Jan Lehmann

eGoverment Monitor: Berlin auf dem richtigen Weg

Jan Lehmann, Sprecher für Digitalisierung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin: „Auch wenn es immer Luft nach oben gibt: Alles deutet darauf hin, dass Berlin bei der Digitalisierung auf dem richtigen Weg ist und mit großen Schritten vorangeht! Immer häufiger kann auf den Gang zum Amt verzichtet werden und stattdessen alles schnell und bequem online erledigt werden.

Nach dem Wohnberechtigungsschein Anfang Oktober kann ab Mitte des Monats Oktober auch die Wohnungsanmeldung – die am häufigsten genutzte Verwaltungsleistung – online erfolgen. Dies entlastet die Verwaltung und bringt es uns dem 14-Tage-Ziel näher. Im übrigen sehe ich im Gegensatz zum Regierenden Bürgermeister, dass die Bürgerinnen und Bürger von uns dieses 14-Tages-Ziel jetzt irgendwann erwarten. Positiv ist aber, dass von den 25 am stärksten nachgefragten Verwaltungsdienstleistungen bis Ende des Jahres dann 16 digital verfügbar sind.

Zeitgleich mit der Digitalisierung der Angebote müssen wir sie aber auch bekannter machen. Obwohl sie zum Teil sogar günstiger sind, werden noch vergleichsweise wenig Angebote digital genutzt. Die verstärkte Nutzung des Online-Ausweises ist dafür jedoch ein ermutigendes Zeichen.“

Wichtiges Stimmungsbarometer

Die Untersuchung der Initiative D21 über die Nutzung der eGoverment-Angebote in Deutschland zeigt für Berlin insgesamt eine positive Entwicklung. Die nutzerzentrierte Studie hat über 8.000 Menschen in Deutschland zu ihrer Nutzung von digitalen Verwaltungsdienstleistungen befragt. Der repräsentative Bericht erscheint bereits seit 2010 und hat sich als ein wichtiges Stimmungsbarometer für den Fortschritt der Digitalisierung in Deutschland etabliert.

Zufriedenheit mit Online-Dienstleistungen deutlich gewachsen

60 % der Berlinerinnen und Berliner, die die online Verwaltungsangebote kennen, sind mit diesen zufrieden. Das ist ein deutliches Plus von 16 Prozentpunkten im Vergleich zu 2023.

Bei der Nutzung des Online-Personalausweises steht Berlin zudem mit 32 % an erster Stelle der Bundesländer. Mit 15 Prozentpunkten mehr als im vergangenen Jahr ist das beinahe eine Verdoppelung und auch das stärkste Wachstum aller Bundesländer. Der Ausweis ist für die sichere Identifizierung online zentral und ein gutes Maß, in wie gut die digitalen Angebote tatsächlich genutzt werden.

2024-10-11T14:35:57+02:0011.10.2024|

Ab 30. September: Wohnberechtigungsschein online beantragen

Jan Lehmann, digitalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin:

„Dass der Wohnberechtigungsschein ab heute online beantragt werden kann, ist ein wichtiger Schritt für Berlins Digitalisierung der Bürgerdienstleistungen. Dieser Antrag reiht sich in die bereits über 350 online verfügbaren Dienstleistungen. Berlinerinnen und Berliner werden zunehmend von der digitalisierten Verwaltung profitieren. Bei über 70 Tausend Beantragungen im letzten Jahr, die alle händisch verarbeitet werden mussten, ist der komplett digitale Antrag eine Erleichterung sowohl für Bürger:innen als auch für die Verwaltung. Hier zeigt sich wieder:  Digitalisierung macht Antragstellung einfacher. Hierbei hilft die interaktive Gestaltung beim Ausfüllen, etwa indem darüber informiert wird, welche Unterlagen und Nachweise noch hochgeladen werden müssen.

Der nächste große Brocken wird das digitale Ummelden des Wohnsitzes im Oktober sein. Dieses aus Hamburg übernommene Verfahren in Berlin einzusetzen, war nicht leicht. Aber mit über 500 Tausend Verwaltungsvorgängen, die damit potenziell digital stattfinden können, wird das ein Quantensprung der Verwaltungsdigitalisierung für Berlin sein. Damit ist das digitale Ummelden des Wohnsitzes die wohl größte einzelne Digitalisierungs-Maßnahme, die direkt den Berlinerinnen und Berliner zugutekommt. Durch dadurch frei werdende Kapazitäten wird es einfacher werden, in Zukunft Bürgeramtstermine für andere Dinge zu erhalten.“

2024-10-09T15:00:34+02:0030.09.2024|

Berliner Bundesratsinitiative: Zeug:innen und Gerichtspersonen konsequenter schützen und organisierte Kriminalität intensiver bekämpfen!

Wer in einem Gerichtsprozess aussagt, muss vom Rechtsstaat beschützt werden. Dies gilt umso mehr in Fällen von organisierter Kriminalität.

Berlin startet nun eine Bundesratsinitiative, um Zeug:innen und Gerichtspersonen (Richter:innen und andere am Gericht arbeitende Personen) besser zu schützen. Dafür soll unter anderem der Nötigungsparagraf im Strafgesetzbuch um diesen Spezialfall ergänzt werden.

Als rechtspolitischer Sprecher der Fraktion der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus begrüßt Jan Lehmann, dass der Senat die Bundesratsinitiative jetzt beschließt. Er kommt damit einer Anregung des SPD-Abgeordneten und Vorsitzenden des Innenausschusses, Florian Dörstelmann, nach. Der entsprechende Antrag wurde bereits vor der Sommerpause von der Koalition beschlossen.

Jan Lehmann weiter: „Berlin geht mit diesem Vorstoß entschlossen gegen die organisierte Kriminalität vor. Insbesondere beim Kampf gegen gewaltbereite kriminelle Organisationen ist der Schutz von Zeug:innen und des Gerichtspersonals unerlässlich. Jetzt sollten die anderen Bundesländer den Vorschlag zügig prüfen und unterstützen.“

2024-09-10T12:25:11+02:0010.09.2024|

Europäisches Bezahlsystem Wero schnellstmöglich in der Berliner Verwaltung einsetzen

Anfang Juli 2024 wurde die erste Phase des neuen europäischen Bezahlsystems Wero gestartet. Getragen vom europäischen Bankenverbund EPI soll es damit eine europäische Alternative zum Online-Bezahlen mit Kreditkarte oder PayPal geben. Bereits jetzt es möglich, damit in Echtzeit Geld unter Angabe einer Handynummer oder einer E-Mail-Adresse an andere Privatpersonen zu versenden. Kommendes Jahr soll das System dann für den Online-Handel, im Jahr darauf auch im stationären Handel eingeführt werden. Anders als das gescheiterte Giropay der deutschen Banken ist Wero ein gesamteuropäisches System. Während momentan nur Kund:innen der teilnehmenden Banken das System nutzen können, soll es in Zukunft eine App geben, mit der alle mit Wero bezahlen können.

Während das Bezahlen bei einem Besuch im örtlichen Bürgeramt nicht einheitlich geregelt ist, sondern je nach Bezirk unterschiedlich ist, wird bei den online verfügbaren Bürgerdiensten mit dem IKT-Basisdient „ePayment“ bezahlt. Mit diesem können momentan Kreditkarten (MasterCard und VISA), SEPA-Lastschrift und PayPal genutzt werden.

Aber: Während die SEPA-Lastschrift umständlich ist und mehrere Tage zur Abrechnung benötigt, sind die anderen Bezahlmöglichkeiten von amerikanischen Unternehmen abhängig. Diese auf die hohen europäischen Datenschutzstandards zu verpflichten, ist ein andauernder Kampf. Immer wieder zeigen Berichte, dass amerikanische Unternehmen sensible Daten über Bezahlvorgänge verkaufen. Die Datenverarbeitung bei Wero findet dagegen direkt bei den beteiligten Banken und von vornherein somit im Geltungsbereich der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) statt.

Der Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin für Digitalisierung und Datenschutz Jan Lehmann fordert: „Sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, sollte es in der Berliner Verwaltung möglich sein, mit hohen Datenschutzstandards, sicher und schnell zu bezahlen. Dazu gehört auch, den neuen Dienst Wero schnellstmöglich einzuführen bzw. anzubieten. Der neue Dienst hat ja den Namen Wero. Das ist ein Kunstwort aus „We“ (engl. „Wir“) und „vero“ (lat. „wahr“) und weckt somit schon deshalb große Erwartungen.“

2024-09-02T12:40:35+02:0028.08.2024|

Autokauf-Plakate überfluten die Stadt

Verwaltung ist machtlos gegenüber dieser illegalen Plakatierung

Jeder kennt sie: Überall in der Stadt hängen Plakate an Laternen mit Aufschriften wie „Wir kaufen dein Auto“. Was jedoch die Wenigsten wissen: diese hängen dort praktisch alle illegal. Denn für das Aufhängen von Plakaten benötigt es eine antrags- und kostenpflichtige Sondernutzungserlaubnis. Diese wurde nicht nur nicht erteilt, eine solche Plakatierung würde auch nicht genehmigt werden.

Der Abgeordnete aus Marzahn-Hellersdorf Jan Lehmann hat nun erneut beim Senat nachgefragt, wie Berlin gegen diese illegalen Machenschaften vorgeht.

Berlin hat für die Verwaltung der Außenwerbung einen Vertrag mit der Ilg-Außenwerbung GmbH geschlossen, die demnach für die Entfernung der illegal angebrachten Plakate verantwortlich ist. Die Mitarbeitenden der Ilg-Außenwerbung GmbH führen einmal im Jahr eine Sonderreinigungsaktion durch, um illegale Plakate zu entfernen und kontrollieren in jedem Monat einen anderen Bezirk. Zudem ist die Firma verpflichtet, regelmäßig Kontrollfahrten durchzuführen.

2022 hat die GmbH 189 Plakate allein in Marzahn-Hellersdorf entfernt, im vergangenen Jahr 2023 waren es schon 1.164 Plakate. Zum Teil werden die Plakate auch vom Ordnungsamt entfernt, diese werden jedoch nicht statistisch erfasst. In diesem Jahr wird sich die Anzahl der entfernten Plakate wohl verdoppeln: Bereits jetzt sind 1.995 von dem Unternehmen abgenommen worden. Das Problem wird also zunehmend größer. Obwohl so viele Plakate entfernt werden, sind die übrigen trotzdem omnipräsent im Stadtbild. Lehmann dazu: „Die Plakate müssen konsequenter entfernt werden. Der Vertrag mit der Ilg-Außenwerbung GmbH geht bis 2028 und kann noch fünf Jahre verlängert werden. Illegale Plakate in diesem Ausmaß sind neu – hier muss das Unternehmen verpflichtet werden, häufiger zu kontrollieren, um der Flut Herr zu werden.

Wenn das geltende Recht nicht durchgesetzt wird, lernen die Betrüger das und nutzen dies aus. Hier geht es schon lange nicht mehr darum, dass ein Bäcker mal einen Antrag vergessen hat, sondern es wird mit viel krimineller Energie seit Jahren zig tausendfach gegen das Recht verstoßen. Und ob bei diesen klandestinen Autokäufen sonst alles mit rechten Dingen zugeht, ist ebenfalls mehr als zweifelhaft.“

Rechtlich handelt es sich bei den illegalen Plakaten lediglich um Ordnungswidrigkeiten. Doch die Ordnungsämter stoßen bei der Verfolgung der Verantwortlichen an ihre Grenzen. Die Telefonnummern auf den Plakaten sind auf falsche Namen registriert und so nicht ohne Weiteres auszumachen. Ein Mann, der z. B. beim Aufhängen der Plakate erwischt wurde, ist ohne Meldung wegzogen und somit nicht mehr für das zustände Ordnungsamt auffindbar.

Das illegale Plakatieren ist alles andere als eine Lappalie: Die Ilg-Außenwerbung GmbH schätzt die Kosten für die Entfernung der Plakate auf ca. 235.000 € im Jahr 2023.

Lehmann: „Es kann nicht sein, dass sich hier Kriminelle seit Jahren sich nicht an die Regeln halten und den Ordnungsämtern auf der Nase herumtanzen. Ich bin der Meinung, dass das LKA Berlin hier Ermittlungen aufnehmen muss und die Hintermänner ausfindig machen sollte – ein Autokäufer kann ja nicht dauerhaft im Hintergrund bleiben.“

Davon, die Plakate selbst abzunehmen, rät die Senatsverwaltung ab. Zu unklar sei für Privatpersonen, ob es sich im spezifischen Fall um ein unrechtmäßig angebrachtes Plakat handele. Stattdessen sollen die Plakate mit der Ordnungsamt-App oder online auf ordnungsamt.berlin.de gemeldet werden.

2024-09-02T13:17:03+02:0018.08.2024|
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