffel durchaus Fragen auf. Die Funde an Cannabinoiden haben sich ohne den Einsatz der justizeigenen Hundestaffel von 2021 (circa 6,5 kg) auf 2024 (circa 12,6 kg) beinahe verdoppelt; die Funde an Kokain von 2021 (circa 139 g) auf 2024 (circa 500 g) mehr als verdreifacht. Dies zeigt, dass der Großteil der Drogenfunde durch „traditionelle“ Methoden gefunden wird – die Erfolge der Drogenspürhunde liegen dabei eine Größenordnung drunter.

Explosionsartiger Anstieg an synthetischen Cannabinoiden – ein bundesweites Problem

Darüber hinaus zeigt die tabellarische Auflistung der Drogenfunde einen explosionsartigen Anstieg an Funden synthetischer Cannabinoide. Waren es 2021 noch knapp 20 g, sind es 2024 bereits 500 g gewesen. Synthetische Cannabinoide gehören zu den sogenannten „Neuen psychoaktiven Substanzen“ (NPS) – sie sind anders als klassische Drogen wie Cannabis oder Kokain nicht sichtbar und geruchlos, bringen aber dennoch erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich. Synthetische Cannabinoide werden häufig auf Papier geträufelt in Briefen mit in die Justizvollzugsanstalten eingebracht – dies ist seit einigen Jahren ein bundesweites Problem. Zahlreiche Bundesländer arbeiten daher seit einiger Zeit mit dem Drogendetektionsgerät „IONSCAN 600“ oder testen es im Pilotbetrieb. Der elektronische Drogenscanner IONSCAN 600 kann binnen Sekunden die chemische Zusammensetzung von Substanzen und Teststreifen, der beispielsweise von einem mit NPS beträufelten Papier entnommen wird, über eine deutschlandweit verfügbare Datenbank des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz analysieren.

In Berlin bald drei Drogendetektionsgeräte im Einsatz

In Berlin wurde bereits im Frühjahr 2022 für die JVA Plötzensee das erste Drogendetektionsgerät angemietet, eine Erfassung Neuer Psychoaktiver Stoffe (NPS) findet nach Angabe des Senats seit Oktober 2023 statt. Insgesamt mieten aktuell zwei Berliner Justizvollzugsanstalten (darunter auch die JVA Plötzensee) je ein Drogendetektionsgerät an, eine weitere Berliner Justizvollzugsanstalt gab kürzlich eine Bestellung auf.

Seit Beginn der Erfassung gab es bis Ende 2024 62 bestätigte Proben mit Hinweisen auf synthetische Drogen. Im Vergleich dazu stehen auch bei dem IONSCAN 600 hohe Kosten auf der anderen Seite – insgesamt 137.000 € sind im Haushalt 2024/2025 für die Miete des Drogendetektionsgeräts sowie den Zugriff auf die Datenbank der Betäubungsmittel angesetzt.

Bislang nur 62 bestätigte Proben – aber insgesamt 137.000 € Aufwand

Angesichts der Tatsache, dass allein im Jahr 2024 über 12,6 Kilogramm Cannabis und fast 500 Gramm Kokain in den Berliner Justizvollzugsanstalten sichergestellt wurden, erscheint der Beitrag von 62 positiven NPS-Proben verschwindend gering.

2025-03-04T13:49:43+01:0004.03.2025|

Glasfaserausbau in Berlin macht Fortschritte – Anhörung im Abgeordnetenhaus zeigt, was funktioniert und wo noch nachgebessert werden muss

Jan Lehmann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus: „Berlin hat sich beim Glasfaserausbau große Ziele gesetzt, denen wir uns in großen Schritten nähren. Noch bestehende Hürden, insbesondere unnötige Unterschiede bei der Genehmigungspraxis der Bezirke, müssen wir abschaffen.

Der Glasfaseranbau ist nicht nur für unsere digitale Start-up-Szene wichtig, sondern inzwischen auch für Privathaushalte. Alle, die von zu Hause aus arbeiten, öfter an Videokonferenzen teilnehmen oder auch einfach Familien, welche gerne gleichzeitig online Videos schauen, brauchen einen Breitbandanschluss.“

Am 24. Februar fand im Digitalisierungs-Ausschuss des Abgeordnetenhauses eine Anhörung zum Stand des Glasfaserausbaus in Berlin statt. Eingeladen waren Herr Matthias Konen von der Telekom und Herr Steffens der DNS NET Internet Service GmbH sowie der zuständige Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Beide Anzuhörenden der Internetanbieter kritisierten die unterschiedliche Genehmigungspraxis in den Bezirken. So führen etwa die in jedem Bezirk unterschiedlichen Anforderungen an die verkehrsrechtlichen Genehmigungen zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen.

Zudem bestehen die meisten Bezirke weiterhin, die Kabel, wie es die frühere Vorschrift verlangte, in 60 cm Tiefe zu verlegen. Inzwischen sind bereits 45 cm erlaubt. Die geringere Tiefe würde Aufwand und auch Kollisionen mit anderen Leitungen verhindern. Doch in den Berliner Bezirken wird häufig noch die teurere und aufwendigere Tiefe verlangt. Herr Steffens berichtete, dass sein Unternehmen aus diesem Grund die Kabel schon von vornherein in 60 cm Tiefe verlegt, weil dann die Antragsstellung schneller ginge.

Problematisiert wurde die lange Dauer der Genehmigungsverfahren. Was in anderen Bundesländern nur einige Wochen dauere, benötige in Berlin stellenweise mehr als sechs Monate.

Die Senatsverwaltung berichtete, dass in Berlin im Jahr über 10 % der Fläche mit Glasfaser angeschlossen werden. Bisher liegen die 2024er Zahlen noch nicht vor. Ende 2023 waren 34 % bereits der Berliner Fläche mit Glasfaser angeschlossen. Gigabit-fähig sind bereits 94 % der Berliner Fläche (Stand Ende 2023). Hier werden neben Glasfaser auch Koaxialkabel mitgezählt. Für die letzten fehlenden Bereiche soll es eigene Förderung geben.

Das Ziel der vollständigen 5G-Abdeckung in Berlin sei zudem praktisch schon erreicht: in 99,7 % von Berlin gibt es damit schnelles mobiles Internet. Bei den restlichen Zehntelprozenten stehen Naturschutzgründe dem Ausbau entgegen.

Um die Verfahren zu beschleunigen, hat der Berliner Senat 30 neue Stellen für die Bezirke geschaffen. 14 von denen sind bereits besetzt, die fehlenden befinden sich im Besetzungsverfahren. Das bereits seit zwei Jahren voll digitalisierte Antragsverfahren wird zudem durch ein neues, noch leistungsfähigeres System ersetzt werden. Das ist nötig geworden, weil es gegenwärtig fünf- bis sieben-mal so viele Anträge wie früher gibt.

Dem Senat zu ermöglichen, einheitlich für alle Bezirke z. B. die Tiefe der Kabel vorzuschreiben, wird auch im Rahmen der Verwaltungsreform ein Ziel sein.

2025-02-25T16:40:39+01:0025.02.2025|

Gewalt gegen Berliner Lehrkräfte

Gewalt gegen Berliner Lehrkräfte

Schriftliche Anfrage von Jan Lehmann, MdA offenbart das Ausmaß der Gefahr

Jan Lehmann, Sprecher für Verfassungsschutz und Recht der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus: „Täglich bereiten Lehrkräfte junge Menschen auf ihre Zukunft vor – und doch sind sie immer wieder Anfeindungen, Bedrohungen oder sogar körperlichen Angriffen ausgesetzt. Dass Schulen, die als Lernorte ein vertrauens- und respektvolles Miteinander ermöglichen sollen, immer häufiger zu Brennpunkten von Gewalt und Konflikten werden, dürfen wir in Berlin nicht einfach so hinnehmen.“

Gewalt gegen Lehrkräfte ist ein bundesweites Problem

Immer häufiger werden Lehrkräfte beleidigt, bedroht und körperlich angegriffen – das zeigt auch eine kürzlich veröffentlichte Forsa-Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung, in der zwei Drittel der bundesweit 1.300 befragten Schulleitungen angaben, dass ihre Lehrkräfte in den vergangenen fünf Jahren direkte psychische Gewalt etwa durch Beleidigungen und Bedrohungen erfahren haben. Auch körperliche Angriffe gab es nach Angabe der Schulleitungen in 35 % der Fälle.

Auch in Berlin kommt es immer wieder zu Schlagzeilen über Gewalt an Schulen und gegen Lehrkräfte. Wie sich die Gewaltvorfälle an den Berliner Schulen und gegen Lehrkräfte in den vergangenen Jahren allgemein entwickelt haben, hat der SPD-Abgeordnete Jan Lehmann nun im Rahmen einer schriftlichen Anfrage vom 15.01.2025 erfragt.

Der polizeilichen Eingangs- bzw. Verlaufsstatistik Datawarehouse Führungsinformation (DWH FI) sind dabei aus den Jahren 2019 bis einschließlich 2024 hinsichtlich sogenannter Opferdelikte gegen Lehrkräfte alarmierende Anstiege zu entnehmen.

Deutlicher Anstieg der Gewaltvorfälle gegen Lehrkräfte in Berlin

Danach kam es 2019 in ganz Berlin noch zu 186 Fällen von psychischer und physischer Gewalt gegen Lehrkräfte – die Fallzahl stieg bis 2024 (mit Ausnahme der Pandemiejahre 2020 und 2021) auf den aktuellen Höchststand von 283 Fällen an und zeigt damit eine Steigerung der Vorfälle um über 50 %.

Der massivste Anstieg an Fallzahlen zeigte sich, nachdem die Schulen 2020 und 2021 pandemiebedingt zum Teil keinen Präsenzunterricht durchführten und 2022 der Präsenzunterricht wieder vollumfänglich aufgenommen wurde. Darüber hinaus könnte die Dunkelziffer noch weit höher liegen, denn es melden möglicherweise nicht alle Lehrkräfte, was ihnen im Dienst widerfahren ist. Ergebnisse der Forsa-Umfrage zeigen in diesem Zusammenhang, dass nur knapp die Hälfte aller gewaltbetroffenen Lehrkräfte ausreichend unterstützt werden konnte.

Die Fallzahlen variieren dabei zwar zwischen den verschiedenen Schulformen, doch bereits in der Grundschule zeigen sich vergleichsweise viele Fälle von Körperverletzungen und Nötigungen. Dabei stellen Körperverletzungen in den Jahren 2019 bis 2024 an allen Schulformen insgesamt die häufigste Straftat dar. Auch zu Bedrohungen, Nötigungen und Freiheitsberaubungen kam es über die Jahre hinweg an allen Schulformen, wobei Schulen mit Förderbedarf sowie integrierte Sekundarschulen besonders betroffen sind.

Fallzahlen variieren zwischen den Schulformen; Gewaltintensität steigt

 Auch zeigt sich, dass schwerere Delikte ab 2022 zugenommen haben. So gab es 2022 an einem Gymnasium in Berlin-Mitte einen versuchten Mord, in den Jahren 2022 und 2024 je einen Raubüberfall sowie in den Jahren 2022 bis 2024 zum Teil gefährliche und schwere Körperverletzungen gegenüber Lehrkräften.

Gleichzeitig steigen die Zahlen der Polizeieinsätze an den Berliner Schulen. Auch wenn die vom Senat übermittelte Tabelle alle Polizeieinsätze an den erfassten Anschriften (und somit auch Einsätze außerhalb des direkten Schulbetriebes bzw. -geländes) beinhaltet, zeigen sich zwischen 2019 und 2024 Steigerungen bei Einsätzen zu Amtshilfe, Körperverletzungen und sonstigen Streitereien.

Neben schulrechtlichen Sanktionsmaßnahmen nach dem Berliner Schulgesetz wurden nach Auskunft des Senats gegen gewaltausübende Schüler:innen Strafanzeigen gestellt und Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Angaben des Senats zeigen einen deutlichen Trend. Lehmann hierzu: „Die steigenden Zahlen sowie die zunehmende Intensität der Gewalt deuten insgesamt auf eine sinkende Hemmschwelle für Gewalt hin. Wenn dies – wie hier – gerade diejenigen trifft, die sich für Bildung, Gesundheit oder das Gemeinwohl einsetzen, leidet am Ende die gesamte Gesellschaft darunter.“

Senat reagiert mit Präventionsmaßnahmen und Krisenteams

Doch wie reagiert der Senat auf diese Entwicklung? Im August 2024 wurde den Berliner Schulen die 3. Auflage der Notfallpläne für Berliner Schulen zur Verfügung gestellt. Die Notfallpläne enthalten Handlungsempfehlungen zum Vorgehen in 28 verschiedenen Notfallsituationen für Lehrkräfte und Schulleitungen.

Gemäß diesen Notfallplänen informieren Lehrkräfte ihre Schulleitungen über einen Gewaltvorfall. Nach den Ausführungsvorschriften für das Handeln bei schweren Gewaltvorfällen, Notfällen und Krisen in Schulen sind die Schulen verpflichtet, Gewaltvorfälle, Notfälle und Krisen aufzuarbeiten. Im weiteren Verlauf werden dafür ggf. die Klassenleitung, das gemäß § 74 a des Berliner Schulgesetzes verpflichtend einzurichtende Krisenteam sowie die Schulaufsicht über den Vorfall informiert. Bei weiterem Unterstützungsbedarf wird zusätzlich das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBIUZ) angefragt. Arbeitspsychologische Einzelberatungen für betroffene Lehrkräfte werden durch das Arbeitsmedizinische Zentrum der Charité angeboten. Doch ist dies ausreichend?

Dringend erforderlich: Langfristige Strategie

 Um langfristig gezieltere Unterstützungsmaßnahmen zu ermöglichen, werden seit dem Schuljahr 2024/25 Gewaltvorfälle durch die Schulen zentral erfasst. „Die zentrale Erfassung ist ein erster wichtiger Schritt des Senats, um ein umfassendes Bild darüber zu erhalten, wie die Situation an den Berliner Schulen aussieht – doch wichtig ist auch, was mit den Erkenntnissen im zweiten Schritt gemacht wird. Hierfür braucht es passgenaue Interventions- und Präventionsmaßnahmen“, so Lehmann.

Zwar werden Lehrkräfte, Schulleitungen und Mitglieder der schulischen Krisenteams nach Angabe des Senats zu den Themenbereichen der „Notfallpläne für Berliner Schulen“ geschult und es finden Deeskalationstrainings statt, doch das allein ist nicht mehr ausreichend.

Unter Federführung der Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin gegen Gewalt wird nach Angaben des Senats derzeit in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe an einem umfassenden Leitfaden zur Prävention von Gewalt gearbeitet. Dies jedoch nicht ausschließlich mit Blick auf bestimmte Personen- bzw. Berufsgruppen wie Lehrkräfte, sondern für alle Beschäftigten im Landesdienst. Der Leitfaden soll „vielfältige Informationen zu Risikofaktoren, zur Gefahreneinschätzung, zu Präventions- und Interventionsmaßnahmen sowie zur Nachsorge für Gewaltbetroffene“ beinhalten und noch im ersten Halbjahr 2025 veröffentlicht werden. Inwieweit der Leitfaden für Beschäftigte im Landesdienst für die besondere Berufsgruppe der Lehrkräfte und ihre Konfliktsituationen mit Schüler:innen und Eltern anwendbar sein wird, bleibt abzuwarten. Letztlich braucht es aber nicht nur ein Bekenntnis zum Schutz von Lehrkräften und anderen Beschäftigungen vor Gewalt, sondern auf allen Ebenen ein effektives Handeln, wirksame Präventionsmaßnahmen und konsequente Ahndung von Straftaten.

2025-02-12T14:39:22+01:0012.02.2025|
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