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Gesellschaftlicher Zusammenhalt: Das macht Ben Schneider im Bundestag. Deshalb SPD wählen!

Gesellschaftlicher Zusammenhalt

2025-01-22T16:04:38+01:0030.01.2025|

Bundesverfassungsgericht verkündet Entscheidung über die Wiederholungswahl in Berlin 2023 – Bereits der Eilantrag wurde kurz vor der Wahlwiederholung abgelehnt; nun wurde in der Hauptsache entschieden

2022 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen 2021 vollständig zu wiederholen sei. Diese sehr weitgehende Entscheidung wurde zahlreich kritisiert, da sie von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich abwich. Diese Heranziehung völlig neuer Maßstabe, die u. a. zu einer uneinheitlichen Wahlprüfung in den Bundesländern führen, griff eine breite Gruppe von Politiker:innen, darunter Jan Lehmann und Dr. Matthias Kollatz von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus in einer Verfassungsbeschwerde an.

Den Eilantrag, die Wahlwiederholung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen, hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor der Wahl ablehnt. Die später folgende Begründung war, dass der Antrag in der Hauptsache unzulässig sei, da die Wahlprüfung der Berlin-Wahl einzig beim Berliner Landesverfassungsgericht liege. Nur für einen Notfall sei es dem Bundesverfassungsgericht möglich,  einzuschreiten.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun auch seine Entscheidung in der Hauptsache verkündet, dabei jedoch auf die umfangreiche Ablehnung des Eilantrages verwiesen.

Jan Lehmann, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und einer der Beschwerdeführer: „Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache jetzt entschieden hat, auch wenn ich die Folgen für problematisch halte. Die ursprünglich 2021 gleichzeitig stattfindende Bundestagswahl wurde nur in Teilen wiederholt, während die Berlin-Wahlen komplett wiederholt werden mussten. Zwei unterschiedliche Maßstäbe für den gleichen Wahltag – das schadet dem Vertrauen in unsere demokratischen Wahlen.“

Lehmann weiter: „Neben wirksamen Maßnahmen, die eine Resilienz des Landesverfassungsgerichtshofs sicherstellen, müssen wir auch über eine Mehrstufigkeit bzw. Revisionsmöglichkeit nachdenken. An der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs war maßgeblich als Mitglied des Spruchkörpers und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Robert Seegmüller beteiligt, der seit Langem auch Vorsitzender des CDU-Landesarbeitskreises der Juristen ist und nun sogar im Gespräch für das Bundesverfassungsgericht ist. Auch hatte sich der mit der Sache befasste Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, CDU, schon weit vor der Entscheidung seines Gerichts im Sommer abfällig zu Berlin geäußert. Einen Befangenheitsantrag hat das Bundesverfassungsgericht nun abschlägig beschieden, weil Herr Müller nicht mehr Mitglied des Bundesverfassungsgerichts ist. Das ist besonders schade, denn an der Eilsache war ja gerade er maßgeblich beteiligt.

Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht anerkennt, in Ausnahmefällen auch Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte prüfen zu dürfen. Nicht schlüssig ist jedoch die Einschränkung auf eine andauernde beziehungsweise systematische Abweichung von der bundesverfassungsrechtlichen Norm. Gerade in dem Demokratie-konstituierenden Bereich der Wahlen muss jede Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts im Einklang mit der Bundesverfassungsgerichts-Rechtsprechung stehen.

Sollte es in Zukunft in einigen Bundesländern demokratiefeindliche Landesverfassungsrichter geben, muss das Bundesverfassungsgericht frühzeitig eingreifen. Sonst könnte es schnell zu spät sein – das hat die Geschichte gezeigt.“

2025-01-28T17:08:01+01:0028.01.2025|

Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Am 27. Januar 1945, vor 80 Jahren, wurde das Konzentrationslager Auschwitz von der Roten Armee befreit. Dieses Datum steht wie kein zweites für die unvorstellbaren Menschheitsverbrechen des nationalsozialistischen Terrorregimes. Millionen Menschen wurden während der nationalsozialistischen Herrschaft systematisch verfolgt, entrechtet, gequält und ermordet. Allein in Auschwitz fanden über eine Million Menschen den Tod – darunter Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, Oppositionelle, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle sowie viele weitere, die von den Nationalsozialisten als „lebensunwert“ deklariert wurden.

Zum Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus erklärt Günther Krug, Vorsitzender der SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf: „Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus ist eine bleibende Verpflichtung für uns. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, der Opfer zu gedenken. Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit dürfen niemals wieder einen Platz in unserer Gesellschaft haben. Gerade in Zeiten, in denen rechte und rechtsextreme Kräfte wieder versuchen, Geschichtsrevisionismus und Hass zu verbreiten, stehen wir entschlossen für Demokratie und Menschenrechte ein. Gedenken bedeutet für uns nicht nur Erinnern, sondern auch Handeln gegen Hass, gegen Hetze und für eine offene und solidarische Gesellschaft.“

Auch in Marzahn-Hellersdorf bleibt die Auseinandersetzung mit der Geschichte und die Förderung einer lebendigen Erinnerungskultur zentral. Die SPD-Fraktion setzt sich daher weiterhin für Bildungsarbeit, Gedenkprojekte und den Schutz von Gedenkorten ein. Das Erinnern darf nicht verblassen – es ist eine Mahnung und Verpflichtung zugleich.

Die SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf wird sich aktiv an den verschiedenen Gedenkveranstaltungen im Bezirk beteiligen.

2025-01-27T15:25:34+01:0027.01.2025|

Bezahlbares Leben: Was Ben Schneider im Bundestag machen wird. Deshalb SPD wählen!

Bezahlbares Leben

Die Preise für Lebensmittel, Mieten und viele andere lebenswichtige Güter sind in den vergangenen Jahren rasant angestiegen und belasten besonders viele Menschen in Marzahn-Hellersdorf. Diese Kostensteigerungen stellen eine enorme Herausforderung dar, insbesondere für diejenigen, die ohnehin schon mit wenig auskommen müssen. Daher setze ich mich für eine steuerliche Entlastung von 95 Prozent der Menschen in unserem Land ein. Eine solche Entlastung ist dringend notwendig, um den Menschen in unserem Bezirk und darüber hinaus mehr Kaufkraft und finanzielle Sicherheit zu geben.

Darüber hinaus kämpfe ich dafür, die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel auf 5 Prozent zu senken, um gerade den Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen beim täglichen Einkauf zu helfen. Diese Maßnahme würde die Haushaltskosten deutlich senken und den Druck auf viele Familien und Singles in Marzahn-Hellersdorf verringern.

Bezahlbarer Wohnraum ist eines der drängendsten Probleme, mit denen wir in Marzahn-Hellersdorf konfrontiert sind. Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes ist es für mich klar: Wir brauchen mehr bezahlbare Wohnungen für alle Menschen. Es muss einfacher und schneller möglich sein, neue Wohnungen zu bauen – ohne jedoch die grünen Innenhöfe und die Lebensqualität in unseren Kiezen zu gefährden. Nachhaltiger Wohnungsbau, der sowohl den Bedürfnissen der Bewohner als auch dem Erhalt unserer grünen Oasen gerecht wird, muss Priorität haben.

Zudem unterstütze ich den Vorschlag der Gewerkschaften, einen sechsjährigen Mietenstopp einzuführen. Dieser Mietenstopp gibt allen aktuellen Mieterinnen und Mietern in Marzahn-Hellersdorf und anderswo eine dringend benötigte Verschnaufpause. Viele Menschen in unserem Bezirk sind durch steigende Mieten und Unsicherheiten auf dem Wohnungsmarkt zunehmend belastet. Ein Mietenstopp ist ein wichtiger Schritt, um diese Belastung zu mildern und für Stabilität und Gerechtigkeit auf dem Wohnungsmarkt zu sorgen.

 

2025-01-22T16:01:43+01:0027.01.2025|
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