Pandemie

Fraktionen demokratischer Parteien im Berliner Abgeordnetenhaus beschließen mobile Luftfilter für alle Unterrichtsräume

Iris Spranger, MdA und Kreisvorsitzende der SPD Marzahn-Hellersdorf, dazu:

„Auf der vergangenen Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses haben wir gemeinsam mit der CDU, der Linken, den Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP den Antrag „Umgehende Beschaffung von mobilen Luftfiltern für alle Unterrichtsräume“ beschlossen.

Wir waren uns parteiübergreifend darüber einig, dass neben dem regelmäßigen Lüften, zusätzlich Luftfilteranlagen für jeden Klassenraum nötig sind. Wir wollen einen sicheren Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen. Deshalb muss der Berliner Senat unverzüglich weitere mobile Luftreinigungsgeräte zur flächendeckenden Ausstattung aller Unterrichtsräume beschaffen.

Die pandemische Lage ist noch nicht vorüber, im Gegenteil, die Zahlen steigen wieder. Der Senat ist hier in der Verantwortung den Schulbetrieb und vor allem den Präsenzunterricht an den Schulen abzusichern. Die derzeitige Anzahl an Luftfiltergeräten reicht bei weitem nicht aus, alle Klassenräume zu bestücken. Es dürfen nicht einige Schülerinnen und Schüler einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt werden. Das Geld wird vom Land Berlin dafür bereitgestellt. Jetzt muss dieser Beschluss zügig umgesetzt werden.“

2021-08-25T10:19:12+02:0025.08.2021|

Kreis und Fraktion der SPD Marzahn-Hellersdorf zu Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf Wirtschaft, Kultur und Familie im Bezirk

Auf der Bund-Länder-Konferenz vom 28. Oktober 2020, haben sich Bundesregierung und Ministerpräsident/-innen der 16 Länder auf neue Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie geeinigt. Auswirkungen der Maßnahmen werden insbesondere in den Kommunen zu spüren sein. Jetzt ist es Aufgabe der Kommunalpolitik, die Sorgen, Nöte, um die Pandemie, aber auch Auswirkungen des Lockdowns ernst zu nehmen und zu begleiten. Die SPD übernimmt dazu Verantwortung auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene etwa durch Soforthilfen in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 für Unternehmen, die von der Schließung betroffen sind. Diese Regelung gilt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, Solo-Selbstständige, Kultureinrichtungen und Veranstaltungswirtschaft. Hinzu kommt das Offenhalten von Schulen, Kitas und Jugendclubs sowie die Schaffung weiterer wichtiger Schutzräume für Opfer häuslicher Gewalt. Auch andere Maßnahmen wurden erfolgreich auf den Weg gebracht. (mehr …)

2020-11-06T11:17:47+01:0006.11.2020|
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