Ausdruck zeitgemäßer und flexibler Justiz: 72 % aller Berliner Gerichtssäle sind digital nutzbar

Jan Lehmann: „Als Sprecher für Digitalisierung, Datenschutz und Recht habe ich auf das Thema der Digitalisierung der Berliner Gerichte ein besonderes Augenmerk gerichtet. Unsere voranschreitenden technischen Möglichkeiten bieten großes Potenzial auf allen Ebenen. Die Anzahl der digital ausgestatteten Berliner Gerichtssäle kann sich sehen lassen und ist für mich ein Ausdruck zeitgemäßer und auch bürgernaher Verfahrensgestaltung.“

Auf schriftliche Anfrage des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Jan Lehmann vom 07. November 2023  teilte der Senat mit, dass 238 von 329 Berliner Gerichtssälen technisch die jeweils einschlägigen prozessrechtlichen Voraussetzungen zur Ermöglichung von digitalen Verhandlungen erfüllen. An 14 Gerichten liegt der Anteil an digital ausgestatteten Gerichtssälen sogar bei 100 %, viele weitere Gerichtssäle werden in den kommenden Jahren noch für E-Verhandlungen ausgerüstet.

Seit der Einführung haben bislang über 1.000 digitale Gerichtsverhandlungen bei dem Sozialgericht, dem Arbeitsgericht Berlin sowie dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg stattgefunden. Eine statistische Erfassung für das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Berlin sowie die ordentliche Gerichtsbarkeit liegt nicht vor – doch auch dort dürften in den vergangenen Jahren vermehrt digitale Verhandlungen durchgeführt worden sein.

Das Angebot der digitalen Gerichtsverhandlungen wird von der Richterschaft, der Rechtsanwaltschaft, Sachverständigen, Klägerinnen und Klägern sowie weiteren Verfahrensbeteiligten durchweg als hilfreich empfunden. Für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben liegt ein umfangreiches Datenschutzkonzept vor, das unter anderem den Einsatz von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorsieht.

Jan Lehmann: „Die Digitalisierung von Gerichtssälen bedeutet eine große Zeitersparnis und (Arbeits-)Erleichterung für alle Beteiligten. So gibt es an den Gerichten etwa deutlich weniger Einlasskontrollen und Verzögerungen, Anfahrtswege der Verfahrensbeteiligten werden reduziert und auch Menschen mit besonderen körperlichen Bedürfnissen können ohne Erschwernisse und Barrieren an den digitalen Verhandlungen teilnehmen.“

Die Digitalisierung der Justiz wird im Laufe der nächsten Jahre weiter voranschreiten, denn bis zum 01. Januar 2026 muss sowohl die Aktenführung in der Justiz elektronisch sein als auch flächendeckende hybride oder vollständig digitale Verhandlungsmöglichkeiten bestehen.