Barrierefreiheit auf den denkmalgeschützten Bahnhöfen der U5
Jan Lehmann, Abgeordneter für Kaulsdorf und Hellersdorf: „Mobilität ist ein Grundrecht, das für alle gilt – egal, ob mit Rollstuhl, Rollator oder auch Kinderwagen. Gut, dass Berlin hierbei mit gutem Vorbild vorangeht!“
Marion Hoffmann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion in der BVV Marzahn-Hellersdorf: „Denkmalschutz und Barrierefreiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Beides ist wichtig: die historischen U-Bahnhöfe zu erhalten und auch allen Menschen den barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Den zügigen Bau von Aufzügen kann ich daher sehr befürworten.“
Jeder, der gelegentlich die U5 nutzt, vom Hauptbahnhof über Hellersdorf raus nach Hönow, kennt die Rampen an den DDR-Bahnhöfen als Alternative zu den Treppen. Sie sind zwar praktisch, um mit dem Fahrrad oder – etwas Mühe – mit dem Kinderwagen die Höhe zu überwinden. Für eine echte Barrierefreiheit sind sie jedoch zu steil. Wurde früher eine 10%-Steigung als annehmbare Barrierefreiheit definiert, dürfen es heutzutage maximal 6 % sein. Dann kommen unsere Bürgerinnen und Bürger auch mit dem Rollstuhl gut auf den Bahnsteig.
Der SPD-Abgeordnete für Kaulsdorf und Hellersdorf Jan Lehmann hat mit einer schriftlichen Anfrage den aktuellen Stand und die genauen Planungen der BVG zum Thema erfragt. Auf 18 der insgesamt 26 Stationen der U-Bahnlinie 5 gibt es bereits Aufzüge. Unter den acht Bahnhöfen ohne Aufzüge gibt nur im Bahnhof Hönow eine Rampe, die modernen Standards entspricht. Die sieben anderen U-Bahnhöfe (Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Wuhletal, Kaulsdorf-Nord, Cottbusser Platz, Hellersdorf und Louis-Lewin-Straße) sind bisher nicht barrierefrei.
Besser sieht es bei den Blindenleitsystemen aus: sie existieren auf jedem Bahnhof der Strecke in ausreichendem Maße.
Die steilen Bahnhofsrampen entsprechen zwar noch den rechtlichen Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans. Dennoch plant die BVG auch diese Bahnhöfe mit Aufzügen auszustatten, denn eine Änderung der Steigung und eine Nachbesserung ist baulich nicht möglich. Damit die Baumaßnahmen in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre umgesetzt werden können, läuft für die Bahnhöfe Elsterwerdaer Platz, Kaulsdorf-Nord, Wuhletal, Cottbusser Platz und Louis-Lewin-Straße bereits die Vorplanung.
Dabei werden sowohl die technische Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit als auch der Denkmalschutz geprüft. Gerade letzteres spielt eine große Rolle bei den denkmalgeschützten Bahnhöfen der U5. Für das zweite Quartal dieses Jahres ist eine gemeinsame Begehung der Bahnhöfe durch Mitarbeiter:innen von Senatsverkehrsverwaltung, Landesdenkmalamt, Denkmalbehörde des Bezirks und der BVG geplant, um die finalen Standorte der Aufzüge festzulegen. Bezahlt wird der Bau der Aufzüge durch Fördermittel des Landes Berlin.
Denkmalschutz und Barrierefreiheit stehen beim Bauen oft unversöhnlich nebeneinander. Bei den U-Bahnhöfen ist das jedoch anders. Die BVG und das Landesdenkmalamt arbeiten hier eng zusammen und sprechen viel miteinander ab. Durch die Vielzahl neu erschaffener Aufzüge an denkmalgeschützten Bahnhöfen in den vergangenen Jahren haben die beiden Akteure dafür schon bewährte Standards entwickelt.
In den nächsten Jahren sollen darüber hinaus die insgesamt acht Bahnhöfe grundsaniert werden: Biesdorf-Süd, Elsterwerdaer Platz, Wuhletal, Kaulsdorf-Nord, Cottbusser Platz, Hellersdorf, Louis-Lewin-Straße sowie Hönow. Die gute Nachricht: Schienenersatzverkehr soll dafür nicht nötig werden.