Jan Lehmann

Barrierefreiheit auf den denkmalgeschützten Bahnhöfen der U5

Jan Lehmann, Abgeordneter für Kaulsdorf und Hellersdorf: „Mobilität ist ein Grundrecht, das für alle gilt – egal, ob mit Rollstuhl, Rollator oder auch Kinderwagen. Gut, dass Berlin hierbei mit gutem Vorbild vorangeht!“

Marion Hoffmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion in der BVV Marzahn-Hellersdorf: „Denkmalschutz und Barrierefreiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides ist wichtig: die historischen U-Bahnhöfe zu erhalten und auch allen Menschen den barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Den zügigen Bau von Aufzügen kann ich daher sehr befürworten.“

Jeder, der gelegentlich die U5 nutzt, vom Hauptbahnhof über Hellersdorf raus nach Hönow, kennt die Rampen an den DDR-Bahnhöfen als Alternative zu den Treppen. Sie sind zwar praktisch, um mit dem Fahrrad oder – etwas Mühe – mit dem Kinderwagen die Höhe zu überwinden. Für eine echte Barrierefreiheit sind sie jedoch zu steil. Wurde früher eine 10%-Steigung als annehmbare Barrierefreiheit definiert, dürfen es heutzutage maximal 6 % sein. Dann kommen unsere Bürgerinnen und Bürger auch mit dem Rollstuhl gut auf den Bahnsteig.

Der SPD-Abgeordnete für Kaulsdorf und Hellersdorf Jan Lehmann hat mit einer schriftlichen Anfrage den aktuellen Stand und die genauen Planungen der BVG zum Thema erfragt. Auf 18 der insgesamt 26 Stationen der U-Bahnlinie 5 gibt es bereits Aufzüge. Unter den acht Bahnhöfen ohne Aufzüge gibt nur im Bahnhof Hönow eine Rampe, die modernen Standards entspricht. Die sieben anderen U-Bahnhöfe (Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Wuhletal, Kaulsdorf-Nord, Cottbusser Platz, Hellersdorf und Louis-Lewin-Straße) sind bisher nicht barrierefrei.

Besser sieht es bei den Blindenleitsystemen aus: sie existieren auf jedem Bahnhof der Strecke in ausreichendem Maße.

Die steilen Bahnhofsrampen entsprechen zwar noch den rechtlichen Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans. Dennoch plant die BVG auch diese Bahnhöfe mit Aufzügen auszustatten, denn eine Änderung der Steigung und eine Nachbesserung ist baulich nicht möglich. Damit die Baumaßnahmen in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre umgesetzt werden können, läuft für die Bahnhöfe Elsterwerdaer Platz, Kaulsdorf-Nord, Wuhletal, Cottbusser Platz und Louis-Lewin-Straße bereits die Vorplanung.

Dabei werden sowohl die technische Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit als auch der Denkmalschutz geprüft. Gerade letzteres spielt eine große Rolle bei den denkmalgeschützten Bahnhöfen der U5. Für das zweite Quartal dieses Jahres ist eine gemeinsame Begehung der Bahnhöfe durch Mitarbeiter:innen von Senatsverkehrsverwaltung, Landesdenkmalamt, Denkmalbehörde des Bezirks und der BVG geplant, um die finalen Standorte der Aufzüge festzulegen. Bezahlt wird der Bau der Aufzüge durch Fördermittel des Landes Berlin.

Denkmalschutz und Barrierefreiheit stehen beim Bauen oft unversöhnlich nebeneinander. Bei den U-Bahnhöfen ist das jedoch anders. Die BVG und das Landesdenkmalamt arbeiten hier eng zusammen und sprechen viel miteinander ab. Durch die Vielzahl neu erschaffener Aufzüge an denkmalgeschützten Bahnhöfen in den vergangenen Jahren haben die beiden Akteure dafür schon bewährte Standards entwickelt.

In den nächsten Jahren sollen darüber hinaus die insgesamt acht Bahnhöfe grundsaniert werden: Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Wuhletal, Kaulsdorf-Nord, Cottbusser Platz, Hellersdorf, Louis-Lewin-Straße sowie Hönow. Die gute Nachricht:  Schienenersatzverkehr soll dafür nicht nötig werden.

2024-03-12T14:07:36+01:0012.03.2024|

Keine Frauen in Kaulsdorf – Zeit für Veränderung!

Es gibt zu wenig Straßen, die Frauennamen tragen – keine in Kaulsdorf, zu wenig in ganz Marzahn-Hellersdorf

Jan Lehmann: „Straßennamen sind in unserem Alltag omnipräsent. Deshalb müssen mehr Straßen und Plätze nach Frauen benannt werden. Andernfalls geht die Ungleichheit auch hier weiter. Da müssen wir ran!“

Anlässlich des Frauentages hat der Abgeordnete für Kaulsdorf und Hellersdorf sieben Tage lang online Frauen vorgestellt, nach denen in Marzahn-Hellersdorf Straßen oder Plätze benannt sind.

Frauen als Namenspaten von Straßen und Plätzen sind im Stadtbild von ganz Berlin unterrepräsentiert, ganz besonders im Ortsteil Kaulsdorf. Hier heißt keine einzige Straße und kein Platz nach einer Frau. 32 Männer wurden dagegen in Kaulsdorf so verewigt und drei Straßennamen tragen immerhin generische Frauenvornamen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Wohngebiete Kaulsdorf-Nord I und II offiziell nicht Teil des Ortsteils Kaulsdorf sind, sondern zu Hellersdorf gehören. Dort befinden sich einige wenige nach Frauen benannte Straßen.

Noch am höchsten ist der Anteil in Hellersdorf – dort sind etwa 11 % der Straßen nach historischen Frauen benannt. In Mahlsdorf dagegen sind es unter 2 %, 4 von 251 Straßen und Plätzen.

Ortsteil

Gesamtzahl Straßen und Plätze nach Wikipedia

Nach historischen Frauen benannt

Anteil

Kaulsdorf

182

0

0,0 %

Marzahn

190

10

5,3 %

Hellersdorf

141

15

10,6 %

Biesdorf

223

5

2,2 %

Mahlsdorf

251

4

1,6 %

Lehmann: „Es gibt in Berlin kaum Uneinigkeit darüber, dass in Zukunft mehr Straßen nach Frauen benannt werden sollten. Doch über das Wie wird viel gestritten. Denn während es einfach ist, neue Straßen nach Frauen zu benennen, sind Straßenumbenennungen deutlich unpopulärer.

Trotzdem sollten wir darüber reden – gemeinsam mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Vielleicht würden sich einige Anwohnende über einen einzigartigen und bedeutsamen Namen freuen. Denkbar für die Umbenennung wären Straßen ohne Bedeutung oder die es mehrmals in Berlin gibt. Andere Kandidaten für Umbenennungen sind Straßen und Plätze, die nach Menschen mit antisemitischen Überzeugungen benannt sind (hier zu finden). Wenn von an Anfang an die Bürger:innen einbezogen und anfallende Bedenken zerstreut werden, können wir auch durch Umbenennungen mehr Sichtbarkeit für Frauen im Alltag schaffen

2024-03-11T16:16:08+01:0008.03.2024|

Ein Messenger für die Berliner Verwaltung – Einführung des BundesMessenger in Berlin beginnt bereits 2024

Bereits dieses Jahr soll damit begonnen werden, den „BundesMessenger“ stufenweise auch in der Berliner Verwaltung einzuführen. Dies berichtet der Senat auf eine Anfrage des digitalpolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Jan Lehmann.

Die Open-Source-Chat-App wurde ursprünglich als „BwMessenger“ für die Bundeswehr zur sicheren internen Kommunikation entwickelt. Dort hat sie bereits über 100.000 Nutzer:innen. Aufbauend auf diesen Erfolg wurde die App dann zum BundesMessenger für die öffentliche Verwaltung weiterentwickelt.

Lehmann dazu: „Kein Job kommt heutzutage ohne die schnelle Kommunikation über Chats wie WhatsApp oder Signal aus. Höchste Zeit also, dass dies auch in der Verwaltung offiziell möglich wird. Wahrscheinlich finden wir dort auch jetzt schon einiges an Kommunikation mittels besagter Chat-Dienste. Das findet dann jedoch ohne die hohen notwendigen Sicherheits- und Datenschutzstandards des BundesMessengers statt.“

(mehr …)

2024-02-21T10:58:47+01:0015.02.2024|

Es werde Licht am Cecilienplatz

Endlich kommt neue Beleuchtung in die Verbindung vom Cecilienplatz zum U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord. Nach ergebnislosen Gesprächen mit dem Eigentümer hat das Bezirksamt angekündigt, im Rahmen einer Ersatzvornahme Beleuchtung zu installieren.

Aktuell laufen die Arbeiten am Stromanschluss, aber schon bald sollte es endlich heißen: Es werde Licht!

2024-02-02T15:26:33+01:0002.02.2024|

350 in Charlottenburg-Wilmersdorf, nur einer in Marzahn-Hellersdorf: Notar:innen in Berlin enorm ungleich verteilt

Jan Lehmann, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin: „Diese Verteilung ist ungerecht und benachteiligt die Außenbezirke. Die Menschen in Marzahn-Hellersdorf haben ebenso ein Anrecht auf eine wohnortnahe Versorgung mit Notarleistungen, wie in der wohlhabenden Innenstadt. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob in Zukunft die Möglichkeit der Bundesnotarordnung genutzt wird, Notar:innen bei ihrem Amtsantritt einen Stadtteil zuzuweisen.“

Charlottenburg-Wilmersdorf

350

Mitte

154

Tempelhof-Schöneberg

37

Steglitz-Zehlendorf

32

Pankow

15

Treptow-Köpenick

13

Reinickendorf

13

Friedrichshain-Kreuzberg

11

Spandau

8

Neukölln

8

Lichtenberg

5

Marzahn-Hellersdorf

1

Nur eine Notarin oder ein Notar hat den Geschäftssitz in Marzahn-Hellersdorf – 350 dagegen in Charlottenburg-Wilmersdorf. Dies ergab eine Anfrage des Abgeordneten für Kaulsdorf und Hellersdorf, Jan Lehmann. Während Notar:innen zwar im gesamten Berliner Kammergerichtsbezirk tätig sind – also etwa aus Steglitz-Zehlendorf heraus Notargeschäfte in Marzahn-Hellersdorf abwickeln können – sind die notwendigen Fahrtzeiten eine Belastung. Zudem handelt es sich um beim Notariat um ein öffentliches Amt, das mit hoheitlichen Befugnissen verbunden ist. Für dieses muss unter anderem eine mehrjährige anwaltliche Erfahrungszeit vor Ort nachgewiesen werden. Die Arbeitserfahrung in solch unterschiedlichen Bezirken wir Charlottenburg-Wilmersdorf und Marzahn-Hellersdorf ist jedoch eine gänzlich andere.

Der lange Weg zum eigenen Notariat

Die Anfrage ergab auch einige Hinweise darauf, wie langwierig und schwierig der Weg zum Notariat ist. Unter Notar:innen oder diejenigen, die es werden wollen, herrscht große Unzufriedenheit mit der Dauer der Bewerbungsverfahren. Von den 81 Bewerbungen aus dem Jahr 2019 sind noch drei Bewerbungsverfahren in Arbeit. Aus dem Jahr 2020 sind von 41 Bewerbungen noch zwei nicht abgeschlossen, 2021 sind von 65 Bewerbungen sieben offen. Von den 187 Bewerbungen der letzten drei Kampagnen (wobei zum Teil Mehrfachbewerbungen dabei sind), wurden 131 Notar:innen bestellt.

Da es zuletzt weniger Bewerbungen als ausgeschriebenen Stellen gab, kam es auf die Punktzahl (die sich aus der Note der notariellen Fachprüfung und der Examensnote ergibt) nicht an. Stattdessen nahm die „aufwändige Prüfung von weiteren und tiefer gehenden Eignungsvoraussetzungen“ lange Zeit in Anspruch. Teil davon war unter anderem der Nachweis über die allgemeine und örtliche Erfahrungszeit. Die Möglichkeit, diese Mindestbeschäftigungsdauer (drei Jahre im zukünftigen Amtsbereich) bei zu wenigen Bewerbenden auf zwei Jahre zu vermindern, wurde jedoch nicht genutzt.

Die Senatsverwaltung verneint, dass die, als schwer geltenden notarielle Fachprüfung (etwa ein Viertel der erfahrenen Anwält:innen besteht diese nicht), als Eingangsvoraussetzung für das Notaramt ausreicht. Es ist viel mehr eine aufwändige Prüfung vorgesehen, die weit darüber hinaus geht, dass keine negativen Eintragungen in Straf- oder in Berufsregistern vorliegen. Die zukünftigen Notar:innen müssen in ihrer „Rechtstreue und berufliche Korrektheit ohne jeden Fehl und Tadel“ sein. Aufwändig zeigt sich dabei die Prüfung, ob die Bewerber:innen die notwendige Unabhängigkeit aufweisen, sie etwa mit ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Notar:in in Interessenkonflikte geraten könnten.

Für die Prüfung darf sich dabei nicht ausschließlich auf die Angaben der Bewerber:innen gestützt werden, vielmehr muss die Zulassungsbehörden selbst Ermittlungen vornehmen. Neben der Einholung von Stellungnahmen, z. B. von der Notarkammer oder des Präsidenten des Landgerichtes, ist es die rechtliche Prüfung und Abwägung, ob die ermittelten Tatsachen eine Ernennung verhindern, die zu den langen Bewerbungsverfahren führen.

Noch ein „Männerberuf“

Jahr

In Berlin tätige Notar:innen

2018

692

2019

671

2020

659

2021

651

2022

635

Das Notariat ist noch stark männlich geprägt: von den 646 Berlin beschäftigten Notar:innen sind lediglich 137 Frauen (21 %). 2021 wurden vom Bundesgesetzgeber neue Möglichkeiten geschaffen, um das Notaramt flexibler zu gestalten. Diese wurden jedoch bisher kaum genutzt: Im vergangenen Jahr hat nur eine Person das Amt zeitweise für die Betreuung von Kindern oder der Pflege Angehöriger genutzt. Ein echtes Teilzeitnotariat gibt es nicht, es ist jedoch in Berlin möglich, sich bis zu drei Jahren vertreten zu lassen – diese Möglichkeit wird in Berlin auch genutzt.

Lehmann: „Drei oder noch mehr Jahre sind für Bewerbungsverfahren viel zu lang! Der Bund, aber auch Berlin, dort wo wir tätig werden können, müssen über Möglichkeiten nachdenken, wie die Verfahren verkürzt werden können. Denkbar wäre es, den Bewerbenden mehr Vertrauen entgegenzubringen und sich etwa die Unabhängigkeit schriftlich bestätigen zu lassen und so viel Ermittlungsarbeit überflüssig zu machen. Eine nachträgliche stichprobenhafte Überprüfung verbunden mit spürbaren Strafen bei Fehlverhalten könnt das hohe Vertrauen in das Notaramt weiterhin sicherstellen. Wir müssen an vielen Stellenschrauben drehen, um den schlimmer werdenden Mangel an Notar:innen in Berlin entgegenzutreten. Der Einstieg muss schneller gehen und der Berufsstand attraktiver werden, gerade auch für Frauen.“

2023-12-13T14:33:55+01:0013.12.2023|
Nach oben