Jan Lehmann

2024 nur 45 Meter Radweg in Marzahn-Hellersdorf gebaut – Blockiert der Fachkräftemangel den Radwegeausbau?

Jan Lehmann, SPD-Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf: „Es zeigt sich immer wieder: wo es sichere und durchdachte Radwege gibt, steigen die Menschen aufs Rad um. Das entlastet nicht nur die Umwelt, sondern auch alle anderen Verkehrsarten. Doch ohne Fachleute lässt sich nichts planen, geschweige denn bauen. Wir können von den Beamten im Straßen- und Grünflächenamt nicht erwarten, die Planung des Radverkehrs nebenbei zu erledigen. Die bisherigen Bemühungen des Bezirksamts bei der Fachkräftegewinnung reichen offensichtlich nicht aus. Dabei müssen wir auch den Blick weiten: alle Bezirke haben in diesem Bereich Probleme, Stellen zu besetzen. Die Senatsverkehrsverwaltung muss hier nachbessern und den Fokus auf die Personalgewinnung in den Bezirken setzen. Dafür braucht es vor allem auch mehr Geld – solange sich in der Privatwirtschaft vielfach mehr verdienen lässt, wird in der Verwaltung Personal fehlen. Doch auch die Bezirke müssen sich fortwährend Gedanken darüber machen, wie sie neues Personal gewinnen und insbesondere auch attraktive und moderne Arbeitsumfelder bei sich schaffen können. Der Bezirk muss hier einfallsreicher werden und ggf. weitere Anreize schaffen. Sich mit dem Stillstand abzufinden, kann keine Lösung sein.“

Nur ein kleines Stück Radspur – insgesamt 45 m – ist im gesamten Jahr 2024 im Bezirk neu entstanden. Damit kann niemand zufrieden sein. Dass im vergangenen Jahr lediglich der Radweg an der neuen Querung der Hellersdorfer Straße in Marzahn-Hellersdorf geschaffen wurde, erfuhr der SPD-Abgeordnete Jan Lehmann durch die Antwort auf seine Anfrage an den Senat.

Ein Grund scheint auch der bereits seit Jahren bestehende gravierende Fachkräftemangel im Bereich der Bauplanung der Berliner Verwaltung zu sein.

Seit 2018 war in Marzahn-Hellersdorf nur ein einziger Radverkehrsplaner anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen (§ 37 Abs. 5 Mobilitätsgesetz Berlin) zwei eingestellt. Und das auch nur für zwei Jahre: Die restliche Zeit sind beide Stellen dauerhaft ausgeschrieben – ohne Erfolg. Das Bezirksamt prüft zwar regelmäßig, ob die Ausschreibungen verbessert werden können und hat sich auch im Rahmen von Messen direkt Ausbildungseinrichtungen vorgestellt. Bisher ist das alles vergebens.

Stattdessen muss die Arbeit von anderen Stellen im Straßen- und Grünflächenamt erledigt werden. Diese können neben ihrer eigentlichen Arbeit aber kaum noch für einen ausreichenden Ausbau des Radverkehrs sorgen. Mehrere Radverkehrsprojekte seien aus diesen Gründen verzögert.

2025-02-11T07:36:38+01:0010.02.2025|

Bundesverfassungsgericht verkündet Entscheidung über die Wiederholungswahl in Berlin 2023 – Bereits der Eilantrag wurde kurz vor der Wahlwiederholung abgelehnt; nun wurde in der Hauptsache entschieden

2022 hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen 2021 vollständig zu wiederholen sei. Diese sehr weitgehende Entscheidung wurde zahlreich kritisiert, da sie von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich abwich. Diese Heranziehung völlig neuer Maßstabe, die u. a. zu einer uneinheitlichen Wahlprüfung in den Bundesländern führen, griff eine breite Gruppe von Politiker:innen, darunter Jan Lehmann und Dr. Matthias Kollatz von der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus in einer Verfassungsbeschwerde an.

Den Eilantrag, die Wahlwiederholung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen, hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor der Wahl ablehnt. Die später folgende Begründung war, dass der Antrag in der Hauptsache unzulässig sei, da die Wahlprüfung der Berlin-Wahl einzig beim Berliner Landesverfassungsgericht liege. Nur für einen Notfall sei es dem Bundesverfassungsgericht möglich,  einzuschreiten.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun auch seine Entscheidung in der Hauptsache verkündet, dabei jedoch auf die umfangreiche Ablehnung des Eilantrages verwiesen.

Jan Lehmann, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion und einer der Beschwerdeführer: „Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht in dieser Sache jetzt entschieden hat, auch wenn ich die Folgen für problematisch halte. Die ursprünglich 2021 gleichzeitig stattfindende Bundestagswahl wurde nur in Teilen wiederholt, während die Berlin-Wahlen komplett wiederholt werden mussten. Zwei unterschiedliche Maßstäbe für den gleichen Wahltag – das schadet dem Vertrauen in unsere demokratischen Wahlen.“

Lehmann weiter: „Neben wirksamen Maßnahmen, die eine Resilienz des Landesverfassungsgerichtshofs sicherstellen, müssen wir auch über eine Mehrstufigkeit bzw. Revisionsmöglichkeit nachdenken. An der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs war maßgeblich als Mitglied des Spruchkörpers und Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Robert Seegmüller beteiligt, der seit Langem auch Vorsitzender des CDU-Landesarbeitskreises der Juristen ist und nun sogar im Gespräch für das Bundesverfassungsgericht ist. Auch hatte sich der mit der Sache befasste Richter am Bundesverfassungsgericht, Peter Müller, CDU, schon weit vor der Entscheidung seines Gerichts im Sommer abfällig zu Berlin geäußert. Einen Befangenheitsantrag hat das Bundesverfassungsgericht nun abschlägig beschieden, weil Herr Müller nicht mehr Mitglied des Bundesverfassungsgerichts ist. Das ist besonders schade, denn an der Eilsache war ja gerade er maßgeblich beteiligt.

Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht anerkennt, in Ausnahmefällen auch Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte prüfen zu dürfen. Nicht schlüssig ist jedoch die Einschränkung auf eine andauernde beziehungsweise systematische Abweichung von der bundesverfassungsrechtlichen Norm. Gerade in dem Demokratie-konstituierenden Bereich der Wahlen muss jede Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts im Einklang mit der Bundesverfassungsgerichts-Rechtsprechung stehen.

Sollte es in Zukunft in einigen Bundesländern demokratiefeindliche Landesverfassungsrichter geben, muss das Bundesverfassungsgericht frühzeitig eingreifen. Sonst könnte es schnell zu spät sein – das hat die Geschichte gezeigt.“

2025-01-28T17:08:01+01:0028.01.2025|

Schrottimmobilie verunstaltet seit Jahren den Cecilienplatz – Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf scheint hilflos

SPD-Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf Jan Lehmann: „Das CDU-geführte Bezirksamt lässt sich von den Eigentümern auf der Nase herumtanzen. Leidtragende sind die Anwohnenden. Wer ein Grundstück in Berlin kauft, trägt eine Verantwortung für dieses – auch bevor die geplanten Bauprojekte realisiert sind.“

Seit Jahren stehen drei Gebäude am Cecilienplatz leer und verfallen zunehmend mehr. Vandalismus und Gebäudeschäden verunstalten dabei nicht nur den Platz, sondern sind durch herabfallende Gebäudeteile auch ein Sicherheitsrisiko für Passanten. Zudem kam es immer wieder zu Ansammlungen von Müll und Sperrmüll auf dem Gelände, welches der Eigentümer nach Aufforderung entsorgte.

Der Eigentümer hatte angekündigt, mit dem Abriss warten zu wollen, bis alle Baugenehmigungen erteilt wurden. Notwendig für den Abriss sind diese nicht. Die Baugenehmigungen liegen jetzt alle vor.

Der Eigentümer kümmert sich bisher wenig um die leer stehenden Gebäude. Immer nur nach Aufforderungen wurde das Notwendigste getan. Für ausreichende Beleuchtung zu sorgen, hat er versäumt. Stattdessen ist der Bezirk im Rahmen der Ersatzvornahme aktiv geworden. Diese Kosten werden dem Eigentümer regelmäßig auch in Rechnung gestellt.

Um einer erneuten kostenpflichtigen Ersatzvornahme durch den Bezirk zuvorzukommen, hat der Eigentümer vergangenen Freitag selbst mit der Sicherung der Gebäude begonnen.

Wann der Abriss jetzt kommt, ist unklar. Doch auf den Eigentümer zu warten, ist keineswegs die einzige Lösung. Gerade, aber nicht nur, wenn von Schrottimmobilien Gefahren ausgehen, sieht das Recht vielfältige Mittel vor, gegen die Eigentümer vorzugehen. Eigentümer können gezwungen werden, Gefahren, die von ihren Gebäuden ausgehen, schnellstmöglich zu beseitigen.

Doch auch wenn die unmittelbare Gefahr gebannt ist, aber die Schrottimmobilie weiter den Cecilienplatz verschandelt, kann der Bezirk tätig werden. Mit dem sogenannten Rückbaugebot wird der Eigentümer verpflichtet, einen Abriss zu dulden. Wenn, wie in diesem Fall, der Abriss zu einem Vorteil des Eigentümers führt (dieser möchte dort schließlich bauen), könnte dieser auch für die Kosten verpflichtet werden.

Lehmann: „Die jetzige Sicherung der Gebäude ist nur eine temporäre Lösung: Es wird Zeit für den Abriss! Die Baustadträtin muss eine Abwägung treffen: wird der Eigentümer jetzt zeitnah den Schandfleck am Cecilienplatz abreißen oder muss der Bezirk mit schärferen Mitteln den Abriss selbst vorantreiben?“

Lehmann betont, dass es prioritär ist, während des gesamten weiteren Prozesses den Zugang zum U-Bahnhof Kaulsdorf-Nord von der Seite Cecilienplatz an dieser Stelle durchweg zu gewährleisten. Auch hier ist der Bezirk verantwortlich, sich für seine Bürgerinnen und Bürger zu kümmern.

2025-01-22T15:24:22+01:0021.01.2025|

Still ruht der See: Unsere Wasserflächen scheinen vom Bezirksamt vergessen

Jan Lehmann, Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf: „Egal ob Dreiecksee oder Biesdorf Baggersee – die großen und kleinen Seen sind für die Anwohnenden und die Natur ein wahrer Schatz in unserem Wuhletal-Bezirk. Das Bezirksamt muss seine Anstrengungen verstärken, sie in einen guten Zustand zu bringen und möglichst für die Bevölkerung nutzbar zu machen.“

Eike Arnold, Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft der BVV Marzahn-Hellersdorf: „Das Ufer des Dreiecksees sollte den Bürgerinnen und Bürgern für Spaziergänge, Naherholung und Naturerlebnisse zugänglich gemacht werden. Der See ist aktuell für das Bezirksamt und die Öffentlichkeit kaum präsent – das sollte sich ändern. Gemeinsam mit der Zivilgesellschaft können wir die Aufenthaltsqualität vor Ort nachhaltig verbessern und den See wieder ins Bewusstsein des Bezirks rücken.“

Auf die Antwort einer kleinen Anfrage des SPD-Bezirksverordneten Eike Arnold zu dem Zustand des Dreiecksee (zwischen der Märkischen Allee, B1 und den Nord-Süd-S-Bahngleisen)  berichtet das Bezirksamt, dass die letzte Untersuchung der Wasserqualität aus dem Mai dieses Jahres zwar unauffällige Ergebnisse hatte, diese jedoch nicht aussagekräftig waren, da sie in einer Trockenperiode stattfand. Ob oder wann erneute Beprobungen geplant sind, bleibt im Dunkeln, obwohl es nahe gelegen hätte, die Tests nach den längeren Regenperioden in der zweiten Jahreshälfte zu wiederholen.

Sowohl der Dreiecksee als auch der Biesdorfer Baggersee sind durch den Regenwasserabfluss aus der versiegelten Umgebung starken Belastungen ausgesetzt. Im Baggersee kann daher nicht geschwommen, der Dreiecksee seinem Anspruch als Naturschutzgebiet nicht gerecht werden.

In der Antwort auf die Anfrage führt das Bezirksamt mehrere kleine Maßnahmen auf, die die Wasserqualität des Dreiecksees verbessern sollen, gibt jedoch zugleich zu, dass keine schnelle Lösung zu erwarten sei.

Momentan ist der Dreiecksee zudem kaum erreichbar. Das schützt ihn zwar auch vor Vermüllung, verhindert jedoch auch, dass der See von den Anwohnenden zur Erholung genutzt wird. Daran plant der Bezirk auch nichts zu ändern.

2025-01-06T13:43:42+01:0006.01.2025|

Berlins Task-Force Geldwäsche: Effektivität bleibt fraglich – Umstrukturierung dringend notwendig

Im Juli und September 2024 habe ich im Rahmen zweier schriftlicher Anfragen die Effektivität der Berliner Task-Force zur Geldwäschebekämpfung hinterfragt. Dabei werfen die Antworten des Berliner Senats noch immer zahlreiche Fragen auf. Insbesondere verdeutlichen die Antworten des Senats aber die immensen Kosten, die durch die Task-Force verursacht werden. Aus Kostengründen, aber auch mit Blick auf die tatsächliche (Aus-)Wirkung in der Praxis sollte die Notwendigkeit einer solchen Einheit diskutiert werden.
 
Berliner Task-Force besteht seit 2020
 
Die „Berliner Task-Force Geldwäsche“ wurde 2020 vom Grünen-Justizsenator Dirk Behrendt und unter Lob der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs von Berlin mit dem Ziel einer effektiven Kontrolle von Notariaten und anderen Verpflichteten eingerichtet. Insbesondere bei Eigentumswechseln von Immobilien und Grundstücken soll durch die Task-Force aufgedeckt oder gar verhindert werden, dass illegal erworbenes Geld in den legalen Kreislauf einsickert. Daneben unterliegen Notar:innen jedoch bereits einem gesetzlichen, bewährten und strengen Kontrollsystem – der regulären Notar:innenaufsicht im Rahmen der turnusmäßigen Revision. Auch ohne Task-Force wird die Amtsführung der Notar:innen so mindestens alle vier Jahre überprüft. Der von der Senatsverwaltung mehrfach zitierte Financial Action Task Force (FATF)-Bericht von 2022 bestätigt den Notar:innen in Deutschland „ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Geldwäscherisiken bei Immobilientransaktionen“ sowie „ein gutes Verständnis ihrer geldwäscherechtlichen Pflichten“.
 
Jan Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassungsschutz der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus: „Vier Jahre nach der Einrichtung der kostspieligen Task-Force war es daher nun an der Zeit, nach konkreten Erfolgen und der Wirksamkeit sowie der Verhältnismäßigkeit zu fragen. Aus den Antworten des Senats wird leider deutlich, dass konkrete Erfolgsindikatoren der Task-Force kaum vorhanden sind. Dass ein Vergleich mit anderen Bundesländern mangels Daten(Erhebung) nicht möglich ist, ist bedauerlich. Denn nur durch messbare Erfolge und Vergleiche kann eine Rechtfertigung der hohen Kosten und Ressourcenaufwandes der Task-Force erfolgen. Die Antworten der Senatsverwaltung verdeutlichen, dass die Task-Force dringend umstrukturiert werden muss – sowohl durch eine Verkleinerung als auch durch eine Integration in die reguläre Aufsicht.“
 
Jährliche Kosten in Höhe von 303.000 €
 
Im Jahr 2023 beliefen sich die jährlichen Kosten für das Personal, die IT und die Betriebskosten für die Task-Force auf knapp 303.000 €. Eine hohe Summe, die mit den Überwachungskosten anderer Verpflichteter im Nichtfinanzsektor kaum vergleichbar ist. Dennoch konnte der Senat keine detaillierteren Informationen oder Beispiele vorlegen, die klare Erfolgsnachweise über die Verfolgung durch die Financial Intelligence Unit (FIU) bis hin zur strafrechtlichen Verurteilung der verdächtigen Vertragsbeteiligten aufzeigen.
 
Hohe Anzahl an Verdachtsmeldungen durch die Notar:innen selbst
 
Offenbar vertrat die Senatsverwaltung die Auffassung, dass Notar:innen nur durch ständige Überprüfung gesetzestreu handeln. Damit wird impliziert, dass die Notar:innen so sehr gefährdet sind, ihre Pflichten zu vernachlässigen, dass der Senat (verglichen mit anderen Berufsgruppen) fast das 20-fache der Mittel für ihre Aufsicht verwendet. Die hohe Zahl an Verdachtsmeldungen, bei denen die Notar:innen selbst an der Spitze stehen, deutet jedoch auf ein ausgeprägtes Maß an Gesetzestreue hin. Die deutschlandweite Statistik für Meldungen an die FIU zeigen im Schnitt eine Meldung pro Jahr/pro Notar:in (im Anwaltsnotariat aufgrund der geringeren Urkundszahlen teilweise weniger). Mit den aufgezeigten Verdachtsmeldungen von bis zu 480 pro Jahr liegt Berlin damit im Bundesdurchschnitt. Es ist nicht erkennbar, dass die Berliner Task-Force zu mehr Meldungen führt als in allen übrigen Bundesländern ohne Task-Force. Ein Erfolg wäre es, wenn die Task-Force mehr Sachverhalte melden würde – doch offensichtlich machen die Notar:innen dies bereits von selbst auch ohne den Einsatz der Task-Force.
 
Integration in die turnusmäßige Revision möglicherweise ebenso geeignet und effektiver?
 
Soweit der Senat zur Existenzberechtigung der Task-Force auf den FATF-Bericht verweist, so ist dahingehend anzumerken, dass die FATF nicht die Effektivität der Task-Force geprüft hat, sondern lediglich deren grundsätzliche Eignung, die Einhaltung des Geldwäschegesetzes durch die Verpflichteten zu überwachen. Dass es in meinen Anfragen jedoch nicht um die bloße Geeignetheit der Task-Force ging, sondern darum, ob deren Integration in die turnusmäßige Revision möglicherweise ebenso geeignet und effektiver wäre, verkennt der Senat. Darüber hinaus kann der FATF-Bericht, der auf Erhebungen aus der Zeit vor 2021 basiert, nicht als dauerhafte Legitimation für die Fortführung der Task-Force herangezogen werden. Insbesondere muss regelmäßig geprüft werden, ob die Task-Force tatsächlich das effektivste Mittel im Verhältnis zu ihren Erfolgen bei der Geldwäscheprävention ist.
 
Senat prüft keine adäquaten Alternativen zur Task-Force
 
Im Übrigen gibt der Senat selbst an, dass bislang keine adäquaten Alternativen zur Task-Force geprüft wurden – obwohl eine intensivere Schulung der bestehenden Revisor:innen möglicherweise (bei deutlich geringeren Kosten) zu ähnlichen Ergebnissen führen könnte. Weshalb eine Integration der Aufgaben in die reguläre Notar:innenaufsicht abgelehnt und ausgeschlossen wird, begründet der Senat nicht. Die Aufsichtsbehörde hätte jedoch die rechtliche Möglichkeit, regelmäßig bei allen Notar:innen nachzufragen, ob Rückmeldungen vorliegen – tut dies aber nicht. Sie könnte einen Effizienzvergleich der Berliner Task-Force mit den Aufsichtsbehörden anderer Bundesländer erheben – tut dies aber ebenfalls nicht.
 
Jan Lehmann: „Ich halte es für unabdingbar, dass der Senat kritisch überprüft, ob die Task-Force in der aktuellen Form tatsächlich notwendig ist – oder ob nicht alternative Ansätze zielführender und kostenärmer wären. Hierfür ist eine eingehende Evaluation der Task-Force und ihrer Effizienz, insbesondere im Vergleich mit den Strukturen in anderen Bundesländern, dringend erforderlich. Es bleibt unverständlich, warum eine derart kostenintensive und isolierte Aufsichtsstruktur aufrechterhalten werden soll, wenn es deutlich bessere Alternativen gibt. Zumal eine Einsparung hier auch ein Teil zur dringenden Haushaltskonsolidierung beitragen könnte.“
2024-12-09T14:44:23+01:0009.12.2024|
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