Schon lange wird darüber gestritten und diskutiert. Jetzt gehen die ersten neuen Grundsteuerbescheide an die Berliner Eigentümer. Das Thema Grundsteuer betrifft uns in Marzahn-Hellersdorf mit dem größten Einfamilienhaus-Gebiet Europas besonders. Doch die Grundsteuer betrifft alle in Marzahn-Hellersdorf – auch die Mieterinnen und Mieter in der Großsiedlung zahlen die nun erhöhte Grundsteuer über die Miete mit.

Warum es eine neue Grundsteuer gibt

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung der Grundsteuer für nicht verfassungsgemäß erklärt und eine Neuregelung vorgeschrieben. Die bisherige Berechnungsgrundlage stammt aus dem Jahr 1935 für die Ostbundesländer und aus dem Jahr 1964 für den Rest. Seitdem hat sich der Wert der Grundstücke dermaßen stark verändert, dass eine Neubewertung notwendig wurde, um die Grundsteuer gerecht zu überarbeiten. Parteiübergreifend war man sich in Berlin dabei einig: Diese Reform sollte nicht dafür da sein, für die Stadt mehr Steuergeld einzunehmen. Trotzdem gab es schnell verständliche Ängste, in Zukunft deutlich höhere Grundsteuer zahlen zu müssen.

Schlechte Formulare

Für die neue Grundsteuer musste erst einmal erfasst werden, um was für Grundstücke es sich jeweils handelt und wie sie genau besteuert werden müssen. Dafür mussten die Formulare online ausgefüllt werden. In der Sache war ja gut, dass das digital ging.  Aber in Berlin wurde es durch die Finanzämter schwergemacht, daneben auch normale und herkömmliche Papiervordrucke zu nutzen. So darf Digitalisierung nicht laufen!  Alles, was online geht, muss immer auch analog möglich bleiben.

Hohe Grundsteuer für Wohnungen nur noch im Einzelfall

Mit der neuen Grundsteuer befürchteten viele Menschen in Berlin, bald deutlich mehr bezahlen zu müssen. In manchen Fällen stand sogar eine Vervielfachung der Steuer im Raum. Um diese hohen Steuern zu verhindern, hat Berlin an einer anderen Schraube der Steuer-Berechnungsformel gedreht. Wir haben beschlossen, dass der sogenannte Hebesatz deutlich gesenkt wird von 810 auf 470 Prozent. Zudem haben wir die Steuermesszahlen angepasst: Hierbei wird unterschieden zwischen Grundstücken, die bewohnt werden, die leer stehen und die gewerblich genutzt werden. Für die letzteren beiden muss in Zukunft etwas mehr Steuer bezahlt werden, für Wohngrundstücke dafür weniger. So entsteht auch ein Anreiz, Wohnungen zu bauen.

Ein Anreiz, um noch mehr baufähiges Land tatsächlich zu bebauen, wurde aber nicht genutzt: Es gibt noch keine sogenannte Grundsteuer C, die einen höheren Betrag ergeben würde, wenn Bauland für ein Grundstück nicht zum Bauen genutzt wird.

Für uns in Marzahn-Hellersdorf kommt es in den meisten Fällen zu höheren Steuern. Zum einen, weil die alte Berechnungsgrundlage eben noch älter war als die für die Grundstücke im westlichen Teil von Berlin.  Außerdem sind gerade bei uns die Häuser jünger und damit für die Berechnung als wertvoller eingestuft. Statt eines stetigen kleinen Anstiegs, der ja auch möglich gewesen wäre, haben wir jetzt einen großen auf einen Schlag. Für Fälle, in denen die Grundsteuer eine übergroße Belastung darstellt, haben wir eine Härtefallregelung vorbereitet. Damit kann die Grundsteuer gesenkt werden, wenn andernfalls der Verlust der eigenen Wohnung drohen würde.

Wenn Ihr betroffen seid und dazu Fragen habt oder Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen wollt, meldet euch gerne bei mir!