Aktuelles

Jan Lehmann, MdA: Oberverwaltungsgericht stärkt bezirkliche Demokratie – Nazis müssen nicht gewählt werden

Kurzfassung: AfD-Kandidaten und -Kandidatinnen dürfen sich zwar in den Parlamenten zur Wahl für öffentliche Ämter stellen, müssen aber nicht gewählt werden.

Zigmal hat die AfD in Marzahn-Hellersdorf immer wieder den gleichen Kandidaten für die Funktion eines Stadtrats aufgestellt. Jedes Mal hat die Bezirksverordnung gewählt und entschieden: Dieser Mann ist unfähig und ungeeignet, Stadtrat zu sein. Er wurde nicht gewählt.

Gegen die ständige Nichtwahl ging die AfD-Fraktion gerichtlich vor. Zunächst entschied im November 2023 das Berliner Verwaltungsgericht, dass Wahlfreiheit zur Wahl dazugehöre und die Bezirksverordneten selbstverständlich die Wahl (!) hätten, einen Kandidaten zu wählen oder eben auch nicht.

Mit so viel Demokratie kam die AfD natürlich nicht zurecht und legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.

Auch dieses lehnte das AfD-Begehren nun ab. Zugleich gab das Gericht noch einige Hinweise, welche Voraussetzungen ein Stadtrat zu erfüllen habe, die von der BVV zu prüfen wären.

Zuvorderst müsse sich der Stadtrat in spe durch eine gewisse persönliche Integrität auszeichnen. Der hiesige Dauer-AfD-Kandidat Michael Adam, der immer wieder durch unwissenschaftliche Fake News zum Klimawandel und Corona-Impfungen aufgefallen war, weist diese persönliche Integrität eindeutig nicht auf. Außerdem müssten die Bezirksverordneten Vertrauen in die Fähigkeiten des Stadtrat-Kandidaten haben. Das wiederum unterliegt zu Teilen einer auch persönlichen Einschätzung. Diese Einschätzung ist deshalb auch schwerer anzuzweifeln.

Ohne eine echte Wahl wäre jede Prüfung dieser Voraussetzungen bedeutungslos. Das würde auch gelten, wenn das Vorschlagsrecht für eine Position bei – wie hier – einer Fraktion liegt. Die AfD argumentierte, es handele sich bei dem vorliegenden Fall um eine „gebundene Wahl“, denn laut Bezirksverwaltungsgesetz haben die Fraktionen je nach ihrer Stärke ein Vorschlagsrecht für die Bezirksamtsmitglieder. Der AfD stehe rechnerisch als zweitgrößter Fraktion also ein Stadtratsposten zu. Anderer Meinung waren jedoch die Verordneten der anderen Parteien, die bei der auch gesetzlich vorgeschriebenen Wahl den Kandidaten jedes Mal nicht wählten.

Das Oberverwaltungsgericht folgt der bisherigen landes- und bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, wonach die „Ergebnisoffenheit“ Teil der Wahl ist. Die BVV habe dabei nicht nur das Recht zur Auswahl (das bei bloß einem Kandidaten de facto nicht existiert), sondern könne auch mit Nein stimmen.

Diese Entscheidung ist ein Sieg für die Bedeutung der BVV, denn es ist damit bestätigt, dass die BVV kein reiner Abnickverein, sondern die kommunale Vertretung der Marzahn-Hellersdorfer Bevölkerung ist.

2024-03-27T14:49:14+01:0021.03.2024|

Schluss mit Spekulationen und Mutmaßungen, wir fordern endlich Klarheit und Aufklärung! Gemeinsame Pressemitteilung der SPD, Die Linke und Bündnis‘90/Die Grünen zum Thema Lyra Marzahn

Am 7. März 2024 hat der Integrationsausschuss der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit den Stimmen von SPD, Linken und Bündnis‘90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU und AfD beschlossen, dass das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf vor einer Ausreichung der vom Verein Lyra Marzahn beantragten Fördermittel die in der Öffentlichkeit dargestellten Sachverhalte in Bezug auf die Liquidität und Förderfähigkeit des Vereins umfassend prüfen sollte. Das Ergebnis dieser Prüfung soll dem Ausschuss im April 2024 vorgelegt und sodann eine Empfehlung zur Ausreichung der beantragten Fördermittel ausgesprochen werden.

Hierzu erklären Marion Hoffmann (Kreisvorsitzende SPD Marzahn-Hellersdorf), Kristian Ronneburg (Bezirksvorsitzender Die Linke Marzahn-Hellersdorf) und Max Linke (Kreisverbandssprecher Bündnis‘90/Die Grünen Marzahn-Hellersdorf): „Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf und Bezirksbürgermeisterin Zivkovic sind in der Pflicht die öffentlich in der Presse kursierenden Vorwürfe gegen Lyra Marzahn e.V. zu untersuchen, bevor finanzielle Mittel des Bezirks Marzahn-Hellersdorf ausgereicht werden. Wir erwarten, dass die Bezirksverordneten dazu zeitnah informiert werden, denn uns ist wichtig, dass die Leistungen des Vereins in der Integrationsarbeit weiter geleistet werden können. Dies setzt voraus, dass nach der kritischen öffentlichen Berichterstattung Aufklärung geleistet wird. Dies sind wir nicht nur allen Vereinen, die im Bereich der Integrationsarbeit im Bezirk Marzahn-Hellersdorf tätig sind, schuldig, sondern es muss auch Schaden vom Bezirk MarzahnHellersdorf abgewendet werden. Verbale Angriffe gegen Bezirksverordnete, die ihre Kontrollaufgaben wahrnehmen, weisen wir entschieden zurück.

Es ist nun besonnenes Handeln gefragt. Eine sachliche Aufklärung durch die Bezirksbürgermeisterin ist dringend geboten, damit Mutmaßungen und Gerüchten endlich ein Ende gesetzt wird.“

2024-03-19T14:48:06+01:0018.03.2024|

Stärkung der Gastronomie in Marzahn-Hellersdorf: SPD-Fraktion fordert langfristige Strategien

Die SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf hat sich an das Bezirksamt gewandt, um langfristige Strategien zur Stärkung der Gastronomen und Bürgerinnen und Bürger im Bezirk zu erfragen. Angesichts der Herausforderungen, denen sich Gastronomiebetriebe in Marzahn-Hellersdorf gegenübersehen, fordert die SPD-Fraktion Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität des Bezirks als gastronomischer Standort.

Auf die Frage nach den langfristigen Strategien des Bezirksamts zur Stärkung der Gastronomie antwortet das Bezirksamt, dass es Unternehmen in allen Phasen der Existenzgründung unterstützt. Dennoch sei es für Gastronomiebetriebe in Marzahn-Hellersdorf schwierig, sich wirtschaftlich zu behaupten. Als Beispiel wird das ehemalige „Kulinarium“ in der Hellen Mitte genannt, wo trotz eines vielfältigen gastronomischen Angebots die Wirtschaftlichkeit nicht gewährleistet werden konnte. Das Bezirksamt deutet in seiner Antwort an, dass eine weitere Herausforderung für die Gastronomie in Marzahn-Hellersdorf die vergleichsweise geringen Ausgaben für Gaststätten und Beherbergungsdienstleistungen von Haushalten mit niedrigem Einkommen ist und beruft sich dabei auf eine Erhebung des statistischen Bundesamtes.

(mehr …)

2024-03-15T15:41:56+01:0015.03.2024|

Europäisches Wahlprogramm der SPD zur Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni 2024

Am 9. Juni wird das neue Europäische Parlament gewählt. Es geht es um Sie, um uns und um die Zukunft Europas. Eine Zukunft, die wir gemeinsam gestalten können. Sie wollen ein gerechtes, sicheres und zukunftsorientiertes Europa, in dem die Menschen gut leben können? Dann bist sind Sie hier richtig. Für die SPD Berlin wird unsere Europaabgeordnete Gaby Bischoff am 9. Juni wieder antreten. Hier geht es zur Webseite von GABY BISCHOFF

Zum Europaprogramm der SPD hier KLICKEN

Zur Europaseite der SPD einfach einmal hier KLICKEN

2024-03-15T10:50:29+01:0012.03.2024|

Barrierefreiheit auf den denkmalgeschützten Bahnhöfen der U5

Jan Lehmann, Abgeordneter für Kaulsdorf und Hellersdorf: „Mobilität ist ein Grundrecht, das für alle gilt – egal, ob mit Rollstuhl, Rollator oder auch Kinderwagen. Gut, dass Berlin hierbei mit gutem Vorbild vorangeht!“

Marion Hoffmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion in der BVV Marzahn-Hellersdorf: „Denkmalschutz und Barrierefreiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides ist wichtig: die historischen U-Bahnhöfe zu erhalten und auch allen Menschen den barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Den zügigen Bau von Aufzügen kann ich daher sehr befürworten.“

Jeder, der gelegentlich die U5 nutzt, vom Hauptbahnhof über Hellersdorf raus nach Hönow, kennt die Rampen an den DDR-Bahnhöfen als Alternative zu den Treppen. Sie sind zwar praktisch, um mit dem Fahrrad oder – etwas Mühe – mit dem Kinderwagen die Höhe zu überwinden. Für eine echte Barrierefreiheit sind sie jedoch zu steil. Wurde früher eine 10%-Steigung als annehmbare Barrierefreiheit definiert, dürfen es heutzutage maximal 6 % sein. Dann kommen unsere Bürgerinnen und Bürger auch mit dem Rollstuhl gut auf den Bahnsteig.

Der SPD-Abgeordnete für Kaulsdorf und Hellersdorf Jan Lehmann hat mit einer schriftlichen Anfrage den aktuellen Stand und die genauen Planungen der BVG zum Thema erfragt. Auf 18 der insgesamt 26 Stationen der U-Bahnlinie 5 gibt es bereits Aufzüge. Unter den acht Bahnhöfen ohne Aufzüge gibt nur im Bahnhof Hönow eine Rampe, die modernen Standards entspricht. Die sieben anderen U-Bahnhöfe (Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Wuhletal, Kaulsdorf-Nord, Cottbusser Platz, Hellersdorf und Louis-Lewin-Straße) sind bisher nicht barrierefrei.

Besser sieht es bei den Blindenleitsystemen aus: sie existieren auf jedem Bahnhof der Strecke in ausreichendem Maße.

Die steilen Bahnhofsrampen entsprechen zwar noch den rechtlichen Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans. Dennoch plant die BVG auch diese Bahnhöfe mit Aufzügen auszustatten, denn eine Änderung der Steigung und eine Nachbesserung ist baulich nicht möglich. Damit die Baumaßnahmen in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre umgesetzt werden können, läuft für die Bahnhöfe Elsterwerdaer Platz, Kaulsdorf-Nord, Wuhletal, Cottbusser Platz und Louis-Lewin-Straße bereits die Vorplanung.

Dabei werden sowohl die technische Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit als auch der Denkmalschutz geprüft. Gerade letzteres spielt eine große Rolle bei den denkmalgeschützten Bahnhöfen der U5. Für das zweite Quartal dieses Jahres ist eine gemeinsame Begehung der Bahnhöfe durch Mitarbeiter:innen von Senatsverkehrsverwaltung, Landesdenkmalamt, Denkmalbehörde des Bezirks und der BVG geplant, um die finalen Standorte der Aufzüge festzulegen. Bezahlt wird der Bau der Aufzüge durch Fördermittel des Landes Berlin.

Denkmalschutz und Barrierefreiheit stehen beim Bauen oft unversöhnlich nebeneinander. Bei den U-Bahnhöfen ist das jedoch anders. Die BVG und das Landesdenkmalamt arbeiten hier eng zusammen und sprechen viel miteinander ab. Durch die Vielzahl neu erschaffener Aufzüge an denkmalgeschützten Bahnhöfen in den vergangenen Jahren haben die beiden Akteure dafür schon bewährte Standards entwickelt.

In den nächsten Jahren sollen darüber hinaus die insgesamt acht Bahnhöfe grundsaniert werden: Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Wuhletal, Kaulsdorf-Nord, Cottbusser Platz, Hellersdorf, Louis-Lewin-Straße sowie Hönow. Die gute Nachricht:  Schienenersatzverkehr soll dafür nicht nötig werden.

2024-03-12T14:07:36+01:0012.03.2024|
Nach oben