Jan Lehmann, Sprecher für Verfassungsschutz und Recht der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von
Berlin, begrüßt den Entwurf der Innensenatorin Iris Spranger der Gesetzesänderungen auf dem Gebiet des Verfassungsschutzrechts in Berlin, der heute im Senat vorgestellt wurde.

„Insbesondere, weil die bestehenden Regelungen schon beinah ein Vierteljahrhundert alt sind und das Bundesverfassungsgericht in der Zwischenzeit mehrere wegweisende Beschlüsse zu diesem Themenfeld gefasst hatte, wurde eine Novellierung auch in Berlin notwendig. In den neuen Vorschriften sind nicht nur die Befugnisse des Berliner Verfassungsschutzes genauer als je zuvor bezeichnet.“
Als besonders erfreulich zu nennen sind der in § 15 des novellierten Verfassungsschutzgesetzes Berlin explizit bezeichnete Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung als auch weiterer zeugnisverweigerungsberechtigter Personen (§ 16).
Verbesserte richterliche Vorab-Kontrolle
Gestiegen ist insgesamt die Anzahl der nur nach richterlicher Bestätigung erlaubten Anwendungen nachrichtendienstlicher Mittel. Jan Lehmann: „Das ist für eine freie und demokratische Stadt wie Berlin ein gutes Signal. Nach Rücksprache mit der Justizverwaltung wird dafür beim Amtsgericht Tiergarten ständig eine richterliche Ansprechperson zur Verfügung stehen.“
Auch für den Umgang mit solchen Parteien wie der AfD können die neuen Vorschriften Veränderungen bringen. Nach Inkrafttreten der neuen Regelungen wird unser Berliner Verfassungsschutz auch über von ihm beobachtete Verdachtsfälle informieren dürfen.
Essentiell für Jan Lehmann ist, dass „der Verfassungsschutzausschuss im Abgeordnetenhaus auch auf der Grundlage der neuen Regelungen weiter eine intensive Kontrolle über die Arbeit des Verfassungsschutzes ausüben wird.“