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Über Lemm / Hoffmann

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Schöffinnen und Schöffen in Berlin

Anfang 2024 begann im Land Berlin und auch bundesweit die neue fünfjährige Amtsperiode für Schöffinnen und Schöffen. Auf die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wartet ein wichtiger Dienst für unseren demokratischen Rechtsstaat, denn sie tragen maßgeblich zur Entscheidung über die Urteilsfindung und in Strafprozessen über die Zukunft von Angeklagten bei. Dabei üben sie während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter aus.

Jan Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassungsschutz der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus: „Schöffinnen und Schöffen haben neben denselben Rechten aber auch dieselben Pflichten wie Berufsrichterinnen und
-richter. Wer in Deutschland an der Rechtsprechung beteiligt ist, muss treu zu unserer Verfassung stehen und sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen. Auch Schöffinnen und Schöffen sind zur Neutralität und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Wie unter anderem die Verfassungstreue der Berliner Schöffinnen und Schöffen überprüft wird, hatte ich im Rahmen einer schriftlichen Anfrage erfragt.“

Rechte und extremistische Gruppen rufen ihre Anhänger:innen zu Bewerbungen auf

 Genau wie Berufsrichterinnen und -richter leisten auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter einen Eid, ihre richterlichen Pflichten getreu dem Grundgesetz zu erfüllen. Dennoch liest man häufiger von verfassungsfeindlichen Tendenzen unter ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Ursache könnte sein, dass während der vergangenen Schöffenwahl 2023 rechte und extremistische Gruppen ihre Anhängerinnen und Anhänger dazu aufgerufen hatten, sich für das Schöffenehrenamt zu bewerben – vermutlich um das Justizsystem zu unterwandern.

Um genau das zu verhindern, stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 2008 klar, dass seitens der Landesjustizverwaltungen streng darauf zu achten ist, „dass zum ehrenamtlichen Richter nur Personen ernannt werden dürfen, die nach ihrem Persönlichkeitsbild und ihrer fachlichen Befähigung – einschließlich ihrer Einstellung zu den Grundentscheidungen unserer Verfassung – die Gewähr dafür bieten, dass sie die ihnen von Verfassung und Gesetzes wegen obliegenden, durch den Eid bekräftigten richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen werden“ (BVerfG, Beschluss vom 06. Mai 2008, 2 BvR 337/09, Rn. 29, openjur). Dabei erstrecke sich die Pflicht zur Verfassungstreue auch auf Aktivitäten außerhalb des Schöffenehrenamtes.

Auch ehrenamtliche Richter:innen unterliegen einer Pflicht zur Verfassungstreue

Damit die Pflicht der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zur Verfassungstreue darüber hinaus hervorgehoben wird, wird im Bundestag seit etwa einem Jahr ein Gesetzentwurf zur Änderung des Richtergesetzes besprochen, um Verfassungsfeinde aus dem Schöffenamt auszuschließen oder abzuberufen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass ein Gericht im konkreten Einzelverfahren fehlerhaft besetzt wäre, wenn an der Urteilsfindung eine Schöffin oder ein Schöffe trotz Vorliegen eines Ausschlussgrundes (z. B. fehlende Verfassungstreue) mitwirkt – dies wiederum stellt regelmäßig einen absoluten Revisionsgrund dar. Die erste Beratung im Bundestag über den Gesetzentwurf fand am 19.10.2023 statt.

Doch um zwischen mehreren Tausenden Schöffinnen und Schöffen jene zu ermitteln, die sich eben nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, bedarf es einer strengen Überprüfung der Bewerbenden vor der Ernennung und darüber hinaus auch einer regelmäßigen Überprüfung während der Amtsperiode – das aber legt der Gesetzentwurf nicht fest. Das Land Berlin bzw. die Berliner Bezirkswahlämter verfügen nach Angaben des Senats „weder über Mittel noch Methoden […] um die Gewährleistung der Verfassungstreue aller Bewerbenden zu prüfen“. Weder für die Überprüfung der Bewerbenden im Hinblick auf ihr Persönlichkeitsbild noch für die Überprüfung der formalen Voraussetzungen (z. B. Alter, Wohnsitz) sind bei den Bezirkswahlämtern Stellenanteile vorgesehen. Ob und inwieweit die Bezirksverordnetenversammlungen oder der Schöffenwahlausschuss darüber hinaus an der Überprüfung der Verfassungstreue beteiligt sind, teilt der Senat nicht in seiner Antwort mit.

 Kaum behördliche Überprüfungen und öffentliche Kontrollen möglich

Man könnte meinen, dass die Bewerbenden, die auf den Vorschlagslisten geführt werden, zum Teil auch durch die Berliner Bürgerinnen und Bürger selbst überprüft werden könnten – denn die Vorschlagslisten liegen eine Woche lang in den Bezirksämtern aus, um Bürgerinnen und Bürgern Einsichtnahme und Einspruchsmöglichkeiten zu bieten. Eine digitale „Auslegung“ erfolgt nach Angaben des Senats aus Datenschutzgründen nicht. Doch durch die rein analoge Auslegung der Vorschlagslisten für nur eine Woche ist auch eine öffentliche Kontrolle kaum bis gar nicht möglich – so ergab sich bei der Auslegung der Vorschlagsliste im Rahmen der Schöffenwahl 2023 in ganz Berlin ein einziger Einspruch.

„Mit den bestehenden Strukturen in Berlin werden wir den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Überprüfung der Verfassungstreue der Bewerbenden kaum gerecht. Im Hinblick auf das Bewerbungsverfahren und die persönliche Überprüfung von Schöffinnen und Schöffen im Land Berlin sehe ich grundlegenden Reformbedarf. Dass darüber hinaus über die Demografie der Berliner Schöffinnen und Schöffen keine Datenerhebung erfolgt, ist vor dem Hintergrund, dass die Schöffinnen und Schöffen letztlich die Berliner Bevölkerung vertreten und repräsentieren sollen, bedauerlich.“, so Lehmann.

Auch andere Bundesländer kämpfen gegen rechte Unterwanderung im Schöffenamt

Doch nicht nur Berlin hat mitunter Schwierigkeiten, extremistische oder ungeeignete Bewerber im Voraus herauszufiltern. In Baden-Württemberg wurde ein Schöffe gewählt, der wegen Volksverhetzung vorbestraft war – erst nachträglich wurde er durch Gerichtsbeschluss von der Schöffenliste gestrichen. In Nordrhein-Westfalen wurde am Amtsgericht Essen für die aktuelle Amtsperiode eine Schöffin gewählt, die sich seit Jahren in den sozialen Medien rassistisch und menschenverachtend äußert. In Thüringen wirkte eine rechte Aktivistin an einem Prozess am Erfurter Landgericht mit, ehe sie einige Monate später durch Beschluss des Oberlandesgerichts Thüringen ihres Schöffenamtes enthoben wurde. In Niedersachsen wurde im Februar 2024 am Landgericht Braunschweig eine Schöffin ausgewechselt, weil sie in sozialen Medien Mordaufrufe teilte. In Hessen schafften es zwei Bewerbende auf die Vorschlagslisten, ehe sie aufgrund von ausländerkritischen Einstellungen und rechtsextremen Parteizugehörigkeiten nicht gewählt wurden. Bundeszentralregisterauszüge der Bewerbenden werden dabei längst nicht in allen Ländern eingeholt. Einzig in Bremen wurden die Bewerbenden bereits bei der Aufstellung der Vorschlagsliste mittels „Recherchen in öffentlich zugänglichen Quellen“ überprüft.

Nach Auskunft des Senats kam es in Berlin am Amtsgericht Tiergarten in der Amtsperiode 2014 bis 2018 zu einem Amtsenthebungsverfahren wegen menschenverachtender Posts in sozialen Medien. In der letzten Amtsperiode 2019 bis 2023 gab es weder am Amtsgericht Tiergarten noch am Landgericht I ein Amtsenthebungsverfahren.

Jede Instanz trägt eine Mitverantwortung

Die Änderung des Deutschen Richtergesetzes ist begrüßenswert, aber sie ist kein Allheilmittel. Zu einer fehlerhaften Besetzung der Gerichte und damit auch zu absoluten Revisionsgründen dürfte es gar nicht erst kommen. Hierfür ist eine Überprüfung der persönlichen Eignung und der Verfassungstreue der Bewerbenden erforderlich, ehe die Vorschlagsliste aufgestellt wird und es zur Wahl kommt. Die Berliner Bezirke benötigen für die Überprüfung ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen – denn nur so lassen sich die offensichtlich notwendigen Überprüfungen umfassend umsetzen, um die demokratischen Werte unseres Justizsystems zu sichern. Dabei darf die Verantwortung zur Überprüfung der Verfassungstreue von Schöffinnen und Schöffen nicht zwischen den beteiligten Stellen „hin- und hergeschoben“ werden, denn jede Instanz trägt eine Mitverantwortung für die Überprüfung der Verfassungstreue der Berliner Schöffinnen und Schöffen und somit letztlich für das Finden rechtsstaatlich ordnungsgemäßer Urteile.

2024-11-18T11:06:42+01:0018.11.2024|

Berlin muss dafür kämpfen das Deutschlandticket zu retten!

Söder und Merz geben das Deutschlandticket wegen eines Wahlkampfmanövers weg

Über 11 Millionen Abonnenten hat das Deutschlandticket. Über 70 % der Deutschen halten es für ein sinnvolles Projekt. Und trotzdem bringen Bayerns Ministerpräsident und Vertreter der CDU nun ein Ende des Tickets ins Spiel. Der Berliner Abgeordnete Jan Lehmann fordert daher, dass Berlin alle Hebel in Bewegung setzt, um das Deutschlandticket zu behalten:

„Ich wohne selbst am Stadtrand, wo die nächste S-Bahnstation bereits in Brandenburg liegt. Meine Frau pendelt auch täglich. So wie uns geht es vielen Menschen in Berlin und Brandenburg. Das Deutschlandticket abzuschaffen, wäre gerade für die Metropolregion Berlin-Brandenburg ein großer Verlust.

Die CDU muss nun auf ihre vernünftigen Ministerpräsidenten hören, die einer Verlängerung des Tickets bereits zugestimmt haben. Ich erwarte auch vom Regierenden Bürgermeister und der Verkehrssenatorin von Berlin, dass sie sich für den Erhalt des Deutschlandtickets einsetzen.

Die klare Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine Fortsetzung des Deutschlandtickets. Die Wählerinnen und Wähler werden auch bei der kommenden Wahl daran denken, wer dafür und wer dagegen kämpft.“

2024-11-18T09:29:42+01:0015.11.2024|

Seilbahn am Kienberg bleibt außerhalb des ÖPNV-Tarifs – SPD-Fraktion kritisiert unverständliche Entscheidung des Senats

Die SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung der CDU-geführten Senatsverkehrsverwaltung, die Seilbahn am Kienberg trotz der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD weiterhin nicht in den Tarif des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) zu integrieren. Im Koalitionsvertrag, der 2023 geschlossen wurde, hatten sich CDU und SPD klar dafür ausgesprochen, die Seilbahn zu erhalten und in den VBB-Tarif aufzunehmen. Auch im Wahlprogramm der SPD wurde diese Integration als wichtige Maßnahme für eine gerechte Mobilität und die Entlastung der Umwelt hervorgehoben.

„Es ist unverständlich, dass die CDU-geführte Senatsverkehrsverwaltung die Seilbahn am Kienberg nicht in den ÖPNV-Tarif aufnimmt. Diese Entscheidung geht zu Lasten der wirtschaftlich schwächeren Familien in Marzahn-Hellersdorf und ganz Berlin, die sich die Nutzung bisher kaum leisten können. Durch die fehlende Integration werden Besucherinnen und Besucher im Zweifel das Auto für die Anreise nutzen, statt die U5. Das verstopft die Straßen im Bezirk und erhöht den Parkdruck vor Ort“, kritisiert Eike Arnold, verkehrspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf.

Günther Krug, Vorsitzender der SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf, ergänzt: „Die Seilbahn ist eine wertvolle und umweltfreundliche Verkehrsverbindung zwischen Marzahn und Hellersdorf. Sie hat auch eine große Symbolkraft für moderne und nachhaltige Nahverkehrslösungen. Doch solange sie nicht mit den Fahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs genutzt werden kann, bleibt ihr volles Potenzial ungenutzt. Eine Integration in das ÖPNV-Tarifsystem würde den Kienberg und die umliegende Umgebung für alle Menschen im Bezirk deutlich besser zugänglich machen.“

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Seilbahn in den Tarif des öffentlichen Nahverkehrs integriert wird. Die SPD-Fraktion fordert die Senatsverwaltung auf, die Entscheidung zu revidieren und die Seilbahn in das reguläre Tarifsystem des Berliner Nahverkehrs aufzunehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von ihrem Einkommen – gleichermaßen von dieser wichtigen Infrastruktur profitieren können.

2024-11-07T11:12:03+01:0007.11.2024|

SPD-Fraktion setzt sich erfolgreich für Förderung von Reparatur, Re-Use und Recycling im Bezirk ein

Auf Initiative der SPD-Fraktion beschloss die Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in ihrer Oktober-Sitzung mit großer Mehrheit, Reparatur-, Re-Use- und Recycling-Initiativen im Bezirk zu fördern. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und die Wiederverwendung gebrauchter Gegenstände zu stärken.

Das Bezirksamt wird dabei beauftragt, Kaufhäuser und Einkaufszentren als Partner zu gewinnen, die temporäre Verkaufsflächen für einen „Re-Use Superstore“ bereitstellen. Zudem soll das „Netzwerk Qualitätsreparatur“ gefördert und die Einrichtung weiterer Repair-Cafés im Bezirk vorangetrieben werden. Auch öffentlichkeitswirksame Pilotprojekte sowie die Beteiligung von Geschäftsstraßen- und Standortgemeinschaften sollen angeregt werden, um das Bewusstsein für nachhaltigen Konsum zu stärken.

Maria Geidel, Vorsitzende des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz und umweltpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, betont die Bedeutung der Initiative: „Ressourcenschonung ist ein wesentlicher Beitrag zum Umweltschutz und zur Bekämpfung der Wegwerfmentalität. Marzahn-Hellersdorf muss die Infrastruktur für Reparatur- und Wiederverwendungsaktivitäten aktiv fördern und Menschen motivieren, Alltagsgegenstände bewusst zu reparieren und länger zu nutzen. Nur so kann die Umwelt entlastet und gleichzeitig ein Umdenken im Konsumverhalten angeregt werden. Wir möchten, dass die Reparatur von Alltagsgegenständen und die Wiederverwendung gebrauchter Produkte für die Menschen möglichst einfach und attraktiv im Alltag möglich ist.“

Mit der Annahme des Antrags wird ein wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft und nachhaltiger Konsum im Bezirk Marzahn-Hellersdorf gemacht. Diese Maßnahmen sind Teil des Engagements der SPD-Fraktion für eine lebenswerte und umweltfreundliche Zukunft für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks.

2024-11-04T12:45:45+01:0004.11.2024|

Sport für alle: Barrierefreier Zugang für Menschen mit Beeinträchtigungen sicherstellen

Um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Sporthallen und Sportplätzen zu erleichtern, hat die Bezirksverordnetenversammlung auf Initiative der Fraktionen von SPD und CDU beschlossen, perspektivisch mindestens zwei Schwerbehindertenparkplätze vor allen Sportanlagen im Bezirk einzurichten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, einen barrierefreien Zugang für Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer zu gewährleisten.
Der Antrag sieht vor, dass die Schwerbehindertenparkplätze so gestaltet werden, dass sie von Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % oder mit einem ärztlichen Attest genutzt werden können.
„Es ist unerlässlich, dass wir sicherstellen, dass jede und jeder die Möglichkeit hat, an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen und die Sportstätten problemlos zu erreichen. Sport sollte für alle zugänglich sein, auch für Menschen mit Einschränkungen. Wir freuen uns daher sehr, dass die Bezirksverordnetenversammlung unserem Antrag mit großer Mehrheit gefolgt ist. Dies ist ein wichtiges Zeichen dafür, dass wir die Bedürfnisse und Wünsche der Menschen mit Behinderungen mehr in den Mittelpunkt unserer politischen Arbeit stellen“, erklärt Stephanie Inka Jehne, sportpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, die Bereitstellung von Schwerbehindertenparkplätzen insbesondere bei zukünftigen Sanierungen und Neubauten von Sporthallen und -plätzen einzuplanen.
2024-10-31T15:15:41+01:0031.10.2024|
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