Ihr habt es vermutlich alle gehört: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Partei hat dagegen geklagt. Meiner Meinung nach sollten wir die Gerichtsentscheidung in der Eilsache abwarten – und dann endlich eine Entscheidung für oder gegen ein Verbotsverfahren treffen. Je eher dieser Schwebezustand beendet werden kann, desto besser für die Demokratie. Die politische Entscheidung darüber, ob ein Verbotsverfahren angestrebt werden soll, müsste daher bis Ende des Jahres fallen.
Aus dem Gutachten folgt nicht zwingend ein Verbotsverfahren. Antragsberechtigt sind vielmehr Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Diese müssen jedoch bereits jetzt mit einer rechtlichen Bewertung der Lage beginnen, um dann bei Verfahrensfortgang schnell reagieren zu können. Eine längere Hängepartie wäre dann nicht mehr zu akzeptieren.
Dabei können jedoch die Erfolgschancen nur einen Teil der Überlegungen darstellen. Eine hundertprozentige Sicherheit kann nicht erwartet werden, denn Unwägbarkeiten sind immer vorhanden. Das müssen die drei Verfassungsorgane anerkennen und dennoch entscheiden.
Ich verstehe die Sorgen aller, die bei einem Scheitern des Verbotsverfahrens eine Stärkung der AfD befürchten. Die AfD könnte ein Urteil des BVerfG gewissermaßen als Gütesiegel vor sich hertragen und ihre Politik damit vor Kritik schützen. Ich glaube jedoch, dass auch breite Teile der Bevölkerung die Frage geklärt haben möchten und die zuständigen Stellen daher gerade hier Rückgrat beweisen müssen. Ein Zaudern würde nichts helfen.
Parteiverbot als Ultima Ratio
Es ist dabei richtig, dass ein Parteiverbot nur das letzte Mittel zum Schutz einer Demokratie sein darf. Die Wahlmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger zu beschneiden, darf niemals leichtfallen. Doch als wehrhafte Demokratie steht der Bundesrepublik dieses Instrument zur Selbstverteidigung zur Verfügung, was allerdings nicht bedeutet, dass die AfD ohne Verbot nicht politisch bekämpft und gestellt werden könnte und sollte. Doch in Kenntnis unserer Geschichte haben die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes entschieden, dass das nicht immer ausreichend ist, und uns das scharfe Schwert des Parteiverbots an die Hand gegeben. Dies sollten wir respektieren und nutzen.