Berliner Modell

Evaluierung der Leitlinien des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung

Auf seiner Sitzung am vergangenen Dienstag beschloss der Berliner Senat die Erstellung eines Zwischenberichts zur Evaluierung der Leitlinie des Modells der kooperativen Baulandentwicklung. Iris Spranger, MdA und bau- und mietenpolitische Sprecherin dazu: „Die Bedeutung des Berliner Modells für die Entwicklung unserer Stadt ist hoch. In den Ausschussberatungen werde ich mich besonders intensiv mit dieser Evaluierung beschäftigen.“

Die Einführung des Berliner Modells wurde im Jahr 2014 beschlossen. Seitdem sind rund 30.500 Wohnungen, davon 7.300 mietpreis- und belegungsgebundene, sowie 2.400 Grundschulplätze und 2.250 Kitaplätze im Rahmen von städtebaulichen Verträgen gesichert worden. In derzeitigen Verhandlungen sind weitere 49 städtebauliche Verträge. Eine berlinweit einheitliche und transparente Verfahrensweise für den Abschluss städtebaulicher Verträge sichert die Übernahme von entstehenden Folgekosten der Wohnungsneubauvorhaben für soziale und technische Infrastruktur durch die Vorhabensträger. Sie sichert aber vor allem auch die Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum.

Zum 1. August 2018 wurde eine Erhöhung der Quote für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum erhöht. Bezogen auf die Geschossfläche Wohnen, wurde ein Anteil von 30% vereinbart. Auch damit wird ein großer Anteil zum Erhalt und zur Stärkung der Berliner Mischung geleistet. Ab einer Fläche von 5.000 m 2 Geschossfläche Wohnen kann das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung angewendet werden.

2021-01-15T14:48:34+01:0015.01.2021|

Realisierung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung

Iris Spranger MdA, bau-und mietenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion dazu: „Mit dem Instrument des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung wurden im August 2014 die Leitlinien für den Abschluss städtebaulicher Verträge, die zwischen dem Land Berlin, den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, gemeinwohlorientierten Bauträgern und privaten Bauherren geschlossen werden entwickelt. Hier wird die Übernahme von Kosten für technische, soziale und auch grüne Infrastruktur, die Voraussetzungen oder Folgen von geplanten Wohnungsbauvorhaben sind, durch den Vorhabensträger sichergestellt. Des Weiteren wird über das Berliner Modell die Absicherung geschaffen, dass in den Wohnungsneubauvorhaben auch preiswerter Wohnungsbau entsteht. Im Februar 2017 erfolgte eine Anpassung der Quote für mietpreis-und belegungsgebundenen Wohnraum auf 30 % der Geschossfläche Wohnen. Wir haben damit einen einheitlichen und transparenten Rahmen für den notwendigen Wohnungsneubau. Für unseren Bezirk bedeutet das, dass wir seitdem zwei Projekte mit einer Anzahl von 1.321 Wohnungseinheiten gemäß WE-Förderanteil von 25 % in der Planung haben. Davon sind 331 Wohneinheiten mietpreis-und belegungsgebunden. (mehr …)

2020-12-11T13:51:27+01:0011.12.2020|
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