Pressemitteilung

Kombibad Marzahn-Hellersdorf keineswegs vor dem Aus

In den gegenwärtigen Konsolidierungsbemühungen des Senats waren auch Infrastrukturmaßnahmen der Berliner Bäderbetriebe (BBB) betroffen, unter anderem das geplante Kombibad in Marzahn-Hellersdorf. Zukünftig werden für drei zu entwickelnde Standorte – Marzahn-Hellersdorf, Pankow und Spandau – nur noch 68 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Verbunden ist die Mittelreduzierung mit der Auflage, an den drei Standorten nur kostengünstige Typenschwimmhallen vorzusehen.

Leider wurde in öffentlichen Äußerungen das maßgeblich durch die SPD Marzahn-Hellersdorf initiierte und vorangetriebene Kombibad am Kienberg bereits als gescheitert bezeichnet. Nach Gesprächen mit den Berliner Bäderbetrieben sowie Abstimmungen mit unserer zuständigen Innen- und Sportsenatorin, Iris Spranger (SPD), sieht die SPD Marzahn-Hellersdorf weiterhin gute Chancen für die Umsetzung eines Freibades zusammen mit einer Schwimmhalle (Kombibad) am durch den Bezirk ausgewählten Standort.

Begleitend hatte die SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf zusammen mit der CDU-Fraktion einen Antrag ins Bezirksparlament (BVV) eingebracht, um zu demonstrieren, dass es weiterhin eine überparteiliche Einigkeit zur Entwicklung des Kombibades im Bezirk gibt.

Iris Spranger, Innen- und Sportsenatorin von Berlin, sagt: „Es ist äußerst wichtig, dass Marzahn-Hellersdorf weitere Möglichkeiten für den Schwimmsport erhält. Nach derzeitigem Stand können wir dies über den Bau eines Funktionsbades bzw. einer Typenschwimmhalle erreichen. Hierzu wird, wie vorgesehen, auf dem Plateau im Jelena-Santic-Friedenspark zeitnah eine solche Schwimmhalle errichtet werden. Typenschwimmhallen können schneller, kostengünstiger und mit weniger Aufwand realisiert werden. Des Weiteren ermöglichen sie eine flexible, ganzjährige Nutzung, welche auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger abgestimmt ist und beispielsweise Schul-, Freizeit- und Seniorenschwimmen ermöglicht. Gleichwohl halten wir an der Ursprungsidee eines Kombibades fest. Deshalb ist auch der Bau eines Freibadanteils vorgesehen. Die Errichtung einer Typenschwimmhalle ermöglicht es uns außerdem, künftig sowohl den Innen- als auch den Außenbereich weiterzuentwickeln. Alle bisherigen Schritte wie Standortsuche, Machbarkeitsstudien und die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sind die Grundlage dafür, dass wir jetzt zügig den Bau einer Schwimmhalle mit Freibadanteil realisieren können. Ich werde mich weiterhin unermüdlich dafür einsetzen, dass die derzeitigen Planungen schnellstmöglich umgesetzt werden.“

Initiator des Kombibads Marzahn-Hellersdorf und Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Gesundheit sowie Co-Kreisvorsitzender, Gordon Lemm, sagt: „Wenn andere unser Kombibad bereits beerdigen möchten, zeigt es, dass sie nie richtig an unseren Traum geglaubt haben. Von der bloßen Idee 2017 konnte ich mit vielen Unterstützern das Projekt so weit bringen, dass es inzwischen realisierbar ist. Von der Standortsuche bis zu Machbarkeitsstudien, Beteiligung der Bevölkerung und Einleiten eines Bebauungsplans haben wir unsere Hausaufgaben erfüllt.

Um jetzt zu scheitern, sind wir viel zu weit gekommen. Zu viele Hürden haben wir in der Vergangenheit genommen. Nie zuvor gab es einen von allen Beteiligten favorisierten Standort, noch nie eine dafür geeignete und mit den Bäderbetrieben abgestimmte Fläche und noch nie die Chance, so schnell in die Umsetzung zu kommen. Wir wünschen uns jetzt von den Bäderbetrieben eine schnelle Umsetzung der Typenschwimmhalle und idealerweise zugleich einer kleineren Freibadmöglichkeit in Anerkennung der Leistungen des Bezirks, diesen Standort möglich zu machen, und in Ansehung der Tatsache, dass über eine Viertelmillion Menschen keine wohnortnahe Möglichkeit zum legalen und erschwinglichen Baden in den heißen Monaten haben.  Mit Unterstützung unserer Innensenatorin, die stets eine starke Unterstützerin des Projekts war, sehe ich hier gute Chancen auf eine Realisierung. Wir stehen nach wie vor dafür ein, dass unser Kombibad mit den Berliner Bäderbetrieben umgesetzt werden soll. Denn wir wollen ein Badevergnügen auf hohem Niveau, aber bezahlbar für alle Familien unseres Bezirks.“

Günther Krug, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion Marzahn-Hellersdorf, sagt: „Das Kombibad ist und bleibt eines der wichtigsten Projekte unserer Arbeit in der BVV. Wir unterstützen als Fraktion, alle Bemühungen in unserem Bezirk, endlich die Pläne eines Kombibades zu realisieren. Sind wir doch der einzige Berliner Bezirk ohne eigenes Freibad. Wir sind besonders dankbar für die Unterstützung des Projektes durch die Senatorin Iris Spranger und den Bezirksstadtrat Gordon Lemm.“

2025-02-11T09:34:37+01:0011.02.2025|

SPD-Bundestagskandidaten fordern zügige Umsetzung der TVO

Die Bundestagskandidaten der SPD für Treptow-Köpenick, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf – Ana-Maria Trăsnea, Jan Zimmerling und Ben Schneider – setzen sich nachdrücklich für eine schnelle Realisierung der Tangentialverbindung Ost (TVO) ein. Sie fordern, dass die Planungen ohne weitere Verzögerungen vorangetrieben und die nötigen Bundesmittel bereitgestellt werden.

„Die Menschen in Karlshorst, Biesdorf und Treptow-Köpenick brauchen endlich Entlastung. Sie stehen tagtäglich im Stau und leiden unter Lärm und Abgasen“, so Ana-Maria Trăsnea.

Gleichzeitig ist eine leistungsfähige Infrastruktur entscheidend für wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze: „Ohne die TVO bleiben Unternehmen in Schöneweide, Adlershof und Berlin Eastside schlecht erreichbar, Investitionen werden ausgebremst. Seit Jahrzehnten wird diese Verbindung geplant – jetzt muss sie endlich umgesetzt werden“, betont Trăsnea.

Die SPD sieht die TVO als Teil eines umfassenden Mobilitätskonzepts, das sowohl den Autoverkehr als auch Radwege und perspektivisch eine Schienenanbindung umfasst. „Wir brauchen eine moderne Infrastruktur, die alle Verkehrsformen mitdenkt. Ein Radschnellweg ist fest eingeplant, langfristig muss auch die Schienen-TVO kommen“, ergänzt Ben Schneider.

Die SPD-Kandidaten fordern, dass sich die neue Bundesregierung klar zur Finanzierung der TVO bekennt und deren Realisierung vorantreibt. Gleichzeitig müsse der Berliner Senat das Planfeststellungsverfahren zügig voranbringen. „Dieses Verkehrsprojekt ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Jahrelange Verzögerungen haben den Berliner Osten verkehrspolitisch zurückgeworfen – das darf nicht so bleiben“, so Jan Zimmerling.

2025-02-10T18:49:21+01:0010.02.2025|

2024 nur 45 Meter Radweg in Marzahn-Hellersdorf gebaut – Blockiert der Fachkräftemangel den Radwegeausbau?

Jan Lehmann, SPD-Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf: „Es zeigt sich immer wieder: wo es sichere und durchdachte Radwege gibt, steigen die Menschen aufs Rad um. Das entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch alle anderen Verkehrsarten. Doch ohne Fachleute lässt sich nichts planen, geschweige denn bauen. Wir können von den Beamten im Straßen- und Grünflächenamt nicht erwarten, die Planung des Radverkehrs nebenbei zu erledigen. Die bisherigen Bemühungen des Bezirksamts bei der Fachkräftegewinnung reichen offensichtlich nicht aus. Dabei müssen wir auch den Blick weiten: alle Bezirke haben in diesem Bereich Probleme, Stellen zu besetzen. Die Senatsverkehrsverwaltung muss hier nachbessern und den Fokus auf die Personalgewinnung in den Bezirken setzen. Dafür braucht es vor allem auch mehr Geld – solange sich in der Privatwirtschaft vielfach mehr verdienen lässt, wird in der Verwaltung Personal fehlen. Doch auch die Bezirke müssen sich fortwährend Gedanken darüber machen, wie sie neues Personal gewinnen und insbesondere auch attraktive und moderne Arbeitsumfelder bei sich schaffen können. Der Bezirk muss hier einfallsreicher werden und ggf. weitere Anreize schaffen. Sich mit dem Stillstand abzufinden, kann keine Lösung sein.“

Nur ein kleines Stück Radspur – insgesamt 45 m – ist im gesamten Jahr 2024 im Bezirk neu entstanden. Damit kann niemand zufrieden sein. Dass im vergangenen Jahr lediglich der Radweg an der neuen Querung der Hellersdorfer Straße in Marzahn-Hellersdorf geschaffen wurde, erfuhr der SPD-Abgeordnete Jan Lehmann durch die Antwort auf seine Anfrage an den Senat.

Ein Grund scheint auch der bereits seit Jahren bestehende gravierende Fachkräftemangel im Bereich der Bauplanung der Berliner Verwaltung zu sein.

Seit 2018 war in Marzahn-Hellersdorf nur ein einziger Radverkehrsplaner anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen (§ 37 Abs. 5 Mobilitätsgesetz Berlin) zwei eingestellt. Und das auch nur für zwei Jahre: Die restliche Zeit sind beide Stellen dauerhaft ausgeschrieben – ohne Erfolg. Das Bezirksamt prüft zwar regelmäßig, ob die Ausschreibungen verbessert werden können und hat sich auch im Rahmen von Messen direkt Ausbildungseinrichtungen vorgestellt. Bisher ist das alles vergebens.

Stattdessen muss die Arbeit von anderen Stellen im Straßen- und Grünflächenamt erledigt werden. Diese können neben ihrer eigentlichen Arbeit aber kaum noch für einen ausreichenden Ausbau des Radverkehrs sorgen. Mehrere Radverkehrsprojekte seien aus diesen Gründen verzögert.

2025-02-11T07:36:38+01:0010.02.2025|

SPD Kreisbüro mit rechtsextremen Botschaften beschmiert

In der Nacht vom Donnerstag, 30. Januar 2025, zu Freitag, 31. Januar 2025, wurde das SPD Kreibüro mit rechtsextremen Botschaften beschmiert.

Dazu die SPD-Landesvorsitzenden Nicola Böcker-Giannini und Martin Hikel:

„Wir verurteilen diesen mutmaßlichen rechtsextremen Angriff auf unser Kreisbüro in Marzahn-Hellersdorf. Gerade in diesen politisch aufgeladenen Zeiten sollte es Konsens sein, friedvoll miteinander umzugehen. Das gilt auch für alle Angriffe auf die Büros anderer Parteien. Als SPD stehen wir seit 1863 für klare Kante, das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.“

 

Gordon Lemm, Kreisvorsitzender der SPD Marzahn-Hellersdorf:

„Wer keine Argumente hat, setzt auf Gewalt und Einschüchterung. Allerdings hat die SPD über 160 Jahre Erfahrung mit diesen Methoden umzugehen. Weder lassen wir uns einschüchtern, noch geben wir in unserem Streben für eine freie Demokratie in einer sozialen Marktwirtschaft und einem vereinten Europa nach. Die SPD bleibt der Fels unserer Demokratie.“

2025-02-03T10:20:10+01:0031.01.2025|

Bundesverfassungsgericht verkündet Entscheidung über die Wiederholungswahl in Berlin 2023 – Bereits der Eilantrag wurde kurz vor der Wahlwiederholung abgelehnt; nun wurde in der Hauptsache entschieden

2022 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen 2021 vollständig zu wiederholen sei. Diese sehr weitgehende Entscheidung wurde zahlreich kritisiert, da sie von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich abwich. Diese Heranziehung völlig neuer Maßstabe, die u. a. zu einer uneinheitlichen Wahlprüfung in den Bundesländern führen, griff eine breite Gruppe von Politiker:innen, darunter Jan Lehmann und Dr. Matthias Kollatz von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus in einer Verfassungsbeschwerde an.

Den Eilantrag, die Wahlwiederholung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen, hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor der Wahl ablehnt. Die später folgende Begründung war, dass der Antrag in der Hauptsache unzulässig sei, da die Wahlprüfung der Berlin-Wahl einzig beim Berliner Landesverfassungsgericht liege. Nur für einen Notfall sei es dem Bundesverfassungsgericht möglich,  einzuschreiten.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun auch seine Entscheidung in der Hauptsache verkündet, dabei jedoch auf die umfangreiche Ablehnung des Eilantrages verwiesen.

Jan Lehmann, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und einer der Beschwerdeführer: „Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache jetzt entschieden hat, auch wenn ich die Folgen für problematisch halte. Die ursprünglich 2021 gleichzeitig stattfindende Bundestagswahl wurde nur in Teilen wiederholt, während die Berlin-Wahlen komplett wiederholt werden mussten. Zwei unterschiedliche Maßstäbe für den gleichen Wahltag – das schadet dem Vertrauen in unsere demokratischen Wahlen.“

Lehmann weiter: „Neben wirksamen Maßnahmen, die eine Resilienz des Landesverfassungsgerichtshofs sicherstellen, müssen wir auch über eine Mehrstufigkeit bzw. Revisionsmöglichkeit nachdenken. An der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs war maßgeblich als Mitglied des Spruchkörpers und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Robert Seegmüller beteiligt, der seit Langem auch Vorsitzender des CDU-Landesarbeitskreises der Juristen ist und nun sogar im Gespräch für das Bundesverfassungsgericht ist. Auch hatte sich der mit der Sache befasste Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, CDU, schon weit vor der Entscheidung seines Gerichts im Sommer abfällig zu Berlin geäußert. Einen Befangenheitsantrag hat das Bundesverfassungsgericht nun abschlägig beschieden, weil Herr Müller nicht mehr Mitglied des Bundesverfassungsgerichts ist. Das ist besonders schade, denn an der Eilsache war ja gerade er maßgeblich beteiligt.

Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht anerkennt, in Ausnahmefällen auch Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte prüfen zu dürfen. Nicht schlüssig ist jedoch die Einschränkung auf eine andauernde beziehungsweise systematische Abweichung von der bundesverfassungsrechtlichen Norm. Gerade in dem Demokratie-konstituierenden Bereich der Wahlen muss jede Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts im Einklang mit der Bundesverfassungsgerichts-Rechtsprechung stehen.

Sollte es in Zukunft in einigen Bundesländern demokratiefeindliche Landesverfassungsrichter geben, muss das Bundesverfassungsgericht frühzeitig eingreifen. Sonst könnte es schnell zu spät sein – das hat die Geschichte gezeigt.“

2025-01-28T17:08:01+01:0028.01.2025|
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