Jan Lehmann

Berlins Task-Force Geldwäsche: Effektivität bleibt fraglich – Umstrukturierung dringend notwendig

Im Juli und September 2024 habe ich im Rahmen zweier schriftlicher Anfragen die Effektivität der Berliner Task-Force zur Geldwäschebekämpfung hinterfragt. Dabei werfen die Antworten des Berliner Senats noch immer zahlreiche Fragen auf. Insbesondere verdeutlichen die Antworten des Senats aber die immensen Kosten, die durch die Task-Force verursacht werden. Aus Kostengründen, aber auch mit Blick auf die tatsächliche (Aus-)Wirkung in der Praxis sollte die Notwendigkeit einer solchen Einheit diskutiert werden.
 
Berliner Task-Force besteht seit 2020
 
Die „Berliner Task-Force Geldwäsche“ wurde 2020 vom Grünen-Justizsenator Dirk Behrendt und unter Lob der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs von Berlin mit dem Ziel einer effektiven Kontrolle von Notariaten und anderen Verpflichteten eingerichtet. Insbesondere bei Eigentumswechseln von Immobilien und Grundstücken soll durch die Task-Force aufgedeckt oder gar verhindert werden, dass illegal erworbenes Geld in den legalen Kreislauf einsickert. Daneben unterliegen Notar:innen jedoch bereits einem gesetzlichen, bewährten und strengen Kontrollsystem – der regulären Notar:innenaufsicht im Rahmen der turnusmäßigen Revision. Auch ohne Task-Force wird die Amtsführung der Notar:innen so mindestens alle vier Jahre überprüft. Der von der Senatsverwaltung mehrfach zitierte Financial Action Task Force (FATF)-Bericht von 2022 bestätigt den Notar:innen in Deutschland „ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Geldwäscherisiken bei Immobilientransaktionen“ sowie „ein gutes Verständnis ihrer geldwäscherechtlichen Pflichten“.
 
Jan Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassungsschutz der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus: „Vier Jahre nach der Einrichtung der kostspieligen Task-Force war es daher nun an der Zeit, nach konkreten Erfolgen und der Wirksamkeit sowie der Verhältnismäßigkeit zu fragen. Aus den Antworten des Senats wird leider deutlich, dass konkrete Erfolgsindikatoren der Task-Force kaum vorhanden sind. Dass ein Vergleich mit anderen Bundesländern mangels Daten(Erhebung) nicht möglich ist, ist bedauerlich. Denn nur durch messbare Erfolge und Vergleiche kann eine Rechtfertigung der hohen Kosten und Ressourcenaufwandes der Task-Force erfolgen. Die Antworten der Senatsverwaltung verdeutlichen, dass die Task-Force dringend umstrukturiert werden muss – sowohl durch eine Verkleinerung als auch durch eine Integration in die reguläre Aufsicht.“
 
Jährliche Kosten in Höhe von 303.000 €
 
Im Jahr 2023 beliefen sich die jährlichen Kosten für das Personal, die IT und die Betriebskosten für die Task-Force auf knapp 303.000 €. Eine hohe Summe, die mit den Überwachungskosten anderer Verpflichteter im Nichtfinanzsektor kaum vergleichbar ist. Dennoch konnte der Senat keine detaillierteren Informationen oder Beispiele vorlegen, die klare Erfolgsnachweise über die Verfolgung durch die Financial Intelligence Unit (FIU) bis hin zur strafrechtlichen Verurteilung der verdächtigen Vertragsbeteiligten aufzeigen.
 
Hohe Anzahl an Verdachtsmeldungen durch die Notar:innen selbst
 
Offenbar vertrat die Senatsverwaltung die Auffassung, dass Notar:innen nur durch ständige Überprüfung gesetzestreu handeln. Damit wird impliziert, dass die Notar:innen so sehr gefährdet sind, ihre Pflichten zu vernachlässigen, dass der Senat (verglichen mit anderen Berufsgruppen) fast das 20-fache der Mittel für ihre Aufsicht verwendet. Die hohe Zahl an Verdachtsmeldungen, bei denen die Notar:innen selbst an der Spitze stehen, deutet jedoch auf ein ausgeprägtes Maß an Gesetzestreue hin. Die deutschlandweite Statistik für Meldungen an die FIU zeigen im Schnitt eine Meldung pro Jahr/pro Notar:in (im Anwaltsnotariat aufgrund der geringeren Urkundszahlen teilweise weniger). Mit den aufgezeigten Verdachtsmeldungen von bis zu 480 pro Jahr liegt Berlin damit im Bundesdurchschnitt. Es ist nicht erkennbar, dass die Berliner Task-Force zu mehr Meldungen führt als in allen übrigen Bundesländern ohne Task-Force. Ein Erfolg wäre es, wenn die Task-Force mehr Sachverhalte melden würde – doch offensichtlich machen die Notar:innen dies bereits von selbst auch ohne den Einsatz der Task-Force.
 
Integration in die turnusmäßige Revision möglicherweise ebenso geeignet und effektiver?
 
Soweit der Senat zur Existenzberechtigung der Task-Force auf den FATF-Bericht verweist, so ist dahingehend anzumerken, dass die FATF nicht die Effektivität der Task-Force geprüft hat, sondern lediglich deren grundsätzliche Eignung, die Einhaltung des Geldwäschegesetzes durch die Verpflichteten zu überwachen. Dass es in meinen Anfragen jedoch nicht um die bloße Geeignetheit der Task-Force ging, sondern darum, ob deren Integration in die turnusmäßige Revision möglicherweise ebenso geeignet und effektiver wäre, verkennt der Senat. Darüber hinaus kann der FATF-Bericht, der auf Erhebungen aus der Zeit vor 2021 basiert, nicht als dauerhafte Legitimation für die Fortführung der Task-Force herangezogen werden. Insbesondere muss regelmäßig geprüft werden, ob die Task-Force tatsächlich das effektivste Mittel im Verhältnis zu ihren Erfolgen bei der Geldwäscheprävention ist.
 
Senat prüft keine adäquaten Alternativen zur Task-Force
 
Im Übrigen gibt der Senat selbst an, dass bislang keine adäquaten Alternativen zur Task-Force geprüft wurden – obwohl eine intensivere Schulung der bestehenden Revisor:innen möglicherweise (bei deutlich geringeren Kosten) zu ähnlichen Ergebnissen führen könnte. Weshalb eine Integration der Aufgaben in die reguläre Notar:innenaufsicht abgelehnt und ausgeschlossen wird, begründet der Senat nicht. Die Aufsichtsbehörde hätte jedoch die rechtliche Möglichkeit, regelmäßig bei allen Notar:innen nachzufragen, ob Rückmeldungen vorliegen – tut dies aber nicht. Sie könnte einen Effizienzvergleich der Berliner Task-Force mit den Aufsichtsbehörden anderer Bundesländer erheben – tut dies aber ebenfalls nicht.
 
Jan Lehmann: „Ich halte es für unabdingbar, dass der Senat kritisch überprüft, ob die Task-Force in der aktuellen Form tatsächlich notwendig ist – oder ob nicht alternative Ansätze zielführender und kostenärmer wären. Hierfür ist eine eingehende Evaluation der Task-Force und ihrer Effizienz, insbesondere im Vergleich mit den Strukturen in anderen Bundesländern, dringend erforderlich. Es bleibt unverständlich, warum eine derart kostenintensive und isolierte Aufsichtsstruktur aufrechterhalten werden soll, wenn es deutlich bessere Alternativen gibt. Zumal eine Einsparung hier auch ein Teil zur dringenden Haushaltskonsolidierung beitragen könnte.“
2024-12-09T14:44:23+01:0009.12.2024|

Schöffinnen und Schöffen in Berlin

Anfang 2024 begann im Land Berlin und auch bundesweit die neue fünfjährige Amtsperiode für Schöffinnen und Schöffen. Auf die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wartet ein wichtiger Dienst für unseren demokratischen Rechtsstaat, denn sie tragen maßgeblich zur Entscheidung über die Urteilsfindung und in Strafprozessen über die Zukunft von Angeklagten bei. Dabei üben sie während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und -richter aus.

Jan Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassungsschutz der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus: „Schöffinnen und Schöffen haben neben denselben Rechten aber auch dieselben Pflichten wie Berufsrichterinnen und
-richter. Wer in Deutschland an der Rechtsprechung beteiligt ist, muss treu zu unserer Verfassung stehen und sich auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen. Auch Schöffinnen und Schöffen sind zur Neutralität und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Wie unter anderem die Verfassungstreue der Berliner Schöffinnen und Schöffen überprüft wird, hatte ich im Rahmen einer schriftlichen Anfrage erfragt.“

Rechte und extremistische Gruppen rufen ihre Anhänger:innen zu Bewerbungen auf

 Genau wie Berufsrichterinnen und -richter leisten auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter einen Eid, ihre richterlichen Pflichten getreu dem Grundgesetz zu erfüllen. Dennoch liest man häufiger von verfassungsfeindlichen Tendenzen unter ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Ursache könnte sein, dass während der vergangenen Schöffenwahl 2023 rechte und extremistische Gruppen ihre Anhängerinnen und Anhänger dazu aufgerufen hatten, sich für das Schöffenehrenamt zu bewerben – vermutlich um das Justizsystem zu unterwandern.

Um genau das zu verhindern, stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 2008 klar, dass seitens der Landesjustizverwaltungen streng darauf zu achten ist, „dass zum ehrenamtlichen Richter nur Personen ernannt werden dürfen, die nach ihrem Persönlichkeitsbild und ihrer fachlichen Befähigung – einschließlich ihrer Einstellung zu den Grundentscheidungen unserer Verfassung – die Gewähr dafür bieten, dass sie die ihnen von Verfassung und Gesetzes wegen obliegenden, durch den Eid bekräftigten richterlichen Pflichten jederzeit uneingeschränkt erfüllen werden“ (BVerfG, Beschluss vom 06. Mai 2008, 2 BvR 337/09, Rn. 29, openjur). Dabei erstrecke sich die Pflicht zur Verfassungstreue auch auf Aktivitäten außerhalb des Schöffenehrenamtes.

Auch ehrenamtliche Richter:innen unterliegen einer Pflicht zur Verfassungstreue

Damit die Pflicht der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zur Verfassungstreue darüber hinaus hervorgehoben wird, wird im Bundestag seit etwa einem Jahr ein Gesetzentwurf zur Änderung des Richtergesetzes besprochen, um Verfassungsfeinde aus dem Schöffenamt auszuschließen oder abzuberufen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass ein Gericht im konkreten Einzelverfahren fehlerhaft besetzt wäre, wenn an der Urteilsfindung eine Schöffin oder ein Schöffe trotz Vorliegen eines Ausschlussgrundes (z. B. fehlende Verfassungstreue) mitwirkt – dies wiederum stellt regelmäßig einen absoluten Revisionsgrund dar. Die erste Beratung im Bundestag über den Gesetzentwurf fand am 19.10.2023 statt.

Doch um zwischen mehreren Tausenden Schöffinnen und Schöffen jene zu ermitteln, die sich eben nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen, bedarf es einer strengen Überprüfung der Bewerbenden vor der Ernennung und darüber hinaus auch einer regelmäßigen Überprüfung während der Amtsperiode – das aber legt der Gesetzentwurf nicht fest. Das Land Berlin bzw. die Berliner Bezirkswahlämter verfügen nach Angaben des Senats „weder über Mittel noch Methoden […] um die Gewährleistung der Verfassungstreue aller Bewerbenden zu prüfen“. Weder für die Überprüfung der Bewerbenden im Hinblick auf ihr Persönlichkeitsbild noch für die Überprüfung der formalen Voraussetzungen (z. B. Alter, Wohnsitz) sind bei den Bezirkswahlämtern Stellenanteile vorgesehen. Ob und inwieweit die Bezirksverordnetenversammlungen oder der Schöffenwahlausschuss darüber hinaus an der Überprüfung der Verfassungstreue beteiligt sind, teilt der Senat nicht in seiner Antwort mit.

 Kaum behördliche Überprüfungen und öffentliche Kontrollen möglich

Man könnte meinen, dass die Bewerbenden, die auf den Vorschlagslisten geführt werden, zum Teil auch durch die Berliner Bürgerinnen und Bürger selbst überprüft werden könnten – denn die Vorschlagslisten liegen eine Woche lang in den Bezirksämtern aus, um Bürgerinnen und Bürgern Einsichtnahme und Einspruchsmöglichkeiten zu bieten. Eine digitale „Auslegung“ erfolgt nach Angaben des Senats aus Datenschutzgründen nicht. Doch durch die rein analoge Auslegung der Vorschlagslisten für nur eine Woche ist auch eine öffentliche Kontrolle kaum bis gar nicht möglich – so ergab sich bei der Auslegung der Vorschlagsliste im Rahmen der Schöffenwahl 2023 in ganz Berlin ein einziger Einspruch.

„Mit den bestehenden Strukturen in Berlin werden wir den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Überprüfung der Verfassungstreue der Bewerbenden kaum gerecht. Im Hinblick auf das Bewerbungsverfahren und die persönliche Überprüfung von Schöffinnen und Schöffen im Land Berlin sehe ich grundlegenden Reformbedarf. Dass darüber hinaus über die Demografie der Berliner Schöffinnen und Schöffen keine Datenerhebung erfolgt, ist vor dem Hintergrund, dass die Schöffinnen und Schöffen letztlich die Berliner Bevölkerung vertreten und repräsentieren sollen, bedauerlich.“, so Lehmann.

Auch andere Bundesländer kämpfen gegen rechte Unterwanderung im Schöffenamt

Doch nicht nur Berlin hat mitunter Schwierigkeiten, extremistische oder ungeeignete Bewerber im Voraus herauszufiltern. In Baden-Württemberg wurde ein Schöffe gewählt, der wegen Volksverhetzung vorbestraft war – erst nachträglich wurde er durch Gerichtsbeschluss von der Schöffenliste gestrichen. In Nordrhein-Westfalen wurde am Amtsgericht Essen für die aktuelle Amtsperiode eine Schöffin gewählt, die sich seit Jahren in den sozialen Medien rassistisch und menschenverachtend äußert. In Thüringen wirkte eine rechte Aktivistin an einem Prozess am Erfurter Landgericht mit, ehe sie einige Monate später durch Beschluss des Oberlandesgerichts Thüringen ihres Schöffenamtes enthoben wurde. In Niedersachsen wurde im Februar 2024 am Landgericht Braunschweig eine Schöffin ausgewechselt, weil sie in sozialen Medien Mordaufrufe teilte. In Hessen schafften es zwei Bewerbende auf die Vorschlagslisten, ehe sie aufgrund von ausländerkritischen Einstellungen und rechtsextremen Parteizugehörigkeiten nicht gewählt wurden. Bundeszentralregisterauszüge der Bewerbenden werden dabei längst nicht in allen Ländern eingeholt. Einzig in Bremen wurden die Bewerbenden bereits bei der Aufstellung der Vorschlagsliste mittels „Recherchen in öffentlich zugänglichen Quellen“ überprüft.

Nach Auskunft des Senats kam es in Berlin am Amtsgericht Tiergarten in der Amtsperiode 2014 bis 2018 zu einem Amtsenthebungsverfahren wegen menschenverachtender Posts in sozialen Medien. In der letzten Amtsperiode 2019 bis 2023 gab es weder am Amtsgericht Tiergarten noch am Landgericht I ein Amtsenthebungsverfahren.

Jede Instanz trägt eine Mitverantwortung

Die Änderung des Deutschen Richtergesetzes ist begrüßenswert, aber sie ist kein Allheilmittel. Zu einer fehlerhaften Besetzung der Gerichte und damit auch zu absoluten Revisionsgründen dürfte es gar nicht erst kommen. Hierfür ist eine Überprüfung der persönlichen Eignung und der Verfassungstreue der Bewerbenden erforderlich, ehe die Vorschlagsliste aufgestellt wird und es zur Wahl kommt. Die Berliner Bezirke benötigen für die Überprüfung ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen – denn nur so lassen sich die offensichtlich notwendigen Überprüfungen umfassend umsetzen, um die demokratischen Werte unseres Justizsystems zu sichern. Dabei darf die Verantwortung zur Überprüfung der Verfassungstreue von Schöffinnen und Schöffen nicht zwischen den beteiligten Stellen „hin- und hergeschoben“ werden, denn jede Instanz trägt eine Mitverantwortung für die Überprüfung der Verfassungstreue der Berliner Schöffinnen und Schöffen und somit letztlich für das Finden rechtsstaatlich ordnungsgemäßer Urteile.

2024-11-18T11:06:42+01:0018.11.2024|

Berlin muss dafür kämpfen das Deutschlandticket zu retten!

Söder und Merz geben das Deutschlandticket wegen eines Wahlkampfmanövers weg

Über 11 Millionen Abonnenten hat das Deutschlandticket. Über 70 % der Deutschen halten es für ein sinnvolles Projekt. Und trotzdem bringen Bayerns Ministerpräsident und Vertreter der CDU nun ein Ende des Tickets ins Spiel. Der Berliner Abgeordnete Jan Lehmann fordert daher, dass Berlin alle Hebel in Bewegung setzt, um das Deutschlandticket zu behalten:

„Ich wohne selbst am Stadtrand, wo die nächste S-Bahnstation bereits in Brandenburg liegt. Meine Frau pendelt auch täglich. So wie uns geht es vielen Menschen in Berlin und Brandenburg. Das Deutschlandticket abzuschaffen, wäre gerade für die Metropolregion Berlin-Brandenburg ein großer Verlust.

Die CDU muss nun auf ihre vernünftigen Ministerpräsidenten hören, die einer Verlängerung des Tickets bereits zugestimmt haben. Ich erwarte auch vom Regierenden Bürgermeister und der Verkehrssenatorin von Berlin, dass sie sich für den Erhalt des Deutschlandtickets einsetzen.

Die klare Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine Fortsetzung des Deutschlandtickets. Die Wählerinnen und Wähler werden auch bei der kommenden Wahl daran denken, wer dafür und wer dagegen kämpft.“

2024-11-18T09:29:42+01:0015.11.2024|

Am Leben bleiben am Galgen: SPD fordert mehr Verkehrssicherheit – Sicherer Radverkehr und Tempo 30 für den Kaulsdorfer Galgen

Schon länger setzen sich der Abgeordnete Jan Lehmann und der Bezirksverordnete Eike Arnold dafür ein, die „Kaulsdorfer Galgen“ genannte Brücke über die Ostbahnstrecke sicherer zu machen. Auf Arnolds Initiative hin hat der Mobilitätssausschuss der BVV Marzahn-Hellersdorf nun einen Antrag zu konkreten Verbesserungen der Verkehrssicherheit am Galgen beschlossen.

Jan Lehmann, SPD-Abgeordneter für Kaulsdorf und Hellersdorf: „Ich nutze selbst oft den Weg über den Galgen und sehe dort Eltern und Kinder auf dem Fahrrad, die neben schnell fahrenden Autos auf der Fahrbahn kaum Platz haben. Der Galgen verdirbt jede Freude am Radfahren und ist, gerade für ungeübte Verkehrsteilnehmer, gefährlich. Für eine eigene Radspur oder eine gemeinsame Nutzung des Gehweges sieht die Verwaltung gegenwärtig keinen Platz. Daher muss dauerhaft und durchgängig Tempo 30 auf dem Galgen gelten. Dies ergibt auch deshalb Sinn, weil sonst auf Südseite mit Tempo 50 auf den Zebrastreifen bergab zugefahren wird.“

Eike Arnold, Vorsitzender des Mobilitäts- und Wirtschaftsausschusses der BVV Marzahn-Hellersdorf: „Die Lebenswirklichkeit sieht so aus: Wer mit dem Rad unterwegs ist, meidet den Galgen oder nutzt illegalerweise den Fußweg. Das ist alles unbefriedigend. Am liebsten würde ich den schmalen, innenliegenden Fußweg aufgeben und dem breiten Fußweg baulich zuschlagen, um die Versäumnisse der ursprünglichen Planung zu heilen. Als Beitrag zur Verkehrssicherheit und zur Förderung des Radverkehrs muss auf dem Galgen deshalb dauerhaft Tempo 30 gelten und deutlicher die Radverkehrsnutzung ausgewiesen werden. Die Fahrzeitverlängerung ist marginal. Temporär galt bereits Tempo 30 auf dem Galgen, dies hat sich bewährt und sollte nun dauerhaft eingeführt werden.“

Dazu sollt, laut Ausschussantrag, auf dem gesamten Kaulsdorfer Galgen eine Sperrlinie eingesetzt und bei der Einfahrt das Verkehrsschild 277.1 (Radfahrende dürfen nicht durch Kfz überholt werden) aufgestellt werden. „Für ein sicheres Überholen ist auf dem Galgen kein Platz – erst recht nicht bei Tempo 50! Sollte dies nicht gehen, sollte zumindest ein Dialog-Display aufgestellt werden, also eine Anzeige, das die Autofahrer warnt, wenn sie zu schnell fahren“, so Arnold.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Verkehrsauschuss auf SPD-Iniative hin mit der Sicherheit auf der Brücke beschäftigt. Bereits im vergangen Jahr hat sich der Ausschuss einstimmig für verschiedene Sicherheitsmaßnahmen für Radfahrende im Bezirk ausgesprochen. Gefordert wurde unter anderem, dass der westliche Fußweg auch für Radfahrende erlaubt sein solle.

2024-10-28T11:08:47+01:0028.10.2024|

Neuer Fußgängerüberweg Brodauer Straße/Ecke Adolfstraße kommt noch 2024 – Schulwegsicherheit verbessert – aber es besteht weiterer Bedarf

Jan Lehmann, Abgeordneter für Kaulsdorf und Hellersdorf: „Wie lange haben wir dafür im Land und im Bezirk gekämpft – und jetzt soll es ganz schnell gehen! Der neue Fußgängerüberweg über die Brodauer Straße in Höhe der Adolfstraße in Kaulsdorf soll nach Angaben des Bezirkes noch dieses Jahr kommen. Das nötigt mir gegenüber dem Bezirk Respekt ab. Dafür wird jetzt im Eiltempo geplant und schnell gebaut. Das wird hoffentlich zeigen, dass konkrete Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger nicht lange dauern müssen, wenn Bezirk und Land zusammenarbeiten, anstatt sich gegenseitig zu blockieren.“

Eike Arnold, Vorsitzender des Mobilitäts- und Wirtschaftsausschusses der BVV Marzahn-Hellersdorf: „Es tut sich endlich was! Neben den Maßnahmen zur sicheren Querung von einem Grundschulgebäude zum anderen ist das der zweite große Erfolg für die SPD im Bezirk. Der Zebrastreifen macht den Schulweg zur Franz-Carl-Achard-Grundschule sicherer und nimmt von der Lage her den Haupteingang des aktuell noch in Modernisierung begriffenen Hauptgebäudes vorweg. Doch es ist weiter viel zu tun, wenn man an die maroden Fußwege und matschigen Trampelpfade in der Waplitzer und in der Adolfstraße denkt. Was außerdem noch fehlt, ist eine Möglichkeit, direkt vor der Schule die Straße sicher zu überqueren. All das werden wir weiter fordern und die Umsetzung anmahnen.“

Die Senatsverkehrsverwaltung hat den Plan für einen neuen Fußgängerüberweg an der Brodauer Straße finalisiert und an den Bezirk übermittelt.

2024-10-21T10:12:00+02:0021.10.2024|
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