Abgeordnetenhaus diskutiert Solargesetz
Bisher ist geplant, dass Berlin im Jahr 2050 klimaneutral wird. Besser wäre jedoch schon 2035 oder gar 2030. Denn die Lage ist ernst: Die Klimaveränderungen treffen uns alle: Extreme Wetterlagen, Flüchtlinge, Dürre, Pandemien, Hochwasser. Ein Baustein für den Klimaschutz ist das neue Berliner Solargesetz. Die Dächer der Stadt bergen großes Potenzial zur Stromproduktion. Das muss genutzt werden.
Das neue Solargesetz soll ab 1. Januar 2023 gelten. Es betrifft vor allem Neubauten, aber auch Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird. Einige argumentieren jetzt unsachlich, dass es an Omas Sparstrumpf gehen soll. Dem ist nicht so. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, beispielsweise für Nord-Dächer oder wenn ein Einbau technisch nicht möglich ist. Das Gesetz wird momentan vier Ausschüssen des Abgeordnetenhauses beraten. Dabei achtet die SPD darauf, dass die Vorgaben sozial gerecht und ausgewogen ausgestaltet werden. Klimaschutz muss und wird sozial gerecht sein.
Beim Bau von Solaranlagen stehen KfW-Förderungen bereit, mit denen besonders günstig finanziert werden kann. Es gibt sie u.a. für die Dämmung des Daches, den Einbau einer Heizungs-, Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage.
Das Solargesetz eröffnet die Möglichkeit, dass alle zum Klimaschutz beitragen können. Auch rechnet sich die eigene Stromerzeugung meist schnell. Solaranlagen, die den Anforderungen des Gesetzesentwurfs entsprechen, gibt es ab etwa 2.000 €. Sozial ausgestalteter Klimaschutz eignet sich also nicht für Panikmache. Es geht um die Zukunft unserer Kinder und der nachfolgenden Generationen.
Für Fragen steht der Jurist und Kandidat für das Abgeordnetenhaus, Jan Lehmann, zur Verfügung. Er selbst ist vom Solargesetz unmittelbar betroffen: mail@jan-lehmann.de
Artikel aus der Stadtblatt-Ausgabe Mai 2021: Jan Lehmann, stellvertretender Kreisvorsitzender und Kandidat für das Berliner Abgeordnetenhaus in Hellersdorf-Süd und Kaulsdorf-Nord