Jan Lehmann

Glasfaserausbau in Berlin macht Fortschritte – Anhörung im Abgeordnetenhaus zeigt, was funktioniert und wo noch nachgebessert werden muss

Jan Lehmann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus: „Berlin hat sich beim Glasfaserausbau große Ziele gesetzt, denen wir uns in großen Schritten nähren. Noch bestehende Hürden, insbesondere unnötige Unterschiede bei der Genehmigungspraxis der Bezirke, müssen wir abschaffen.

Der Glasfaseranbau ist nicht nur für unsere digitale Start-up-Szene wichtig, sondern inzwischen auch für Privathaushalte. Alle, die von zu Hause aus arbeiten, öfter an Videokonferenzen teilnehmen oder auch einfach Familien, welche gerne gleichzeitig online Videos schauen, brauchen einen Breitbandanschluss.“

Am 24. Februar fand im Digitalisierungs-Ausschuss des Abgeordnetenhauses eine Anhörung zum Stand des Glasfaserausbaus in Berlin statt. Eingeladen waren Herr Matthias Konen von der Telekom und Herr Steffens der DNS NET Internet Service GmbH sowie der zuständige Mitarbeiter der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Beide Anzuhörenden der Internetanbieter kritisierten die unterschiedliche Genehmigungspraxis in den Bezirken. So führen etwa die in jedem Bezirk unterschiedlichen Anforderungen an die verkehrsrechtlichen Genehmigungen zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen.

Zudem bestehen die meisten Bezirke weiterhin, die Kabel, wie es die frühere Vorschrift verlangte, in 60 cm Tiefe zu verlegen. Inzwischen sind bereits 45 cm erlaubt. Die geringere Tiefe würde Aufwand und auch Kollisionen mit anderen Leitungen verhindern. Doch in den Berliner Bezirken wird häufig noch die teurere und aufwendigere Tiefe verlangt. Herr Steffens berichtete, dass sein Unternehmen aus diesem Grund die Kabel schon von vornherein in 60 cm Tiefe verlegt, weil dann die Antragsstellung schneller ginge.

Problematisiert wurde die lange Dauer der Genehmigungsverfahren. Was in anderen Bundesländern nur einige Wochen dauere, benötige in Berlin stellenweise mehr als sechs Monate.

Die Senatsverwaltung berichtete, dass in Berlin im Jahr über 10 % der Fläche mit Glasfaser angeschlossen werden. Bisher liegen die 2024er Zahlen noch nicht vor. Ende 2023 waren 34 % bereits der Berliner Fläche mit Glasfaser angeschlossen. Gigabit-fähig sind bereits 94 % der Berliner Fläche (Stand Ende 2023). Hier werden neben Glasfaser auch Koaxialkabel mitgezählt. Für die letzten fehlenden Bereiche soll es eigene Förderung geben.

Das Ziel der vollständigen 5G-Abdeckung in Berlin sei zudem praktisch schon erreicht: in 99,7 % von Berlin gibt es damit schnelles mobiles Internet. Bei den restlichen Zehntelprozenten stehen Naturschutzgründe dem Ausbau entgegen.

Um die Verfahren zu beschleunigen, hat der Berliner Senat 30 neue Stellen für die Bezirke geschaffen. 14 von denen sind bereits besetzt, die fehlenden befinden sich im Besetzungsverfahren. Das bereits seit zwei Jahren voll digitalisierte Antragsverfahren wird zudem durch ein neues, noch leistungsfähigeres System ersetzt werden. Das ist nötig geworden, weil es gegenwärtig fünf- bis sieben-mal so viele Anträge wie früher gibt.

Dem Senat zu ermöglichen, einheitlich für alle Bezirke z. B. die Tiefe der Kabel vorzuschreiben, wird auch im Rahmen der Verwaltungsreform ein Ziel sein.

2025-02-25T16:40:39+01:0025.02.2025|

Gewalt gegen Berliner Lehrkräfte

Gewalt gegen Berliner Lehrkräfte

Schriftliche Anfrage von Jan Lehmann, MdA offenbart das Ausmaß der Gefahr

Jan Lehmann, Sprecher für Verfassungsschutz und Recht der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus: „Täglich bereiten Lehrkräfte junge Menschen auf ihre Zukunft vor – und doch sind sie immer wieder Anfeindungen, Bedrohungen oder sogar körperlichen Angriffen ausgesetzt. Dass Schulen, die als Lernorte ein vertrauens- und respektvolles Miteinander ermöglichen sollen, immer häufiger zu Brennpunkten von Gewalt und Konflikten werden, dürfen wir in Berlin nicht einfach so hinnehmen.“

Gewalt gegen Lehrkräfte ist ein bundesweites Problem

Immer häufiger werden Lehrkräfte beleidigt, bedroht und körperlich angegriffen – das zeigt auch eine kürzlich veröffentlichte Forsa-Umfrage des Verbands Bildung und Erziehung, in der zwei Drittel der bundesweit 1.300 befragten Schulleitungen angaben, dass ihre Lehrkräfte in den vergangenen fünf Jahren direkte psychische Gewalt etwa durch Beleidigungen und Bedrohungen erfahren haben. Auch körperliche Angriffe gab es nach Angabe der Schulleitungen in 35 % der Fälle.

Auch in Berlin kommt es immer wieder zu Schlagzeilen über Gewalt an Schulen und gegen Lehrkräfte. Wie sich die Gewaltvorfälle an den Berliner Schulen und gegen Lehrkräfte in den vergangenen Jahren allgemein entwickelt haben, hat der SPD-Abgeordnete Jan Lehmann nun im Rahmen einer schriftlichen Anfrage vom 15.01.2025 erfragt.

Der polizeilichen Eingangs- bzw. Verlaufsstatistik Datawarehouse Führungsinformation (DWH FI) sind dabei aus den Jahren 2019 bis einschließlich 2024 hinsichtlich sogenannter Opferdelikte gegen Lehrkräfte alarmierende Anstiege zu entnehmen.

Deutlicher Anstieg der Gewaltvorfälle gegen Lehrkräfte in Berlin

Danach kam es 2019 in ganz Berlin noch zu 186 Fällen von psychischer und physischer Gewalt gegen Lehrkräfte – die Fallzahl stieg bis 2024 (mit Ausnahme der Pandemiejahre 2020 und 2021) auf den aktuellen Höchststand von 283 Fällen an und zeigt damit eine Steigerung der Vorfälle um über 50 %.

Der massivste Anstieg an Fallzahlen zeigte sich, nachdem die Schulen 2020 und 2021 pandemiebedingt zum Teil keinen Präsenzunterricht durchführten und 2022 der Präsenzunterricht wieder vollumfänglich aufgenommen wurde. Darüber hinaus könnte die Dunkelziffer noch weit höher liegen, denn es melden möglicherweise nicht alle Lehrkräfte, was ihnen im Dienst widerfahren ist. Ergebnisse der Forsa-Umfrage zeigen in diesem Zusammenhang, dass nur knapp die Hälfte aller gewaltbetroffenen Lehrkräfte ausreichend unterstützt werden konnte.

Die Fallzahlen variieren dabei zwar zwischen den verschiedenen Schulformen, doch bereits in der Grundschule zeigen sich vergleichsweise viele Fälle von Körperverletzungen und Nötigungen. Dabei stellen Körperverletzungen in den Jahren 2019 bis 2024 an allen Schulformen insgesamt die häufigste Straftat dar. Auch zu Bedrohungen, Nötigungen und Freiheitsberaubungen kam es über die Jahre hinweg an allen Schulformen, wobei Schulen mit Förderbedarf sowie integrierte Sekundarschulen besonders betroffen sind.

Fallzahlen variieren zwischen den Schulformen; Gewaltintensität steigt

 Auch zeigt sich, dass schwerere Delikte ab 2022 zugenommen haben. So gab es 2022 an einem Gymnasium in Berlin-Mitte einen versuchten Mord, in den Jahren 2022 und 2024 je einen Raubüberfall sowie in den Jahren 2022 bis 2024 zum Teil gefährliche und schwere Körperverletzungen gegenüber Lehrkräften.

Gleichzeitig steigen die Zahlen der Polizeieinsätze an den Berliner Schulen. Auch wenn die vom Senat übermittelte Tabelle alle Polizeieinsätze an den erfassten Anschriften (und somit auch Einsätze außerhalb des direkten Schulbetriebes bzw. -geländes) beinhaltet, zeigen sich zwischen 2019 und 2024 Steigerungen bei Einsätzen zu Amtshilfe, Körperverletzungen und sonstigen Streitereien.

Neben schulrechtlichen Sanktionsmaßnahmen nach dem Berliner Schulgesetz wurden nach Auskunft des Senats gegen gewaltausübende Schüler:innen Strafanzeigen gestellt und Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Angaben des Senats zeigen einen deutlichen Trend. Lehmann hierzu: „Die steigenden Zahlen sowie die zunehmende Intensität der Gewalt deuten insgesamt auf eine sinkende Hemmschwelle für Gewalt hin. Wenn dies – wie hier – gerade diejenigen trifft, die sich für Bildung, Gesundheit oder das Gemeinwohl einsetzen, leidet am Ende die gesamte Gesellschaft darunter.“

Senat reagiert mit Präventionsmaßnahmen und Krisenteams

Doch wie reagiert der Senat auf diese Entwicklung? Im August 2024 wurde den Berliner Schulen die 3. Auflage der Notfallpläne für Berliner Schulen zur Verfügung gestellt. Die Notfallpläne enthalten Handlungsempfehlungen zum Vorgehen in 28 verschiedenen Notfallsituationen für Lehrkräfte und Schulleitungen.

Gemäß diesen Notfallplänen informieren Lehrkräfte ihre Schulleitungen über einen Gewaltvorfall. Nach den Ausführungsvorschriften für das Handeln bei schweren Gewaltvorfällen, Notfällen und Krisen in Schulen sind die Schulen verpflichtet, Gewaltvorfälle, Notfälle und Krisen aufzuarbeiten. Im weiteren Verlauf werden dafür ggf. die Klassenleitung, das gemäß § 74 a des Berliner Schulgesetzes verpflichtend einzurichtende Krisenteam sowie die Schulaufsicht über den Vorfall informiert. Bei weiterem Unterstützungsbedarf wird zusätzlich das Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBIUZ) angefragt. Arbeitspsychologische Einzelberatungen für betroffene Lehrkräfte werden durch das Arbeitsmedizinische Zentrum der Charité angeboten. Doch ist dies ausreichend?

Dringend erforderlich: Langfristige Strategie

 Um langfristig gezieltere Unterstützungsmaßnahmen zu ermöglichen, werden seit dem Schuljahr 2024/25 Gewaltvorfälle durch die Schulen zentral erfasst. „Die zentrale Erfassung ist ein erster wichtiger Schritt des Senats, um ein umfassendes Bild darüber zu erhalten, wie die Situation an den Berliner Schulen aussieht – doch wichtig ist auch, was mit den Erkenntnissen im zweiten Schritt gemacht wird. Hierfür braucht es passgenaue Interventions- und Präventionsmaßnahmen“, so Lehmann.

Zwar werden Lehrkräfte, Schulleitungen und Mitglieder der schulischen Krisenteams nach Angabe des Senats zu den Themenbereichen der „Notfallpläne für Berliner Schulen“ geschult und es finden Deeskalationstrainings statt, doch das allein ist nicht mehr ausreichend.

Unter Federführung der Geschäftsstelle der Landeskommission Berlin gegen Gewalt wird nach Angaben des Senats derzeit in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe an einem umfassenden Leitfaden zur Prävention von Gewalt gearbeitet. Dies jedoch nicht ausschließlich mit Blick auf bestimmte Personen- bzw. Berufsgruppen wie Lehrkräfte, sondern für alle Beschäftigten im Landesdienst. Der Leitfaden soll „vielfältige Informationen zu Risikofaktoren, zur Gefahreneinschätzung, zu Präventions- und Interventionsmaßnahmen sowie zur Nachsorge für Gewaltbetroffene“ beinhalten und noch im ersten Halbjahr 2025 veröffentlicht werden. Inwieweit der Leitfaden für Beschäftigte im Landesdienst für die besondere Berufsgruppe der Lehrkräfte und ihre Konfliktsituationen mit Schüler:innen und Eltern anwendbar sein wird, bleibt abzuwarten. Letztlich braucht es aber nicht nur ein Bekenntnis zum Schutz von Lehrkräften und anderen Beschäftigungen vor Gewalt, sondern auf allen Ebenen ein effektives Handeln, wirksame Präventionsmaßnahmen und konsequente Ahndung von Straftaten.

2025-02-12T14:39:22+01:0012.02.2025|

Bundesverfassungsgericht verkündet Entscheidung über die Wiederholungswahl in Berlin 2023 – Bereits der Eilantrag wurde kurz vor der Wahlwiederholung abgelehnt; nun wurde in der Hauptsache entschieden

2022 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen 2021 vollständig zu wiederholen sei. Diese sehr weitgehende Entscheidung wurde zahlreich kritisiert, da sie von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich abwich. Diese Heranziehung völlig neuer Maßstabe, die u. a. zu einer uneinheitlichen Wahlprüfung in den Bundesländern führen, griff eine breite Gruppe von Politiker:innen, darunter Jan Lehmann und Dr. Matthias Kollatz von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus in einer Verfassungsbeschwerde an.

Den Eilantrag, die Wahlwiederholung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen, hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor der Wahl ablehnt. Die später folgende Begründung war, dass der Antrag in der Hauptsache unzulässig sei, da die Wahlprüfung der Berlin-Wahl einzig beim Berliner Landesverfassungsgericht liege. Nur für einen Notfall sei es dem Bundesverfassungsgericht möglich,  einzuschreiten.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun auch seine Entscheidung in der Hauptsache verkündet, dabei jedoch auf die umfangreiche Ablehnung des Eilantrages verwiesen.

Jan Lehmann, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und einer der Beschwerdeführer: „Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache jetzt entschieden hat, auch wenn ich die Folgen für problematisch halte. Die ursprünglich 2021 gleichzeitig stattfindende Bundestagswahl wurde nur in Teilen wiederholt, während die Berlin-Wahlen komplett wiederholt werden mussten. Zwei unterschiedliche Maßstäbe für den gleichen Wahltag – das schadet dem Vertrauen in unsere demokratischen Wahlen.“

Lehmann weiter: „Neben wirksamen Maßnahmen, die eine Resilienz des Landesverfassungsgerichtshofs sicherstellen, müssen wir auch über eine Mehrstufigkeit bzw. Revisionsmöglichkeit nachdenken. An der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs war maßgeblich als Mitglied des Spruchkörpers und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Robert Seegmüller beteiligt, der seit Langem auch Vorsitzender des CDU-Landesarbeitskreises der Juristen ist und nun sogar im Gespräch für das Bundesverfassungsgericht ist. Auch hatte sich der mit der Sache befasste Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, CDU, schon weit vor der Entscheidung seines Gerichts im Sommer abfällig zu Berlin geäußert. Einen Befangenheitsantrag hat das Bundesverfassungsgericht nun abschlägig beschieden, weil Herr Müller nicht mehr Mitglied des Bundesverfassungsgerichts ist. Das ist besonders schade, denn an der Eilsache war ja gerade er maßgeblich beteiligt.

Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht anerkennt, in Ausnahmefällen auch Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte prüfen zu dürfen. Nicht schlüssig ist jedoch die Einschränkung auf eine andauernde beziehungsweise systematische Abweichung von der bundesverfassungsrechtlichen Norm. Gerade in dem Demokratie-konstituierenden Bereich der Wahlen muss jede Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts im Einklang mit der Bundesverfassungsgerichts-Rechtsprechung stehen.

Sollte es in Zukunft in einigen Bundesländern demokratiefeindliche Landesverfassungsrichter geben, muss das Bundesverfassungsgericht frühzeitig eingreifen. Sonst könnte es schnell zu spät sein – das hat die Geschichte gezeigt.“

2025-01-28T17:08:01+01:0028.01.2025|

Schrottimmobilie verunstaltet seit Jahren den Cecilienplatz – Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf scheint hilflos

SPD-Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf Jan Lehmann: „Das CDU-geführte Bezirksamt lässt sich von den Eigentümern auf der Nase herumtanzen. Leidtragende sind die Anwohnenden. Wer ein Grundstück in Berlin kauft, trägt eine Verantwortung für dieses – auch bevor die geplanten Bauprojekte realisiert sind.“

Seit Jahren stehen drei Gebäude am Cecilienplatz leer und verfallen zunehmend mehr. Vandalismus und Gebäudeschäden verunstalten dabei nicht nur den Platz, sondern sind durch herabfallende Gebäudeteile auch ein Sicherheitsrisiko für Passanten. Zudem kam es immer wieder zu Ansammlungen von Müll und Sperrmüll auf dem Gelände, welches der Eigentümer nach Aufforderung entsorgte.

Der Eigentümer hatte angekündigt, mit dem Abriss warten zu wollen, bis alle Baugenehmigungen erteilt wurden. Notwendig für den Abriss sind diese nicht. Die Baugenehmigungen liegen jetzt alle vor.

Der Eigentümer kümmert sich bisher wenig um die leer stehenden Gebäude. Immer nur nach Aufforderungen wurde das Notwendigste getan. Für ausreichende Beleuchtung zu sorgen, hat er versäumt. Stattdessen ist der Bezirk im Rahmen der Ersatzvornahme aktiv geworden. Diese Kosten werden dem Eigentümer regelmäßig auch in Rechnung gestellt.

Um einer erneuten kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch den Bezirk zuvorzukommen, hat der Eigentümer vergangenen Freitag selbst mit der Sicherung der Gebäude begonnen.

Wann der Abriss jetzt kommt, ist unklar. Doch auf den Eigentümer zu warten, ist keineswegs die einzige Lösung. Gerade, aber nicht nur, wenn von Schrottimmobilien Gefahren ausgehen, sieht das Recht vielfältige Mittel vor, gegen die Eigentümer vorzugehen. Eigentümer können gezwungen werden, Gefahren, die von ihren Gebäuden ausgehen, schnellstmöglich zu beseitigen.

Doch auch wenn die unmittelbare Gefahr gebannt ist, aber die Schrottimmobilie weiter den Cecilienplatz verschandelt, kann der Bezirk tätig werden. Mit dem sogenannten Rückbaugebot wird der Eigentümer verpflichtet, einen Abriss zu dulden. Wenn, wie in diesem Fall, der Abriss zu einem Vorteil des Eigentümers führt (dieser möchte dort schließlich bauen), könnte dieser auch für die Kosten verpflichtet werden.

Lehmann: „Die jetzige Sicherung der Gebäude ist nur eine temporäre Lösung: Es wird Zeit für den Abriss! Die Baustadträtin muss eine Abwägung treffen: wird der Eigentümer jetzt zeitnah den Schandfleck am Cecilienplatz abreißen oder muss der Bezirk mit schärferen Mitteln den Abriss selbst vorantreiben?“

Lehmann betont, dass es prioritär ist, während des gesamten weiteren Prozesses den Zugang zum U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord von der Seite Cecilienplatz an dieser Stelle durchweg zu gewährleisten. Auch hier ist der Bezirk verantwortlich, sich für seine Bürgerinnen und Bürger zu kümmern.

2025-01-22T15:24:22+01:0021.01.2025|

Berlins Task-Force Geldwäsche: Effektivität bleibt fraglich – Umstrukturierung dringend notwendig

Im Juli und September 2024 habe ich im Rahmen zweier schriftlicher Anfragen die Effektivität der Berliner Task-Force zur Geldwäschebekämpfung hinterfragt. Dabei werfen die Antworten des Berliner Senats noch immer zahlreiche Fragen auf. Insbesondere verdeutlichen die Antworten des Senats aber die immensen Kosten, die durch die Task-Force verursacht werden. Aus Kostengründen, aber auch mit Blick auf die tatsächliche (Aus-)Wirkung in der Praxis sollte die Notwendigkeit einer solchen Einheit diskutiert werden.
 
Berliner Task-Force besteht seit 2020
 
Die „Berliner Task-Force Geldwäsche“ wurde 2020 vom Grünen-Justizsenator Dirk Behrendt und unter Lob der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs von Berlin mit dem Ziel einer effektiven Kontrolle von Notariaten und anderen Verpflichteten eingerichtet. Insbesondere bei Eigentumswechseln von Immobilien und Grundstücken soll durch die Task-Force aufgedeckt oder gar verhindert werden, dass illegal erworbenes Geld in den legalen Kreislauf einsickert. Daneben unterliegen Notar:innen jedoch bereits einem gesetzlichen, bewährten und strengen Kontrollsystem – der regulären Notar:innenaufsicht im Rahmen der turnusmäßigen Revision. Auch ohne Task-Force wird die Amtsführung der Notar:innen so mindestens alle vier Jahre überprüft. Der von der Senatsverwaltung mehrfach zitierte Financial Action Task Force (FATF)-Bericht von 2022 bestätigt den Notar:innen in Deutschland „ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Geldwäscherisiken bei Immobilientransaktionen“ sowie „ein gutes Verständnis ihrer geldwäscherechtlichen Pflichten“.
 
Jan Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassungsschutz der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus: „Vier Jahre nach der Einrichtung der kostspieligen Task-Force war es daher nun an der Zeit, nach konkreten Erfolgen und der Wirksamkeit sowie der Verhältnismäßigkeit zu fragen. Aus den Antworten des Senats wird leider deutlich, dass konkrete Erfolgsindikatoren der Task-Force kaum vorhanden sind. Dass ein Vergleich mit anderen Bundesländern mangels Daten(Erhebung) nicht möglich ist, ist bedauerlich. Denn nur durch messbare Erfolge und Vergleiche kann eine Rechtfertigung der hohen Kosten und Ressourcenaufwandes der Task-Force erfolgen. Die Antworten der Senatsverwaltung verdeutlichen, dass die Task-Force dringend umstrukturiert werden muss – sowohl durch eine Verkleinerung als auch durch eine Integration in die reguläre Aufsicht.“
 
Jährliche Kosten in Höhe von 303.000 €
 
Im Jahr 2023 beliefen sich die jährlichen Kosten für das Personal, die IT und die Betriebskosten für die Task-Force auf knapp 303.000 €. Eine hohe Summe, die mit den Überwachungskosten anderer Verpflichteter im Nichtfinanzsektor kaum vergleichbar ist. Dennoch konnte der Senat keine detaillierteren Informationen oder Beispiele vorlegen, die klare Erfolgsnachweise über die Verfolgung durch die Financial Intelligence Unit (FIU) bis hin zur strafrechtlichen Verurteilung der verdächtigen Vertragsbeteiligten aufzeigen.
 
Hohe Anzahl an Verdachtsmeldungen durch die Notar:innen selbst
 
Offenbar vertrat die Senatsverwaltung die Auffassung, dass Notar:innen nur durch ständige Überprüfung gesetzestreu handeln. Damit wird impliziert, dass die Notar:innen so sehr gefährdet sind, ihre Pflichten zu vernachlässigen, dass der Senat (verglichen mit anderen Berufsgruppen) fast das 20-fache der Mittel für ihre Aufsicht verwendet. Die hohe Zahl an Verdachtsmeldungen, bei denen die Notar:innen selbst an der Spitze stehen, deutet jedoch auf ein ausgeprägtes Maß an Gesetzestreue hin. Die deutschlandweite Statistik für Meldungen an die FIU zeigen im Schnitt eine Meldung pro Jahr/pro Notar:in (im Anwaltsnotariat aufgrund der geringeren Urkundszahlen teilweise weniger). Mit den aufgezeigten Verdachtsmeldungen von bis zu 480 pro Jahr liegt Berlin damit im Bundesdurchschnitt. Es ist nicht erkennbar, dass die Berliner Task-Force zu mehr Meldungen führt als in allen übrigen Bundesländern ohne Task-Force. Ein Erfolg wäre es, wenn die Task-Force mehr Sachverhalte melden würde – doch offensichtlich machen die Notar:innen dies bereits von selbst auch ohne den Einsatz der Task-Force.
 
Integration in die turnusmäßige Revision möglicherweise ebenso geeignet und effektiver?
 
Soweit der Senat zur Existenzberechtigung der Task-Force auf den FATF-Bericht verweist, so ist dahingehend anzumerken, dass die FATF nicht die Effektivität der Task-Force geprüft hat, sondern lediglich deren grundsätzliche Eignung, die Einhaltung des Geldwäschegesetzes durch die Verpflichteten zu überwachen. Dass es in meinen Anfragen jedoch nicht um die bloße Geeignetheit der Task-Force ging, sondern darum, ob deren Integration in die turnusmäßige Revision möglicherweise ebenso geeignet und effektiver wäre, verkennt der Senat. Darüber hinaus kann der FATF-Bericht, der auf Erhebungen aus der Zeit vor 2021 basiert, nicht als dauerhafte Legitimation für die Fortführung der Task-Force herangezogen werden. Insbesondere muss regelmäßig geprüft werden, ob die Task-Force tatsächlich das effektivste Mittel im Verhältnis zu ihren Erfolgen bei der Geldwäscheprävention ist.
 
Senat prüft keine adäquaten Alternativen zur Task-Force
 
Im Übrigen gibt der Senat selbst an, dass bislang keine adäquaten Alternativen zur Task-Force geprüft wurden – obwohl eine intensivere Schulung der bestehenden Revisor:innen möglicherweise (bei deutlich geringeren Kosten) zu ähnlichen Ergebnissen führen könnte. Weshalb eine Integration der Aufgaben in die reguläre Notar:innenaufsicht abgelehnt und ausgeschlossen wird, begründet der Senat nicht. Die Aufsichtsbehörde hätte jedoch die rechtliche Möglichkeit, regelmäßig bei allen Notar:innen nachzufragen, ob Rückmeldungen vorliegen – tut dies aber nicht. Sie könnte einen Effizienzvergleich der Berliner Task-Force mit den Aufsichtsbehörden anderer Bundesländer erheben – tut dies aber ebenfalls nicht.
 
Jan Lehmann: „Ich halte es für unabdingbar, dass der Senat kritisch überprüft, ob die Task-Force in der aktuellen Form tatsächlich notwendig ist – oder ob nicht alternative Ansätze zielführender und kostenärmer wären. Hierfür ist eine eingehende Evaluation der Task-Force und ihrer Effizienz, insbesondere im Vergleich mit den Strukturen in anderen Bundesländern, dringend erforderlich. Es bleibt unverständlich, warum eine derart kostenintensive und isolierte Aufsichtsstruktur aufrechterhalten werden soll, wenn es deutlich bessere Alternativen gibt. Zumal eine Einsparung hier auch ein Teil zur dringenden Haushaltskonsolidierung beitragen könnte.“
2024-12-09T14:44:23+01:0009.12.2024|
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