Iris Spranger, MdA und Mitglied des Fraktionsvorstandes der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus dazu: „Der Beschluss des Senates ein Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien, das „Familienfördergesetz“ in Berlin zu etablieren, ist ein wichtiger Schritt, um eine langfristige Sicherung der Angebote der Familienförderung in Qualität, Umfang und Finanzierung zu sichern.

Eine umfassende Verbesserung, gerade in der gesamtstädtischen Verteilung der Beratungs- und Entlastungsangebote ist ein Ziel. Ich begrüße auch die qualitative und quantitative Steigerung von Kursen zu Erziehungsfragen, Besuche von Stadtteilmüttern, von Erholungsfahrten und die Beratung in den Familienservicebüros. Hier sind die zusätzlichen Gelder gut angelegt, denn gerade die Kinder sind unsere Zukunft.“

Ein breiter Beteiligungsprozess unter Mitwirkung der Familienzentren, Eltern, der Liga der Wohlfahrtsverbände, der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände, des Landesjugendhilfeausschusses, bezirklichen Vertreter*innen und der Senatsverwaltung für Finanzen war die inhaltliche Basis für dieses Gesetz.