Vor 20 Jahren hat die Berliner Härtefallkommission ihre Arbeit aufgenommen. An die Kommission können sich geflüchtete Menschen wenden, deren Asylgesuch abgelehnt wurde und die keine Aufenthaltserlaubnis haben. Nach sorgfältiger Prüfung gibt die Kommission, zu der unter anderem Vertreterinnen und Vertreter aus Kirchen und Wohlfahrtsverbänden sowie des Flüchtlingsrats gehören, ein Votum ab. Ziel ist es, dringende persönliche oder humanitäre Gründe zu berücksichtigen und unangemessene Härten zu vermeiden.

Nun hat die Kommission ihren Bericht für das vergangene Jahr 2024 vorgelegt. Aus ihm geht hervor, dass ich als Innensenatorin in den meisten Fällen – fast 90 Prozent – dem Votum der Härtefallkommission zugestimmt habe. Seit Beginn meiner Amtszeit liegt die Quote der stattgegebenen Ersuchen sehr hoch, zwischen annähernd 90 bis 96 Prozent. In den allermeisten Fällen haben mich die Gründe für die Empfehlungen der Härtefallkommission überzeugt. Seitdem die Kommission 2005 ihre Arbeit aufgenommen hat, lagen die Quoten zuvor regelmäßig weit darunter.

Durch meine Entscheidungen konnte im Jahr 2024 in 189 von 211 Fällen eine Aufenthaltserlaubnis ermöglicht werden. Bei den Fällen geht es um Einzelpersonen und auch um Familien, die andernfalls zur Ausreise verpflichtet wären. Bei insgesamt 435 Menschen wurde aus überzeugenden persönlichen oder humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, darunter waren 110 Kinder und Jugendliche. Die meisten von ihnen kommen aus Georgien, der Türkei und Nigeria.

Die Berliner Härtefallkommission spielt seit vielen Jahren eine wichtige Rolle. Die Härtefallregelung erfüllt eine gesetzliche Auffangfunktion, um nicht beabsichtigte und unangemessene Härten des Aufenthaltsgesetzes zu vermeiden. So kann Menschen eine Bleibeperspektive aufgrund ihrer individuellen Integration oder ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit gegeben werden.

Dabei muss jeder einzelne Fall intensiv und verantwortungsvoll geprüft werden, um den betroffenen Menschen und ihren Schicksalen gerecht zu werden. Berücksichtigt werden unter anderem die soziale und wirtschaftliche Integration, die Bindungen in Deutschland, gesellschaftliches Engagement und die berufliche und persönliche Situation.

Die Kommission leistet bei der Einschätzung von Härtefällen einen sehr wichtigen Beitrag, für den ich mich herzlich bedanke.