In der Berliner Justiz erleben wir derzeit eine komische Situation: Während die Zahl der Verurteilungen insgesamt sinkt und Berlin bei der Kriminalprävention Erfolge feiert, schießen die Kosten für den Strafvollzug in die Höhe. Über 317 Millionen Euro gab das Land Berlin im Jahr 2025 für den Justizvollzug aus – das sind gut 21 Millionen Euro mehr als im Jahr davor.

Der Grund für diese Schieflage trägt einen sperrigen Namen: Ersatzfreiheitsstrafe. Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine soziale Ungerechtigkeit, die wir uns als moderne Metropole weder moralisch noch finanziell leisten können.

Die „Zwei-Klassen-Justiz“ in der Praxis

Das Prinzip der Ersatzfreiheitsstrafe ist simpel, aber fatal: Wer eine Geldstrafe – etwa wegen Schwarzfahrens oder kleinerer Delikte – nicht bezahlen kann, muss stattdessen ins Gefängnis. In der Realität bedeutet das im Umkehrschluss: Wer das nötige Kleingeld hat, erkauft sich seine Freiheit. Wer in Armut lebt, landet hinter Gittern. Das ist eine klassische „Zwei-Klassen-Justiz“.

Dabei geht es hier nicht um Schwerverbrecher. Es geht um Menschen in prekären Lebenslagen, die oft gerade aufgrund ihrer Armut straffällig geworden sind. Sie für die gleichen Taten härter zu bestrafen als Wohlhabende, widerspricht meinem Verständnis von einem gerechten Rechtsstaat.

Ein teures Minusgeschäft

Auch ökonomisch ist das aktuelle System ein Desaster. Ein Haft-Tag kostet das Land Berlin im Durchschnitt 226,97 Euro. Wenn wir Menschen für mehrere Wochen einsperren, weil sie eine Geldstrafe von wenigen hundert Euro nicht begleichen können, zahlt die Allgemeinheit am Ende ein Vielfaches drauf. Berlin macht hier also doppelt Minus: Die ursprüngliche Geldstrafe wird nicht eingenommen, gleichzeitig entstehen massive Kosten. Das ist ineffizient und verbrennt Ressourcen, die wir an anderer Stelle – etwa in der Prävention oder in der sozialen Arbeit – viel dringender bräuchten.

Personalnot und die Chance auf Resozialisierung

Dieser „Haft-Automatismus“ belastet zudem ein System, das ohnehin am Limit arbeitet. Im Berliner Vollzug herrscht eklatanter Personalmangel: Im ärztlichen Dienst ist fast jede dritte Stelle unbesetzt, auch Psychologen und Sozialarbeiter fehlen an allen Ecken. Wenn das vorhandene Personal primär mit der Verwaltung und Aufnahme von Kurzzeit-Häftlingen beschäftigt ist, bleibt keine Zeit für echte Resozialisierung.

Wir müssen weg von der Stigmatisierung und hin zu einer klugen Justizpolitik. Ein wichtiger Hebel ist die geplante Änderung des Berliner Strafvollzugsgesetzes. Der offene Vollzug soll künftig zur Regel werden, wenn es um Ersatzfreiheitsstrafen geht.

Das bedeutet: Die Betroffenen bleiben tagsüber in ihrem sozialen Umfeld, behalten im Idealfall ihren Job oder ihre Wohnung und werden nicht durch die harten Bedingungen des geschlossenen Vollzugs zusätzlich entwurzelt. Das erhöht die Chance, dass diese Menschen dauerhaft stabilisiert werden.

Gerechtigkeit darf keine Frage des Kontostands sein.

Unser Ziel ist klar: Wir wollen eine Justiz, die Taten angemessen sanktioniert, aber Armut nicht mit dem Entzug der Freiheit bestraft. Armutskriminalität, wie Schwarzfahren, „Containern“ oder kleinere Diebstähle, lässt sich durch Haft nicht verhindern. Wir müssen die Ursachen der Straftaten beseitigen. Nur so kann Berlin sicherer und gerechter werden.