Das Plenum tritt alle 14 Tage zu einer ordentlichen Sitzung zusammen, abgesehen von den Parlamentsferien, die sich an den Schulferien orientieren. Davon wird allerdings abgewichen, falls die politische Lage außerordentliche Sitzungen oder die Beratungsgegenstände Sitzungen über mehrere Tage notwendig machen.
Die Sitzungen werden von der Präsidentin einberufen, sie sind grundsätzlich öffentlich. Nur in einem von der Verfassung geregelten Verfahren kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Jedoch: Wer auf den Zuhörerplätzen Beifall oder Missbilligung äußert oder Ordnung und Anstand verletzt, kann auf Anweisung der Präsidentin sofort aus dem Saal gewiesen werden. Entsteht störende Unruhe auf den Zuhörerplätzen, so kann die Präsidentin sie räumen lassen.
Die Sitzung wird von der Präsidentin oder dem Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin geleitet. Sie findet im Plenarsaal – dem „Herzstück“ aller Parlamente – statt. Im ehemaligen Preußischen Landtag ist dies der modernste Raum des historischen Gebäudes.
Wer die Zuschauerbühne betritt, blickt auf die Berliner Landesflagge an der Stirnseite des Saales. Diese Fahne mit dem Bären schmückte bereits nach Ende des 2. Weltkrieges den Plenarsaal der Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin im Neuen Stadthaus und von Januar 1949 bis März 1993 den Plenarsaal im Rathaus Schöneberg.
Von einem erhöhten Platz vor der Stirnwand – dem Präsidium – leitet die Präsidentin des Abgeordnetenhauses die Sitzungen, assistiert von zwei Beisitzern. Vor ihnen befindet sich das Redepult, davor sitzen zwei Redakteure der Parlamentsverwaltung, die das